Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Energiesparer51:
Auch die Netzentgelte bestehen aus verbrauchsabhängen und nicht verbrauchsabhängigen Komponenten.
Beispiel:
http://www.e-dis.de/media/Uebersicht_Netzentgelte_Strom_der_EDIS_AG_20130101.pdf
18 € pro Jahr und 8,42 ct/kWh zuzgl. Umlagen und Konzessionsabgabe etc. sowie MWSt. für Entnahme ohne Leistungsmessung. Hinzu kommt noch Messstellenbetreib, Messung und Abrechnung mit jährlichen Entgelte 2,52, 10,56 und 10,32 € pro JAhr zzgl. MWSt.
Da wird für CE nicht viel bleiben, zumal sie auch weiterhin die EEG-Umlage erheben und abführen müss(t)en. Geklärt wäre dann aber von wem.
SabbelMR:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 08. Juli 2013, 13:27:45 ---Geklärt wäre dann aber von wem.
--- Ende Zitat ---
Tatsächlich ;)?
Wie bereits erwähnt - Letztverbraucher-Status nach der Niederspannungsanschlussverordnung muss nicht gleich Letztverbraucher-Status i.S. des EEG sein - wird im hier im Thread zitierten Contracting-Urteil des OLG Frankfurt ja angeschnitten.
Care Energy wird sich vermutlich weiter darauf berufen, daß die mk-energy keine Letztverbraucher mit Strom beliefert (sondern nur die mk-grid, und daß diese durch die "Umwandlung" des bezogenen Stroms in Nutzenergie diesen nicht "letztverbrauche"), die mk-grid wiederum Nutzenergie ausschließlich an die mk-power verkaufe und die mk-power den Endkunden nicht mit Strom, sondern ausschließlich mit Nutzenergie beliefere = keine EEG-Umlagepflicht für irgendein Unternehmen in der Kette aus Sicht von Care Energy.
Energiesparer51:
Meinen Sie es wird ganz ohne Letzverbraucher im Sinne des EEG gehen?
SabbelMR:
Nein.
Care Energy hingegen wohl schon :).
Das OLG Frankfurt hat offenbar festgestellt, daß derjenige, der bezogenen Strom verbraucht, um daraus ein neues Energie-"Produkt" zum Weiterverkauf herzustellen ("Nutzenergie = Licht, Wärme, Kälte..", wie von CE beworben), Letztverbraucher i.S. des EEG sein kann bzw. ist - das wurde von fachanwaltlicher Seite ja hier im Thread bereits mehrfach schön erläutert.
Im Fall der mk-group wäre das dann wohl die mk-grid. Damit würde die mk-energy einen Letztverbraucher i.S. des EEG (nämlich die mk-grid) beliefern und schwupps - da hätten wir die Pflicht zur EEG-Umlage (bei der mk-energy).
In dem derzeit vor dem LG Hamburg laufenden Verfahren (Urteil für 25.07. erwartet) seitens Amprion & Co. wegen ausstehender EEG-Zahlungen soll sich die vorsitzende Richterin ja Pressemeldungen zufolge und auch laut Angabe von CE selbst ( vgl. http://www.presseportal.de/pm/80959/2478592/fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und-anwaelte-legen-gleiches-gesetz-in ) bereits früh dahingehend geäußert haben, daß sich Care Energy lieber in voller Höhe mit der Klägerin vergleiche, da die Richterin der Ansicht sei, daß ein Unternehmen der mk-group in jedem Fall umlagepflichtig sei (und zwar am ehesten die Beklagte mk-energy als Lieferant der mk-grid, welche ihrerseits den von mk-energy gelieferten Strom bei der "Nutzenergieumwandlung" letztverbrauche - im Sinne des EEG -).
Darauf hat sich Care Energy offenbar nicht eingelassen, wohl weil man, wie angekündigt, notfalls mit der Angelegenheit in weitere Instanzen will (unabhängig davon wäre aber wohl ein zu Ungunsten der mk-energy ergehendes Urteil gegen Sicherungsleistung seitens der Klägerin vorläufig vollstreckbar - an der Stelle würde sich dann die Frage stellen, inwieweit bei der mk-group tatsächlich adäquate Reserven für diesen Fall gebildet wurden).
Im Übrigen beruft man sich offenbar auf Gerichtsurteile aus der Vergangenheit, wo es aber in Bezug auf Care Energy um die Letztverbraucherfrage i.S. der Niederspannungsverordnung ging. Demnach sei die mk-grid nicht Letztverbraucher und konnte daher wohl auch nicht wie beabsichtigten an den Entnahmestellen "einziehen" - diese durften und mussten wohl seitens der Verbindungsnetzbetreiber weiter auf den Endkunden geführt werden.
Nur sagt wie erwähnt das Urteil des OLG Frankfurt wohl sinngemäß genau dazu, daß dies für die Letztverbraucherfrage i.S. des EEG nicht von Belang sein muss..
Stromfraß:
Was Care Energy gerne möchte, ist das eine, dass das EEG aber überhaupt so interpretierbar ist, dass man sich darüber vor Gericht streiten muss, ist das andere.
Aber so ist es nun mal mit Gesetzen. Kaum ein Gesetz ist so "wasserdicht", dass es nicht doch Lücken und Schlupflöcher geben würde.
Manche Gesetze sind so "löchrig", dass sie nicht mal die Unterschrift des Bundespräsidenten bekommen.
Auf jeden Fall wird nach und nach immer deutlicher, warum CE so sagenhaft günstige Preise anbieten kann: z.B. unter Umgehung der EEG-Umlage.
Da könnte manch anderer Energieversorger, wenn er statt Strom "Nutzenergie" anbietet, auch mit etwa 20 Ct./kWh ins Geschäft kommen.
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