Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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RR-E-ft:
Dass evtl. irgendjemand einen Schaden hat, lässt sich wohl nicht vollkommen ausschließen.
Im Grundsatz gilt: Nicht jeder, der einen Schaden hat, hat (deshalb) auch einen Anspruch.
Fraglich, wer weshalb (wodurch) welchen Schaden erlitten hat.
Im Übrigen kann grundsätzlich jeder jeden auch in beliebiger, jedoch bestimmter oder bestimmbarer Höhe wegen vorgeblicher oder tatsächlicher Zahlungsansprüche verklagen.
Klagen haben grundsätzlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet sind.
Schließlich kann auch jeder jedem grundsätzlich beliebig die Erhebung beliebiger Klagen ankündigen.
Aus solchen Ankündigungen folgt jedenfalls undzwar unabhängig von der Zahl ihrer eventuellen Wiederholungen keinerlei Verpflichtung zu klagen.


****
Bei einer Klage bei einem Streitwert von 10.000.000 EUR gegen drei Beklagte, hat der Gegenanwalt, der auch einen Verhandlungstermin wahrnimmt, nach RVG einen Vergütungsanspruch in Höhe von 116.212,54 EUR.  Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich dabei bei einem streitigen Urteil auf ca. 304.305 EUR , siehe  http://rvg.pentos.ag/

SabbelMR:
Bemerkenswert ist dies:


--- Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz ---Gezielt wurden Behörden und Medien durch Fehlinformationen in die Irre geführt, um Care-Energy am Markt vorsätzlich zu schädigen und durch manipulative und subtile Art und Weise, Behörden und Institutionen "vor den Karren zu spannen", Fehlentscheidungen und Einschätzungen zu treffen.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz ---Die Darstellung und Verbreitung von Unwahrheiten über die Geschäftskonzeption veranlasste zuletzt die Bundesnetzagentur zu einem Beschluss [...]. Da jedoch die Bundesnetzagentur in diesem Fall basierend auf die Falschdarstellungen einen somit falschen Beschluss erließ - welchem natürlich widersprochen wurde - liegt nun erstmalig der Beweis vor, dass durch diese Verbreitung von Unwahrheiten gezielt ein Eingriff in den Gewerbebetrieb vorgenommen werden soll.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/80959/2485848/care-energy-klagt-auf-zweistelligen-millionenbetrag-an-schadenersatz ---Auch Gerichte - wie das Landgericht Hamburg - im jüngsten Verfahren wegen angeblich nicht bezahlter, fälliger EEG-Umlage, werden mit diesen unwahren Darstellungen konfrontiert.
--- Ende Zitat ---


Wenn also die Bundesnetzagentur eine für die mk-group bzw. dessen Geschäftsführer nachteilige Entscheidung trifft, dann offenbar aus Sicht von Care Energy natürlich nicht auf Basis pflichtgemäßier sachlicher Prüfung und Abwägung, sondern vorrangig aufgrund der "Stimmungsmache" von wem auch immer.

Analog sei wohl auch das LG Hamburg quasi "gefährdet" im aktuellen Verfahren um ausstehende EEG-Umlagen, wie zuvor die Bundesnetzagentur, "Fehlentscheidungen und Einschätzungen zu treffen" (Zitat) aufgrund irgendwelcher Darstellungen Dritter ganz außerhalb des Gerichtsverfahrens.


Für den Schaden, der dem Unternehmen aus den Entscheidungen der besagten Behörden oder Gerichte entstanden ist oder möglicherweise noch entstehen könnte, mögen die "Stimmungsmacher" aufkommen - so soll die Pressemitteilung wohl verstanden werden.



Wenn ich also konkret wegen Schnellfahren im Rahmen einer rechtsstaatlich getroffenen Entscheidung den Führerschein verliere, dann verklage ich also 4 meiner Nachbarn auf Schadenersatz, die mir schon länger öffentlich die Pest an den Hals wünschen, was durch eine hieraus entstandene "Stimmungslage" gegen mich, die möglicherweise auch bis zu den behördlichen Entscheidern vorgedrungen ist, selbige bei der sachlichen Beurteilung der konkreten Angelegenheit zu meinen Ungunsten beeinflusst haben könnte?


Die entsprechende Klageschrift dürfte sich lustig lesen ;).



PS:

Anders wäre dies möglicherweise, hätten mich die Nachbarn tatsächlich konkret und böswillig gegenüber einer öffentlichen Stelle zu Unrecht einer Sache verdächtigt.

Die Bundesnetzagentur hat ihr Verfahren aber offenbar von Amts wegen eingeleitet und die seitens der ÜNB anhängigen Zivilprozesse haben ihren Ursprung wohl vorrangig darin, daß die mk-group diesen mutmaßlich fällige EEG-Umlagen nicht bezahlen wollte.

SabbelMR:

--- Zitat von: RR-E-ft am 05. Juni 2013, 16:09:41 ---Bei einer Klage bei einem Streitwert von 10.000.000 EUR gegen drei Beklagte, hat der Gegenanwalt, der auch einen Verhandlungstermin wahrnimmt, nach RVG einen Vergütungsanspruch in Höhe von 116.212,54 EUR.  Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich dabei bei einem streitigen Urteil auf ca. 304.305 EUR , siehe  http://rvg.pentos.ag/
--- Ende Zitat ---

Fein :).

Sollte Care Energy also ihre Drohung ernsthaft wahr machen, freuen sich jedenfalls mindestens die beteiligten Anwaltskanzleien..

RR-E-ft:
Selbst wenn Verfahren ohne die entsprechende Ernsthaftigkeit durch Klageeinreichung losgetreten werden sollten, entstehen Verfahrenskosten.
Die Presseausbringung "Care-Energy klagt auf zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz" macht inhaltlich wohl deutlich, dass da jemand einen ziemlich großen Schaden haben mag.
Es wird zudem an der Zeit anzuerkennen, dass man in Pressemitteilungen auch hinsichtlich Rechtschreibung und Grammatik oft innovativ erscheint.

--- Zitat ---"Care-Energy hat sich entschlossen, auf einen innovativen Weg gegen diese Angriffe vorzugehen und deshalb die Klage gegen die Urheber und Verbreiter der falschen Behauptungen zu beauftragen. Es bleibt spannend, wer dieses Verfahren als Beklagter schmücken wird, in jedem Fall wird mit aller gebotenen Härte vorgegangen."
--- Ende Zitat ---

Dem Verlautbarer bleibt zu wünschen, dass Fachanwälte tatsächlich einen etwaigen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch in zweistelliger Millionenhöhe gewissenhaft prüfen und dafür mindestens die 1,3 Geschäftsgebühr nach RVG aus einem Gegenstandswert von mindestens 10.000.000 EUR berechnen, die sich auf ca. 48.748 EUR beläuft.
 
Steht zu hoffen, dass bis  zu dem Zeitpunkt, an dem ein konkretes Verfahren durch Klageerhebung tatsächlich eingeleitet wurde, die Welt von solchen Verlautbarungen verschont bleibt.
 
Schon der Professor wusste: Es bleibt spannend, ob etwaig jemand in einem etwaigen Verfahren etwaig Angriff oder Verteidigung darauf stützen bzw. sich damit schmücken mag, er sei etwaig anerkannt unerkannt psyschich krank und ob er damit ggf. etwaig Erfolg haben kann.

RR-E-ft:
Sorry, aber die Wahrscheinlichkeit, dass solche Fragen in forensischen Verfahren eine Rolle spielen könnten, ist in Deutschland nicht eben gering. Experten sollen davon ausgehen, dass derzeit bereits jeder zehnte Deutsche unter mindestens einer psyschichen Störung leide, Millionen davon seien noch unerkannt und unbehandelt. Es ist wohl davon auszugehen, dass unter den Betroffenen nicht nur Deutsche sind.  http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/erkrankungen-der-seele-millionen-deutsche-leiden-unter-psychischen-stoerungen_aid_847885.html

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