Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
Laut Angaben von Herrn Kristek klagt TransnetBW als einziger der vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern derzeit nicht auf mutmaßlich fällige EEG-Zahlungen, d.h. Tennet, 50Hertz und Amprion klagen.

TransnetBW hingegen sei angeblich "mit den zwei Cent zufrieden" (O-Ton Kristek).


Frage:

Zu den gesetzlichen Grundlagen der Zahlungspflicht die EEG-Umlage betreffend an die Übertragungsnetzbetreiber wurde ja bereits ausgeführt (vgl. Kristek: "Dafür ist dann auch ein privatrechtlicher Vertrag [mit dem ÜNB] notwendig." - offenbar nicht).


Was passiert nun, wenn für den ÜNB EEG-Umlage ausfällt, beispielsweise weil ein anderer Markteilnehmer nicht zahlen will (Care Energy)?

Gehe ich Recht in der Annahme, daß es den ÜNB eigentlich unternehmerisch nicht jucken braucht, weil es sich ja sowieso nur um durch den ÜNB "treuhänderisch" verwaltetes, weiterzuverteilendes Geld handelt?


Klagt TransnetBW vielleicht deswegen (noch) nicht, soweit die Aussage von Herrn Kristek diesbezüglich stimmt?


Können EEG-Rückstände auch ersatzweise durch die Netzagentur o.ä. im Verwaltungsvollstreckungsverfahren o. dgl. gegen den originären Schuldner betrieben werden, oder ist dies wirklich ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen ÜNB und EEG-Schuldner?


Wären aufgrund der massiven EEG-Rückstände nicht langsam gewisse Durchleitungsverträge kündbar?


Es müssen doch staatliche Stellen Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn ein staatlich etabliertes, auf Gegenseitigkeit finanziertes System (die "EEG-Töpfe" der ÜNBs) durch einzelne Akteure mutmaßlich so geschröpft wird?

RR-E-ft:
Es gibt keinen Grund für Spekulationen.
Wenn ein ÜNB bisher nicht geklagt hat, heißt das ja nicht unbedingt, dass dieser sich tatsächlich bisher klaglos sieht und deshalb nicht zukünftig auch noch klagen wird.
Wenn bereits Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten anhängig sind, kann man schließlich zunächst  abwarten, wie die Gerichte wohl darüber entscheiden.
Das erspart Prozesskosten.

SabbelMR:
Wo Sie es gerade sagen:

Die Prozesskosten einschl. vorzustreckender Gerichtskosten für die angekündigten Schadenersatzklagen nach § 823 Abs. 1 BGB im angeblichen Gesamtvolumen eines zweistelligen Millionenbetrags werden, sodenn die Klagen eingereicht werden, sicher auch nicht niedrig ausfallen.

Aber durch die angekündigte Aufnahme der Gas-Wärmebelieferung noch diesen Monat gibt es ja möglicherweise alsbald gesteigerten "Cash Flow" für das Unternehmen mit "keinem Fremdkapital in der Firmengruppe" (Zitat Kristek) ;).

KarlM:
@RR-E-ft
Wie sehen sie eigentlich diese Äußerung von CE

"Am 03.06.2013 wurde Herr Elmar Ruf (IRE Energies Consult GmbH) offiziell durch unseren beauftrage Anwaltskanzlei wegen der Verbreitung und Äußerung von rechtswidrigen Äußerungen abgemahnt und die Erhebung einer Schadenersatzklage angekündigt."

Was heißt "rechtswidrige Äußerung"
dh doch Äußerung die gegen die Gesetze gerichtet sind. Kann man sich gegen Personen oder Firmen rechtswidrig äußern.

Ist das Ganze nicht nur eine Kampage um Gegner einzuschüchtern oder kann wirklich gegen Personen eine so hohe Schadenersatzklage erhoben werden.

SabbelMR:
Herr Elmar Ruf war jedenfalls derjenige, der im ZDF als Experte zur Energiepreiszusammensetzung von Care Energy gesprochen - Transkript hier - und (aus welchen Motiven sei dahingestellt) darüber hinaus auch weitere eigene Bewertungen zum Care Energy-Geschäftsmodell zumindest in der Facebook-Gruppe "Care Energy unzensiert" als Dokumente veröffentlicht hat.


Care-Energy schreibt dazu auf Facebook ergänzend:


--- Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy ---Zur Info: Die letzte Schadenersatzklage hatte einen Streitwert von 7.000.000 Euro - kann sich das die IRE oder Herr Ruf überhaupt leisten?
--- Ende Zitat ---

Von welcher Klage hier die Rede sein soll, bleibt offen..



--- Zitat von: KarlM am 05. Juni 2013, 14:26:53 ---Ist das Ganze nicht nur eine Kampage um Gegner einzuschüchtern [..]
--- Ende Zitat ---

Vergessen Sie neben den etwaigen "Gegnern" nicht die Heerscharen an auf Provision arbeitenden MLM-Vertriebler der mk-group, die möglicherweise "motiviert" gehalten werden sollen ;).

Wenn die in Reihen "abspringen", hat dies möglicherweise gravierende Folgen für das mutmaßlich gerade jetzt bitter nötige weitere Wachstum der mk-group, da eine Einlistung von Care Energy bei den Vergleichsportalen - neben dem Vertrieb über Vertreter sicher der stärkste "Kundenaggregator" für alternative Strom- und Gasanbieter - durch diese offenbar schon aufgrund der Tatsache, daß Care-Energy (unstrittig) nicht bei der Registrierungsbehörde als Stromanbieter registriert ist, nicht erfolgt (Quelle).

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