Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Energiesparer51:
--- Zitat von: khh am 23. Mai 2013, 19:05:28 ---Wen interessiert es, wir wissen doch inzwischen, dass CE eine 'PR-Blase' ist und in erster Linie nur 'heiße Luft' produziert! 8)
--- Ende Zitat ---
Immerhin ist der Bundesumweltminister, der seinen Energiespeicher nach eigenem Bekunden stets am Mann trägt, ihn aber (nach meiner unmaßgeblichen Einschätzumg) nie anzapft, Schirmherr.
http://www.greentec-awards.com/engagement/schirmherr.html
Durch die Jury dürfte es CE dann doch hoffentlich nicht schaffen.
bb:
--- Zitat von: Sonnenlicht am 23. Mai 2013, 16:41:49 ---HURRA!!! Die MLM-Vertreter von Care haben beim green tec award im Voting ihren Arbeitgeber ganz nach vorn gevotet...
--- Ende Zitat ---
Das Voting war offen wie ein Scheunentor, keine IP-Sperre gegen Mehrfachabstimmungen und simple Bestätigung einer Mail. Das hätte man mit einer Person alleine manipulieren können.
DieAdmin:
--- Zitat von: bb am 23. Mai 2013, 21:13:44 ---
--- Zitat von: Sonnenlicht am 23. Mai 2013, 16:41:49 ---HURRA!!! Die MLM-Vertreter von Care haben beim green tec award im Voting ihren Arbeitgeber ganz nach vorn gevotet...
--- Ende Zitat ---
Das Voting war offen wie ein Scheunentor, keine IP-Sperre gegen Mehrfachabstimmungen und simple Bestätigung einer Mail. Das hätte man mit einer Person alleine manipulieren können.
--- Ende Zitat ---
Wenn noch nicht mal die einfachsten Mechanismen zur Verhinderung von Manipulationen installiert waren, bezweifle ich, dass es ebenso einen Filter gab, der prüfte, ob Wegwerf-Emailadressen verwendet wurden und in einem solchen Fall, das Voting nicht zählte.
Edit: grad gelesen:
Handelsblatt: BilligstromanbieterBranchenverband warnt vor Care Energy
--- Zitat ---Nach der Pleite des Billigstromanbieters Flexstrom gerät der nächste Anbieter in die Kritik. Nun warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor Care Energy. Der Anbieter weist die Vorwürfe zurück.
...
--- Ende Zitat ---
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/billigstromanbieter-branchenverband-warnt-vor-care-energy/8248716.html
stromer51:
Es ist gut das es Experten in diesem Forum und auch hier gibt:
https://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert/
gibt. Da kann sich der Herr MRK selbst überprüfen was für Märchen er von sich gibt.
So könnten die Aufsichtsbehörden feststellen das es zu der fehlenden EEG Umlage bei den Firmen von MRK keine Rückstellungen
gibt. Ob dann seitens der zB der Bundesnetzagentur angewiesen werden kann über eine der Firmen von CE die EEG Umlage
gesondert vom Letzverbraucher einzuziehen scheint mir höchst unwahrscheinlich. Wäre eines Tages Schluss mit CE könnten ja
so ein paar Millionen an EEG Umlage fehlen.
Die Experten hier wissen es ja schon immer, wird von einem Marktteilnehmer die EEG Umlage nicht gezahlt oder werden es mehr
als die heute schon befreiten 2245 Unternehmen, dann muss der Rest das mit bezahlen. Und der Rest das bin auch ich.
So würde ich vom EEG Gesetz § 37 (3) Gebrauch machen:
(3) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird.
Das könnte vielleicht so gehen: mk-power ihr Energiedienstleister .... ist ja nach eigener Definition von MRK kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Damit hätten wir die Grundlage für die Wirksamkeit von §37 (3).
Eine denkbare Abfolge könnte sein: CE wird die Belieferung von Kunden mit Strom untersagt , die Netzbetreiber werden beauflagt
die Versorgung der Kunden durch CE einzustellen.
Die Kunden fallen in die Ersatzversorgung und jetzt kommt das entscheidende:
Jetzt greift § 37 (3) die BNA beauftragt die Netzbetreiber den Letzverbrauchern eine Rechnung über die EEG Umlage zu senden.
Das wäre ein einmaliger Vorgang, aber doch durchaus machbar. Kundendaten und Verbrauch steht beim Netzbetreiber zur Verfügung.
Somit wäre alles gut ausgegangen. Ich muss nicht dafür aufkommen und die bisher freudig jubelnden Kunden werden gerecht an der
Energiewende beteiligt.
Ganz wichtig noch die Politik schreibt die Gesetze so das so ein Spaß sich nicht wiederholen lässt.
Und nein, ich will nicht das die Firmen von CE koputt gemacht werden, nur Strom sollte er nicht mehr verkaufen können.
Den Rest, seine Solarmudule und was da sonst noch alles im Angebot ist darf er natürlich weiter verkaufen und sich damit an der Enegiewende beteiligen.
Das war jetzt meine ganz persönlich Meinung.
Es bleibt weiter spannend. Übrigens: 2x nachdem das Handelsblatt über Energieversorgungsunternehmen richtig berichtigt hat war danach
Schluss. Ob das auch jetzt beim aktuellen dritten Fall so ist, wir werden sehen.
RR-E-ft:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bdew-warnt-vor-care-energy-a-901684.html
Bei Lichte betrachtet verhält es sich wohl so:
Die angebliche Nutzenergie- Belieferung wird wohl als Scheingeschäft gewertet werden können bzw. müssen, so dass sich ggf. ergeben kann, dass CE an die Kunden tatsächlich nur Strom liefert.
Dafür könnte wohl schon sprechen, dass nur der gelieferte Strom durch den Zähler gemessen und aufrgrund dieser Messung gegenüber den Kunden wohl zu einem beworbenen Strompreis abgerechnet wird, dessen Strompreis-Kalkulation CE zudem auch bereits offen gelegt haben will.
Dann unterliegen diese Stromlieferungen wohl der Umlagezahlungspflicht gem. § 37 Abs. 2 EEG.
Ob die Voraussetzungen für eine Verringerung der EEG- Umlage gem. § 39 EEG vorliegen, erscheint zweifelhaft.
Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Verringerung tatsächlich vorliegen sollten, beträgt die Verringerung gem. § 39 Abs. 1 EEG wohl höchstens 2,0 Cent/kWh.
Der Strom, der mit den Modulen erzeugt wird, soll ebenfalls gemessen und nicht minder zu einem vereinbarten Strompreis, dessen Kalkulation bereits offen gelegt worden sein soll, gegenüber den Kunden abgerechnet werden.
Es spricht einiges dafür, dass auch diese Stromlieferungen der EEG- Umlagepflicht unterliegen, weil die Voraussetzungen für ein Entfallen der Zahlungspflicht der EEG- Umlage gem. § 39 Abs. 3 Satz 2 EEG wohl nicht vorliegen.
Ob für ein worst-case-Szenario, dass sämtliche Energielieferungen an Kunden als CE- Stromlieferungen an diese gewertet werden und zudem vollständig und uneingeschränkt der EEG- Umlagezahlungspflicht unterliegen, bisher aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht in hinreichendem Umfang Rückstellungen bei den etwaig zahlungsverpflichteten Unternehmen gebildet wurden, ist nicht ersichtlich und lässt sich mangels veröffentlichter Bilanzen auch nicht nachvollziehen.
Aus der veröffentlichten PK ergibt sich wohl, dass selbst bei Zugrundelegung einer sogar auf nur 2,0 Cent/ kWh verringerten EEG- Umlagezahlungspflicht innerhalb der Strompreiskalkulation das Unternehmen davon ausgeht, dass lediglich mit den monatlichen Grundgebühren Überschüsse erwirtschaftet werden können. Die Netzbetreiber beanspruchen aber regelmäßig auch schon verbrauchsunabhängige Grundgebühren sowie Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, auf welche regelmäßig Abschlagszahlungen beansprucht werden. Zudem soll das Unternehmen wohl auch noch Vertriebsprovisionen in nicht unerheblicher Höhe ausgelobt haben, welche die verbleibenden Überschüsse wohl zusätzlich mindern.
Wenn über solche Umstände über Wochen hinweg eine so umfangreiche öffentliche Berichterstattung insbesondere hinsichtlich der Höhe möglich erscheinender Zahlungsverpflichtungen in den Medien (SPON/ HB) besteht, könnte womöglich eine Behörde von Amts wegen - ob nun berechtigt oder nicht - auf den Gedanken verfallen, dass womöglich hinsichtlich § 15a Abs. 4 InsO ggf. zumindest ein Anfangsverdacht bestehen könnte, der eine Aufklärung erfordert, mit dem Ziel, einen solchen ggf. bestehenden Verdacht objektiv zu erhärten oder zu entkräften. In einem solchen Falle bliebe den Verantwortlichen nur zu wünschen, dass eine solche objektive Aufklärung zum Ergebnis hat, dass ein etwaig bestehender Verdacht dadurch vollständig ausgeräumt werden kann.
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