Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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Energiesparer51:
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-versendet-Richtigstellung-von-Falschaussagen-an-alle-BDEW-Mitglieder-2448004


--- Zitat ---"Wir haben kein Interesse an einer weiteren öffentlichen Diskussion der Falschaussagen des BDEW. Dies ist weder das Kerngeschäft unseres Unternehmens noch der durch den Verband betriebenen Interessensvertretung", so Martin Richard Kristek abschließend.
--- Ende Zitat ---

Mit Herausgabe einer solchen Pressemitteilung verbreitet sich die Kunde von den Ungereimtheiten allerdings eher schneller als ohne.

khh:
Ob es diese "Strafbewährte Unterlassungserklärung an den BDEW" überhaupt gibt  -  oder ist das wieder mal nur viel 'heiße Luft' ?

energienetz:
CE geht laut eigenem Bekunden rechtlich vor gegen: BDEW, Bundesnetzagentur, ZDF, Handelsblatt, den Bund der Energieverbraucher e.V.

Man erinnert sich an andere Firmen, die versuchten, unbequeme Äußerungen auf dem Rechtsweg zu verhindern (wie wir selbst mehrfach erleben durften).

 

RR-E-ft:
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-versendet-Richtigstellung-von-Falschaussagen-an-alle-BDEW-Mitglieder-2448004


--- Zitat ---Strafbewährte Unterlassungserklärung an den BDEW wegen zahlreicher Falschaussagen gegenüber seinen Mitgliedern über "Care-Energy" zugestellt
--- Ende Zitat ---

Klingt merkwürdig bis abenteuerlich.

Strafbewährte Unterlassungserklärungen gibt es nicht, sondern allenfalls strafbewehrte Unterlassungserklärungen (vgl. BGH, Urt. v. 17.09.09 Az.  I ZR 217/07). Bevor eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung jemandem als Empfänger zugestellt werden kann, muss sie regelmäßig zunächst vom Absender abgegeben worden sein.

Wenn CE dem BDEW eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt haben wollte, hätte wohl CE gegenüber dem BDEW zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen, um diese sodann dem BDEW zustellen zu können.
Was Anlass und Inhalt einer von CE etwaig abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung sein könnte, ist nicht ersichtlich.


--- Zitat ---"Zudem haben wir dem BDEW eine strafbewährte Unterlassungserklärung zukommen lassen, um eine öffentliche Wiederholung der Falschaussagen und eine weitere Verbreitung der Publikation zu verhindern.
Wir behalten uns ausdrücklich weitere juristische Schritte, beispielsweise Schadensersatz vor, unabhängig von der Abgabe der strafbewährten Unterlassungserklärung durch den BDEW.
--- Ende Zitat ---

Möglicherweise will man zum Ausdruck bringen, dass CE sich vorbehalten hat, Schadensersatz an den BDEW zu zahlen.
Die Presseerklärung erscheint nicht weniger transparent und verständlich als die Vertragsunterlagen und die Argumentation des Unternehmens.

Ob etwaig CE dem BDEW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abverlangt hat, dürfte wohl auch vollkommen  belanglos sein.   "In China ist (k)ein Sack Reis umgefallen."sagte Milan Robert Kauderwelsch abschließend und lud dann noch zu Windbäutel ein.

RR-E-ft:
Wenn CE öffentlich verbreitet, man habe jermandem eine "strafbewährte Unterlassungerklärung zugestellt", klingt das allenfalls komisch bis befremdlich.
Die Meldung wird wohl auch offensichtlich falsch sein:

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein gegenseitiger Vertrag mit Vertragsstrafeversprechen.
Ein entsprechender Vertrag kommt wie jeder andere Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB.
Möglicherweise möchte CE öffentlich bekunden, den Abschluss eines solchen Vertrages anerboten zu haben.
Es bleibt indes schon offen, was ggf. konkret Inhalt eines solchen Vertragsangebotes bzw. des anerbotenen Vertrages sein soll.
Ohne Annahmeerklärung wurde ein entsprechender Vertrag über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung jedenfalls nicht wirksam abgeschlossen und ist somit überhaupt nicht existent.
Wie man etwas überhaupt nicht Existentes ggf. zugestellt haben will, erscheint nicht nachvollziehbar.

Derjenige, der von einer solchen "Ente" betroffen ist, kann deshalb wie folgt reagieren:

"Uns ist keine strafbewährte Unterlassungserklärung bekannt. Uns wurde eine solche auch nicht zugestellt."

 

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