Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

<< < (81/304) > >>

Energiesparer51:
aus den neuen AGB:

--- Zitat ---4.1.1 Standardpaket EDL
Nutzenergielieferung plus die oben näher beschrieben Leistungen, jedoch exkl. Arbeit- und Materialaufwand, welcher gesondert angeboten und verrechnet wird. Der Kunde kann sich im Bedarfsfalle an die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu wenden, ist jedoch berechtigt, jede Firma seiner Wahl zu beauftragen. Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.
4.1.2 Effizienzpaket EDL
Wie Punkt 4.1.1, jedoch erweitert um die Dienstleistungen Energieeffizienzberatung, Energiecontrolling, welche im Preis inkludiert sind. Für dieses Effizienzpaket EDL, beträgt der Preis 3 Cent pro kWh elektrischer Energie.
4.1.3 Komfortpaket EDL
Wie Punkt 4.1.1 und 4.1.2, jedoch erweitert um die Übernahme sämtlicher daraus resultierenden Kosten aus Arbeitsaufwand seitens mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Für dieses Komfortpaket EDL, beträgt der Preis 6 Cent pro kWh elektrischer Energie.
--- Ende Zitat ---

Heißt das, dass zu dem "Strompreis" noch mindestens 1 ct/kWh dazukommt?

und jetzt kommt noch das:

--- Zitat ---4.6 Netznutzungsentgelt / Vergütung

Für die hiermit vertraglich vereinbarte, entgeltliche Beistellung seiner Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie sowie seines Verbrauchsnetzes vergütet

Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden
1 Cent pro kWh elektrischer Energie.
--- Ende Zitat ---

D.h. CE zahlt dem Kunden für die Nutzung der kundeneigenen Nutzenergieumwandler wie Leuchtmittle, Heizkessel, Kühlschrank, Ofen etc. 1 ct/kWh.

Hier muss es also zwei gegenläufige Zahlungströme geben. Es können beim Nutzenergieverbraucher also sogar steuerpflichtige Einnahmen enststehen.

schön ist auch:

--- Zitat --- 2.1. Betrieb

2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.
--- Ende Zitat ---

D.h. Die Steuerung meiner Nutzenergie produzierenden Energieumwandlungsanlagen darf ich nicht mehr durchführen, sondern CE übernimmt die Betriebsführung, d.h. schaltet mein Licht ein und aus, steuert meine Heizung und beschickt den Ofen.

Agnitio:

--- Zitat von: Netznutzer am 21. Mai 2013, 14:00:42 ---Für mich unverständlich, warum die Netzagentur sich nicht zum Stichtag sämtliche Kundenlisten der MK-energy Gruppe von sämtlichen Netzbetreibern zukommen lässt, aus denen dann eindeutig hervorgeht, ob es sich um die Personen/Bewohner des Anschlusses handelt, die beliefert werden, oder um MK-irgendetwas als Contractor, die dann Dienstleistung liefern. Anschl. könnten die ÜNB's unter Mithilfe der BNetzA ihre Forderungen genau beziffern.

Gruß

NN

--- Ende Zitat ---

Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy. Diese sind lediglich normaler Lieferant. Ob sich dies noch ändert, muss man sehen, würde aber wohl vom Netzbetreiber abgelehnt werden.
Die BNetzA wird das, bei der Masse an sonstigem Infomationsaustauch, sicher nicht "einfach mal so anfragen"..

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 19. Mai 2013, 10:14:36 ---Hat denn nun bobby3301 sein Solarmodul?
Und vor allem: ist er auch zufrieden damit?
--- Ende Zitat ---

Keine Antwort ist auch 'ne Antwort  -  oder:  Einem geschenkten Gaul schaut man nicht in's Maul.

Aber halt, die Platte ist ja nicht geschenkt, sondern leider nur geliehen !   ???   :(

khh:

--- Zitat von: Agnitio am 21. Mai 2013, 15:16:42 ---Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.
--- Ende Zitat ---

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein. 
So ganz genau weiß das aber womöglich keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group sowie deren Alleingesellschafter und angeblich "phG" Geschäftsführer/CEO Martin Kristek nicht.  :-\ 
Aber bei diesem verwirrenden "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  ;)

Energiesparer51:

--- Zitat von: khh am 21. Mai 2013, 15:34:37 ---
--- Zitat von: Agnitio am 21. Mai 2013, 15:16:42 ---Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.
--- Ende Zitat ---

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein.  Aber so ganz genau weiß das wohl keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group nicht.  Aber bei diesem "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  :-\

--- Ende Zitat ---

das steht doch in den AGB noch unverändert:

--- Zitat ---2.1. Betrieb

2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.
--- Ende Zitat ---

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln