Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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khh:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 21. Mai 2013, 16:08:02 ---das steht doch in den AGB noch unverändert:

--- Zitat ---2.1. Betrieb
2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

OK (hab nicht den ganzen 'Quatsch' gelesen)  -  Letzteres bedeutet dann aber gemäß Urteil LG Berlin vom 08.05.2012 "Schein-Contracting" !  ???

Agnitio:

--- Zitat von: khh am 21. Mai 2013, 15:34:37 ---
--- Zitat von: Agnitio am 21. Mai 2013, 15:16:42 ---Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.
--- Ende Zitat ---

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein. 
So ganz genau weiß das aber womöglich keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group sowie deren Alleingesellschafter und angeblich "phG" Geschäftsführer/CEO Martin Kristek nicht.  :-\ 
Aber bei diesem verwirrenden "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  ;)

--- Ende Zitat ---

Gemeint war damit auch eher die Praxis aus Netzbetreiber-Sicht.

"MK-Energy Ihr Energieversorger GmbH und Co Kg" ist der Lieferant und der Kunde bleibt Anschlussnutzer, wie bei jedem beliebigen Stromhändler sonst auch. Wie die MK-Gruppe also ihr Vertragsgewirr in Bezug auf Contracting/Nutzenergie/MK-Grid/.. erklären will ist mir schleierhaft.

Energiesparer51:

--- Zitat von: Agnitio am 21. Mai 2013, 16:47:47 ---

"MK-Energy Ihr Energieversorger GmbH und Co Kg" ist der Lieferant und der Kunde bleibt Anschlussnutzer, wie bei jedem beliebigen Stromhändler sonst auch. Wie die MK-Gruppe also ihr Vertragsgewirr in Bezug auf Contracting/Nutzenergie/MK-Grid/.. erklären will ist mir schleierhaft.

--- Ende Zitat ---

Fakt ist doch, dass der Kunde CE mit seiner Unterschrift die Vollmacht gibt, seinen Anschluss, seine Hausinstallation (ob das ein Netz in dem erforderlichen Sinne ist, wäre auch noch zu klären; selbst verbrauchter EEG-Strom wird z.B. nicht durch ein "Netz" geleitet und ist daher nicht umlagepflichtig, daher ist die Hausinstallation wohl eher kein Netz) und seine Apparate zur Nutzenergiewandlung zu nutzen und zu steuern.
Auch wenn CE davon zzt. keinen Gebrauch macht, könnte sie das jederzeit aufgrund der Vollmacht und zwar alle, nicht nur die strombetriebenen.

Agnitio:
Interessant wäre ja auch, was bei Kündigung passiert. Vermutlich wird das aktuell nur sehr wenige betreffen, solange alles glatt läuft.
Aber lässt MK alle Kunden ohne weiteres aus dem Vertragsverhältnis(Müssen sie ja prinzipiell), ohne Nachforderungen oder geht es dann los mit möglichen Aufschlägen für den geleisteten "Service"?

Mikesch:

--- Zitat von: Agnitio am 21. Mai 2013, 17:37:32 ---Interessant wäre ja auch, was bei Kündigung passiert. Vermutlich wird das aktuell nur sehr wenige betreffen, solange alles glatt läuft.
Aber lässt MK alle Kunden ohne weiteres aus dem Vertragsverhältnis(Müssen sie ja prinzipiell), ohne Nachforderungen oder geht es dann los mit möglichen Aufschlägen für den geleisteten "Service"?

--- Ende Zitat ---

nichts passiert, der EDL Standart ist kostenfrei. googelt mal nach dem "derstromexperte" alias Stefan Rosenberger, der Typ der bei Frontal21 mit dabei war.  Er konnte problemlos wechseln, die Endabrechnung war ok, keine besonderen nicht vereinbarten Kosten usw. Selbiges bei seinen Kunden die er zu Wechsel überedet hat. Hat er mir so bestätigt. Wenn es nicht so wäre, würden das Netz schon davon voll sein und Betrug geschrien werden ;D

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