Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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Energiesparer51:

--- Zitat von: khh am 20. Mai 2013, 00:59:03 ---
Richtig  -  das wurde aber schon mehrfach in diesem Thread angesprochen und wohl auch in der Pressekonferenz von einem Journalisten nachgefragt  -  jedenfalls versuchte Kristek in der PK, diese offensichtliche Diskrepanz zu erläutern. ....

--- Ende Zitat ---

Da die Diskussion schon länger geraten ist, fällt es zumindfest mir schwer, alles Geschriebene vollständig zu überblicken.
Sie hatten die verminderte EEG-Umlage ja schon detailliert auseinandergepfückt.

Mir fällt auf, dass parallel Ansätze zur Vermeidung von EEG-Umlagezahlungen verargumentiert werden:
- CE sieht sich als  "Produzierendes Gewerbe" (Produzent von so genannter Nutzenergie) und kann von der EEG-Umlagebefreiung profitieren.
- CE sieht sich als Grünstrom-Lieferant und kann daher vom Grünstromprivileg profitieren.

Mich wundert, dass man nicht auch versucht, bei der Stromsteuer Vorteile des produzierenden Gewerbes zu nutzen, oder habe ich das bisher übersehen? Irgendwo im Internet hatte ich die Tage einen schwer lesbaren und teilweise geschwärzten Stromsteuerbescheid des Hauptzollamtes Hamburg gesehen.

Hier ist es:
https://sphotos-a.xx.fbcdn.net/hphotos-ash3/p480x480/941620_648576301824658_402191752_n.jpg

gefunden hier:
https://www.facebook.com/CareEnergy?fref=ts

in der Antwort an das Handelsblatt:
https://www.facebook.com/notes/care-energy/antworten-auf-die-fragen-des-handelsblattes-teil-1/534042409990136

in der auf den abgebildeten Stromsteuerbscheid allerdings überhaupt nicht eingegangen wir, er erscheint dort zusammenhanglos.

Eingegangen wird darauf in einem zweiten Teil hier:

https://www.facebook.com/notes/care-energy/antworten-auf-die-fragen-des-handelsblattes-teil-2/534056656655378

hko:
Zufall oder 


--- Zitat von: Evitel2004 am 20. Mai 2013, 16:36:20 ---Nu ist es soweit:

Vom Stromkunden zum Angeklagten [Anmerkung: Man ist Beklagter und kein Angeklagter]

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/teldafax-vom-stromkunden-zum-angeklagten,10808230,22812802.html

Wie wichtig es mal sein kann, mit welcher Firma man ein Vertrag hat und Zahlungen leistet:


--- Zitat --- Dass auf den Vertragsunterlagen Teldafax Marketing GmbH stand, auf den Rechnungen dann aber Teldafax Services GmbH und auch noch Teldafax Energie GmbH, registrierte ich zwar. Doch ich machte mir darüber weiter keinen Kopf.
....
Doch schon bald flatterte mir per Einschreiben die Antwort des Inkassounternehmens Creditreform ins Haus.  Es handele sich um unterschiedliche Firmen, eine Verrechnung sei daher leider nicht möglich.

 Nun beschäftigte ich mich intensiver mit dem Fall und rief die Verbraucherzentrale an. Deren Experten erklärten die Zusammenhänge: Teldafax war tatsächlich nicht ein Unternehmen, sondern ein Firmengestrüpp. Die Guthaben der Kunden, also auch alle Vorauszahlungen, landeten in einer Gesellschaft, die offenen Forderungen gegenüber den Kunden in einer anderen.
...

--- Ende Zitat ---


--- Ende Zitat ---

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass obige Meldung Teldafax betrifft und nicht Care Energy. Mir fiel nur auf, dass hier von einem Firmengestrüpp gesprochen wird. Also wirklich nur Zufall???

Gruß hko

Mikesch:
@hko

 Das Firmensgestrüpp hat mittlerweile jedes Unternehmen was im Energiemarkt tätig ist, für jedes Geschäftsfeld ein extra Unternehmen, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und nennt sich "Unbunding"

Hier hat ein Anwalt den Fall mal ausklamüsert

http://www.gutefrage.net/frage/teldafax-aufrechnung-moeglich#answers

entscheidend ist, ob Strom und Gas an die gleiche Gesellschaft bezahlt wurden oder nicht. Aufrechnung geht nur bei gleicher Gesellschaft, sonst nicht. Das kommt in dem Artikel nicht klar zum Ausdruck

Energiesparer51:

--- Zitat von: Mikesch am 20. Mai 2013, 17:55:23 ---@hko

 Das Firmensgestrüpp hat mittlerweile jedes Unternehmen was im Energiemarkt tätig ist, für jedes Geschäftsfeld ein extra Unternehmen, ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben und nennt sich "Unbunding"

--- Ende Zitat ---
Beim Unbundling geht es darum, insbesondere Netzbetrieb und Vertrieb zu trennen. Reine Energiehändler wie Flexstrom brauchen daher nicht zu unbundeln.
http://www.verivox.de/themen/unbundling/
Der Hinweis trifft also nicht ins Schwarze sondern voll daneben.

Für die Aufgliederung in verschiedene Firmen gibt es also andere Gründe, die Folgen bekommen die ehemaligen Kunden jetzt schmerzhaft zu spüren.

khh:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 20. Mai 2013, 18:27:15 ---... Reine Energiehändler wie Flexstrom brauchen daher nicht zu unbundeln. ... Der Hinweis trifft also nicht ins Schwarze sondern voll daneben.
Für die Aufgliederung in verschiedene Firmen gibt es also andere Gründe, die Folgen bekommen die ehemaligen Kunden jetzt schmerzhaft zu spüren.
--- Ende Zitat ---

Genau so ist es. Am Beispiel TelDaFax oder Flexstrom wird allerdings deutlich, warum die Warnung des BdEV vor der mk-group/Care Energy sowie die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale u.a. bzgl. der unklaren Vertragssituation mehr als angebracht sind.
Und von den Unternehmen, die nicht Verteiler-Netzbetreiber sind, haben die wenigsten ein solches "Firmengestrüpp" à la mk-group ! 

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