Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
--- Zitat von: egn am 16. Mai 2013, 13:51:36 ---... Gleichzeitig können Sie auch noch gerne erklären warum eine ganze Reihe von Anbietern noch viel günstiger als CE sind.
--- Ende Zitat ---
@egn,
meinen Sie die diversen "Lockangebote" mit allen möglichen Bonus-Varianten für das erste Vertragsjahr? Ja, auch diese Angebote, mit dem Versorgerziel für weitere Vertragsjahre, sind zunächst nicht kostendeckend und letztlich ebenfalls wenig seriös.
Wie man das aber als Verbraucher durch jährlichen Wechsel für sich nutzen kann, wobei die 'faulen' Anbieter (insbesondere 'Newcomer', die nicht Grundversorger sind) auszuschließen sind, wurde hier im Forum bereits ausführlich diskutiert! :)
energienetz:
egn:
--- Zitat ---Aber nach den Informationen die aufgedeckt wurden, insbesondere den Zusammenhängen zwischen dem Bund der Energieverbraucher, der Verbraucherzentralen und dem "Experten" im Frontal21 Beitrag, bestehen für mich schon gewisse Zweifel an der Unabhängigkeit. Wie CE in der Pressekonferenz erläutert, sind die genannten auch direkte Konkurrenten zum Geschäftsmodell von CE, in dem sie für Geld auch Energieberatung anbieten. Bei CE ist das alles im Preis dabei.
--- Ende Zitat ---
Die Zusammenhänge sind nicht verdeckt: der Bund der Energieverbraucher e.V. ist Mitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband und zahlt dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag und erhält vom Bundesverband keinerlei Geld.
Eine Konkurrenzsituation zu CE könnte es schon geben, wohl wahr. Zwar bietet der Bund der Energieverbraucher e.V. keine Energieberatung gegen Bezahlung an. Aber immerhin gehört zur Care Group auch die mk-group clearing und abwicklungsstelle e.V. . Sie ist eingetragen im Hamburger Vereinsregister unter Nr 20237. Im Register sind gleich zwei Satzungen enthalten, eine mit Gemeinnützigkeit, eine ohne. In der Satzung dieses Vereins heisst es:
--- Zitat ---§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein setzt sich zum Ziel, die Allgemeinheit zu fördern, indem unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung auf eine auch langfristig kostengünstige und sichere Energieversorgung der Energieverbraucher hingewirkt wird. Dabei soll keine Gruppe von Verbrauchern zu Lasten einer anderen bevorzugt oder benachteiligt werden.
Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch
Bildung und Information der Allgemeinheit, besonders der Verbraucher über alle mit Energieversorgung- und Verbrauch zusammenhängenden Fragen (z. B. durch Herausgabe und redaktionelle Betreuung einer Mitgliederzeitschrift, Herstellung und Verbreitung von anderem Informationsmaterial),
Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung gemäß den Aufgaben und Zielen des Vereins,
die tatkräftige Vertretung und den Schutz der gemeinsamen Interessen von Energieverbrauchern durch Aufklärung, Information, Beratung und Rechtshilfe im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeiten,
Vergabe von wissenschaftlichen Gutachten im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zielen des Vereins,
Aufbau und Unterhaltung von örtlichen Anlaufstellen für Energieverbraucher,
--- Ende Zitat ---
Da staunt man, dass die Satzung des Bund der Energieverbraucher e.V. wortgleich ist, zumindest in dieser Passage. Allerdings stammt die Satzung des Bund der Energieverbraucher e.V. aus dem Jahr 1987, die des mk clearingvereins vom 13.5.2008.
Auch der Jahresmitgliedsbeitrag von Bund der Energieverbraucher e.V. ist anders festgelegt als bei mk clearing. Dort ist an die Abteilungen des Vereins mk-power, mk-energy, mk-grid und mk-engineering jeweils ein Betrag als Mitgliedbeitrag zu entrichten, zb 50 Euro je 5.000 kWh Jahresstrombezug an mk-power.
Da ist schon zuzugeben, dass Mitglieder gegenseitig abgeworben werden könnten zwischen dem mk clearing e.V. und Bund der Energieverbraucher e.V.
Ob mk-clearing eV die Gemeinnützigkeit erlangt hat und über sonstige Aktivitäten des Vereins ist nichts bekannt und wurde auch auf Nachfrage nichts geantwortet. Der mk clearing e.V. hat sich angeboten, den ehemaligen Flex Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Flex zu helfen.
Es wundert nicht, den Namen des 1. Vorsitzenden zu erfahren: Martin Richard Kristek, 2. Vorsitzender: Manfred Hutzfeld
Interessanterweise wurden die Firmen der mk-group Holding erst Ende 2009 bzw. 2010 gegründet. Es gab sie zum Zeitpunkt des Gründung des mk-clearing ev noch gar nicht. Die Holding wurde am 29.6.2010 gegründet.
RR-E-ft:
Man lernt immer wieder etwas Neues dazu. Fehlt wohl noch der Satz, dass diese mögliche Konkurrenzsituation keinen Eingang in die Bewertung von CE findet.
RR-E-ft:
SPIEGEL Online hat einen Beitrag zu gestrigen Pressekonferenz veröffentlicht:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/care-energy-kritik-an-geschaeftsmodell-und-rechtsgutachten-a-899851.html
Demnach habe sich der Anbieter gegenüber drei Übertragungsnetzbetreibern in Klageverfahren über einen Anwalt bisher so positioniert, dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG nur einen Kunden, nämlich die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG beliefere, bei der es sich nicht um einen Letztverbraucher handele, weshalb § 37 Abs. 2 EEG nicht greife. Mit dieser Begründung werde die Zahlung von EEG- Umlage an die ÜNB seit Herbst 2012 vollständig verweigert und bereits gezahlte EEG- Umlage für die Zeit von Anfang bis Herbst 2012 komplett verzinst widerklagend zurückgefordert.
Herr Kristek führte demgegenüber aus, die betroffenen EEG-Abrechnungen seien wohl falsch adresseiert und zudem sei auch das "Grünstrom-Privileg" zumindet teilweise nicht zutreffend berücksichtigt. EEG- Umlage wolle man schon zahlen, wenn nur berichtigte Abrechnungen vorgelegt würden.
Zugleich wird berichtet, der ausschließliche Vertragspartner der Kunden, die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG, habe sich eine Vollmacht erteilen lassen, die dafür eingesetzt werde, um die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit der Beschaffung und Lieferung von Ökostrom zu beauftragen.
Dies führt zu folgenden Überlegungen, wenn es in den Verfahren bei der berichteten Positionierung des Anwalts verbliebe, wonach mangels Letzverbraucherbelieferung gar keine Verpflichtung zur Zahlung der EEG- Umlage bestehe:
Wurde ein solcher Auftrag zur Beschaffung und Lieferung von Ökostrom an die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG durch die Kunden erteilt und erfüllt mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG diesen Auftrag, so beliefert diese wohl doch Letzverbraucher.
Denn wenn die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG für die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG Ökostrom beschaffen und liefern soll, so bedarf es dafür keiner Beauftragung durch den Kunden, sondern allein einer entsprechenden Beauftragung durch die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG.
Wenn sich der "Energieversorger der Energiewende" mit einer solchen Rechtsauffassung, wonach mangels Letzverbraucherbelieferung kein Unternehmen der Gruppe die EEG- Umlage schuldee, gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern vor Gericht durchsetzen könnte, liefe es darauf hinaus, dass die anderen Stromlieferanten das EEG- Umlageaufkommen allein zu stemmen hätten, sich gerade der Energieversorger der Energiwende (Eigenwerbung) nicht daran beteiligt.
Gegenüber nicht "grünstromprivilegierten" Stromlieferanten würde dies einen Kostenvorteil in Höhe von derzeit 5,27 Cent/kWh zzgl. Mehrwertsteuer, insgesamt in Höhe von 6,27 Cent/ kWh bedeuten. So billig können andere Stromlieferanten eben nicht liefern.
Unberücksicht bliebe dabei, dass eine vollständige Befreiung der mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG von der EEG- Umlage sogar noch zur Erhöhung der EEG- Umlage für alle anderen führen könnte.
Nicht vollkommen ausgeschlossen erscheint jedoch wohl auch die Möglichkeit, dass die Übertragungsnetzbetreiber diejenigen Kunden, die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit der Beschaffung und Lieferung von Ökostrom beauftragt haben, in einem solchen Fall gem. § 37 Abs. 3 EEG direkt zur EEG- Umlagezahlung heranziehen.
Nach dieser Vorschrift stehen Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird.
Dass die betroffenen Letzverbraucherinnen und Letzverbraucher sich dagegen erfolgreich darauf berufen können, dass sie keinen Strom, sondern Nutzenergie verbrauchen, steht zu bezweifeln. Gegen sie spräche wohl schon, wenn sie die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit der Beschaffung und Lieferung von Strom beauftragt haben. Jede Stromlieferung lässt sich wohl bis zujedem Zähler nachvollziehen. Wenn die betroffenen Kunden zudem nicht nachweisen können, dass an sie Grünstrom geliefert wurde, müssten sie in diesem Fall wohl mit (Nach-) Forderungen des Übertragungsnetzbetreibers in Höhe von derzeit 5,27 Cent/kWh zzgl. Mehrwertsteuer derzeit insgesamt in Höhe von 6,27 Cent/ kWh rechnen.
SPIEGEL Online berichtet weiter: Auf Nachfrage teilt der Anbieter jedoch schriftlich mit, dass er erst "mehrere hundert Module" installiert hat und keines davon bislang am Netz ist.
Die Module mögen den Kunden nichts kosten, bezahlt werden müssen sie jedoch wohl.
Wovon die Kosten für Anschaffung und Installation von 250.000 Modulen bestritten werden sollen, wurde wohl entweder nicht gefragt oder blieb wohl offen.
Ein entsprechender Kostenbestandteil in der transparenten Preiskalkulation findet sich wohl nicht.
Über die Kosten, die anfallen können, wenn Kunden etwa infolge nicht akzeptierter Preiserhöhungen den Vertrag kündigen und die Module dann deinstalliert und wieder abgeholt werden müssen, soll auch an dieser Stelle gar nicht erst nachgedacht werden.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 22:17:44 ---Es erscheint jedenfalls nicht unbedingt fair, wenn man die anderen Stromlieferanten und deren Kunden das EEG- Umlageaufkommen allein tragen lassen wollte.
--- Ende Zitat ---
Da sind wir dann beim Kern angekommen:
Nein, das ist nicht fair, das gilt nicht nur in Bezug auf die EEG-Umlage sondern auch für Netzkosten und alle anderen Abgaben und Steuern, denen sich nicht nur der "Energieversorger der Energiewende" entziehen will. Es gibt da auch noch andere Konstrukteure und es werden weitere folgen wenn sich die Bedingungen nicht ändern.
Die Energiewende, Umwelt-, Klimaschutz sind halt allgemeine Aufgaben, die auch allgemein zu finanzieren sind. Ein Großteil der Netzkosten und andere Wendekosten sind verbrauchsunabhängig. Jeder "ÖKO"-Stromverbraucher ist auch beim Eigenverbrauch darauf angewiesen, da ja bekanntlich Sonne- und Wind nicht bedarfsgerecht liefern. Mal zuviel, mal zuwenig. Sollen die normalen Stromverbraucher das Netz für die Nachbarn "ÖKO"-Stromer überwiegend mit überhöhten Strompreisen vorhalten und die Energiewende ebenso finanzieren? Das ist mehr als unfair - das rüttelt am Grundgesetz!
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