Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
Energiesparer51:
Nach meiner Erfahrung ist es nichts Ungewöhnliches, dass bei eigenem NN-Vertrag für die Kommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber wie üblich die elektronischen Verfahren genutzt werden und der letztverbrauchende Kunde eine Netznutzungsrechnung in Papierform erhält. In Zusammenhang mir der "Strukturierten Beschaffung" ist das wohl nicht unüblich. Ob ein Haushaltskunde das ansteben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Angst braucht er aber wohl nicht davor zu haben. Die Grund- und Ersatzversorgung wird durch einen eigenen Netznutzungsvertrag wohl kaum verhindert.
khh:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 11. November 2013, 08:38:06 ---... Ob ein Haushaltskunde das anstreben sollte, steht auf einem anderen Blatt. Angst braucht er aber wohl nicht davor zu haben. Die Grund- und Ersatzversorgung wird durch einen eigenen Netznutzungsvertrag wohl kaum verhindert.
--- Ende Zitat ---
Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?
SabbelMR:
--- Zitat von: khh am 11. November 2013, 11:55:19 ---Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?
--- Ende Zitat ---
Wenn der NN-Vertrag regelt, daß die MMA ausschließlich mit dem Lieferanten erfolgt, wie es im angestrebten einheitlichen Rahmen-NN-Vertrag der Netzagentur jetzt wohl vorgesehen ist..
--- Zitat von: Energiesparer51 am 11. November 2013, 08:38:06 ---Nach meiner Erfahrung ist es nichts Ungewöhnliches, dass bei eigenem NN-Vertrag für die Kommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber wie üblich die elektronischen Verfahren genutzt werden und der letztverbrauchende Kunde eine Netznutzungsrechnung in Papierform erhält.
--- Ende Zitat ---
In dem Moment ist der Lieferant für den Netznutzer aber gleichzeitig Marktkommunikations-Dienstleister. Er vertritt den Netznutzer zur Entgegennahme der Datenformate, die dieser selbst nicht abwickeln kann.
Laut Stimmen hier im Thread müsse sich der VNB wohl nicht auf dieses Konstrukt einlassen..
GPKE-Xperte:
--- Zitat ---Im Zusammenhang mit Mehr-/Mindermengenabrechnungen im Fall der Insolvenz eines Lieferanten sehen Sie keine Risiken für Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag? Wird sich der Netzbetreiber dann nicht doch an den Letztverbraucher als seinen verbleibenden NN-Vertragspartner halten?
--- Ende Zitat ---
Das ist meiner Meinung nach sogar ein nicht zu kalkulierendes Risiko für den Kunden mit eigenem Netznutzungsvertrag. In vielen aktuellen direkten Netznutzungsverträgen ist dies bewusst von den Netzbetreibern (als zusätzliche Sicherung) eingebaut worden.
Denn im schlimmsten Fall stellt ein kurz vor der Insolvenz stehender Lieferant überhaupt keine Bilanzierungsmengen mehr in den Bilanzkreis ein und der Kunde trägt im Fall der Fälle die kompletten Kosten. Und zwar dann doppelt - zusätzlich zu dem was er bereits an Abschlägen an seinen Energielieferanten geleistet hat.
Ich bezweifle aber, dass dies noch ein Endkunde durchblick, geschweige denn diese Gefahr auch nur ahnt...
SabbelMR:
--- Zitat von: GPKE-Xperte am 11. November 2013, 12:49:13 ---Denn im schlimmsten Fall stellt ein kurz vor der Insolvenz stehender Lieferant überhaupt keine Bilanzierungsmengen mehr in den Bilanzkreis ein und der Kunde trägt im Fall der Fälle die kompletten Kosten. Und zwar dann doppelt - zusätzlich zu dem was er bereits an Abschlägen an seinen Energielieferanten geleistet hat.
--- Ende Zitat ---
Wenn der NN-Vertrag regelt, daß der VNB im Rahmen der Mehr-/Mindermengenabrechnung auf den Netznutzer zurückgreifen kann, kann das tatsächlich so kommen..
Zumal der Netznutzer ja keine Möglichkeit hat, unterjährig zu kontrollieren, ob der Lieferant seinen Fahrplan einhält. Die böse Nachricht kommt im Zweifel, wenns zu spät ist.
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