Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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Netznutzer:

--- Zitat ---Wer einen eigenen NN-Vertrag unterschreibt, hat sich hoffentlich informiert, was er tut..
--- Ende Zitat ---

Wer einen eigenen NN-Vertrag unterschreibt, braucht eine ILN, da Marktakteur. Deshalb können auch nicht so ohne weiteres Marktprozesse an CE übertragen werden. (Großzügigerweise Abwicklung von Allem durch CE) Den Privatmann möchte ich sehen, der eine ILN bei Vertragsschluss vorlegen kann.

Die Großzügigkeit von Bayernwerk kommt daher nicht von ungefähr.

Gruß

NN

SabbelMR:
@ Netznutzer

Ihr Wort in Gottes Ohren (ILN & Co.).


Schaun wir mal, wies in Bayern weitergeht..

khh:

--- Zitat von: SabbelMR am 11. November 2013, 00:33:02 ---[...]

--- Zitat von: khh am 10. November 2013, 20:05:09 --- [..] oder ob vllt. auch wesentliche Privat-Entnahmen des Alleingesellschafters dazu beitragen?
--- Ende Zitat ---

... Nicht nur der Kristek verdient sich ein reiches Näschen, sondern auch die übrige obere Spitze der Vertriebspyramide.
--- Ende Zitat ---

Gerade wegen "verdient sich ein reiches Näschen" interessieren mich ebenso auch eventuelle Entnahmen! Aber die vielleicht irgendwann mal veröffentlichten Bilanzen 2012 und 2013 werden vermutlich so weit verkürzt, dass das ohnehin nicht nachvollziehbar sein dürfte.  :(

khh:
Entgegen den aktuellen CE-Beiträgen auf CE-facebook und CE-Pressemitteilungen weiß der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der mk-group offensichtlich doch, dass „im Voraus bezahlt“ nicht zwingend auch vertragskonform ist ! :D

Hier  www.shz.de  unter Lokales / Flensburger-Tageblatt habe ich jetzt zufällig bei den Kommentaren zu einem Artikel über Care-Energy vom 31.03.2013 nachstehende Antwort entdeckt  -  Auszug:


--- Zitat ---12. | Martin Richard Kristek | 02.04.2013 | 10:46 Uhr
Kommentar zu V..... N......

Sehr geehrter Herr N......,
... wie wir leider heute festgestellt haben, der angemahnte Betrag korrekt ist.

... eine Mahnung hat immer den Grund dass etwas zu spät bezahlt wird so ist dies auch in diesem Fall.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]

Bei den weiteren Kommentaren findet sich zudem ein sehr interessanter „Disput“ zwischen einem Kommentator
und M. Kristek, ob Mieter einer Wohnung überhaupt legitimiert sind, einen EDL-Vertrag und die darin bestimmte Nutzungsabtretung des Hausnetzes wirksam vereinbaren zu können.

PS:  Können Wohnungsmieter eigentlich wirksam einen NN-Vertrag zu einer Abnahmestelle abschließen, deren Eigentümer sie ja gar nicht sind ?

SabbelMR:

--- Zitat von: khh am 11. November 2013, 02:16:30 ---PS:  Können Wohnungsmieter eigentlich wirksam einen NN-Vertrag zu einer Abnahmestelle abschließen, deren Eigentümer sie ja gar nicht sind ?

--- Ende Zitat ---

Ja, weil Netznutzungsvertrag ungleich Netzanschlussvertrag. Letzteren schließt nur der Eigentümer.

Die Frage ist vielmehr, ob der Netznuter die elektronische Marktkommunikation höchstpersönlich erbringen muss, ob er entsprechende Codenummern vorweisen muss (die er nicht bekäme) usw. usw. - siehe letzte Beiträge.


Zur Abtretung des Hausnetzes ("EDL-Vertrag" bei Care):

Da könnte der Vermieter theoretisch wiedersprechen. Man muss grundsätzlich im Leben nicht in jedem Fall dulden, daß Rechte aus Verträgen an Dritte abgetreten werden, insbesondere, wenn soetwas vorher nie vereinbart und/oder sogar ausgeschlossen wurde.

Allerdings passiert die ja sowieso nur "virtuell". Wie wir wissen liegt sowohl das Betriebsrisiko als eigentlich ... alles ... weiter beim Kunden wie vorher.

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