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Versorger Care Energy

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SabbelMR:
Ermittlungsverfahren gegen Care Energy Martin Kristek eingestellt


Auszug:


--- Zitat von: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1280&meldung=Ermittlungsverfahren-gegen-Care-Energy-Martin-Kristek-eingestellt ---Das Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen [..] Martin Kristek (41), wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung wurde bereits nach einem Tag am 23. Oktober 2013 wieder eingestellt. Grund: kein hinreichender Tatverdacht. [..]

[..] Auf weitere Fragen zu näheren Einzelheiten des Verfahrens wollte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg erst nach Rücksprache mit dem ermittelnden Staatsanwalt antworten.

Im Ergebnis meldete sich Oberstaatsanwalt Rinio wie folgt:

[..] 3. Das Verfahren ist am 22. Oktober 2013 im hiesigen Datensystem erfasst worden und bereits am 23. Oktober 2013 ohne Durchführung von Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt worden. Dem Anzeigenden, einem Kunden von "Care Energy", ist ein entsprechender Einstellungsbescheid erteilt worden. [..]

4. Dem Ermittlungsverfahren lag die Strafanzeige einer Privatperson zugrunde. [..]
--- Ende Zitat ---

khh:
Nun gut, (vorerst) abgehakt. War wohl einer sehr frustriert, ohne etwas
konkretes beizubringen, was zu einem Anfangsverdacht geführt hätte.

SabbelMR:

--- Zitat von: khh am 07. November 2013, 16:53:45 ---Da bin ich ja mal gespannt, was die Bayernwerk AG  - und auch die betroffenen CE-Kunden -  zu  " Am heutigen Tag wird jeder Bestandskunden von CE auf Netznutzung durch den Letztverbraucher 'umgestellt' " 
sagen werden.  :)
--- Ende Zitat ---

Vor allem, wie das laufen soll - "Netznutzung durch Letztverbraucher" hilft Care Energy ohne gültigen Lieferantenrahmenvertrag (ungleich Netznutzungsvertrag) doch wenig, oder?


Schließlich ist die "Netznutzung durch Letztverbraucher" doch nur eine von zwei möglichen Varianten der Netznutzung, die der Lieferantenrahmenvertrag (der Bayernwerk) vorsieht:

https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Mustervertraege/Lieferantenrahmenvertrag.pdf


Ohne Lieferantenrahmenvertrag dürfte aber grundsätzlich eine Belieferung von Kunden im Netzgebiet, ganz gleich welche Variante der Netznutzung ("durch Lieferant" oder "durch Letztverbraucher") gewählt wird, nicht möglich sein.

SabbelMR:

--- Zitat von: khh am 07. November 2013, 18:38:29 ---Nun gut, (vorerst) abgehakt. War wohl einer sehr frustriert, ohne etwas konkretes beizubringen, was zu einem Anfangsverdacht geführt hätte.
--- Ende Zitat ---

Wenn dieser jemand sehr viel Pech hat, muss er sich jetzt der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB verantworten (wobei der Tatbestand der Verdächtigung wider besseres Wissen wohl kaum nachweisbar sein dürfte, wenn der Anzeigende tatsächlich lediglich Kunde des Unternehmens ist)..

khh:

--- Zitat von: SabbelMR am 07. November 2013, 19:04:30 ---Wenn dieser jemand sehr viel Pech hat, muss er sich jetzt der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) verantworten..
--- Ende Zitat ---

Ach, dem würde ich gelassen entgegen sehen, es lässt sich ja so einiges beibringen (ausstehende Veröffentlichung von Bilanzen, nicht gezahlte EEG-Umlagen, unregelmäßig gezahlte Netzentgelte usw. usf.)

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