Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Staat zwingt Bürger zur Ökostrom-Verschwendung
egn:
--- Zitat von: PLUS am 29. November 2012, 10:34:14 ---"EE kontrolliert nach Fahrplan". Wer verbreitet da falsche Informationen?!
--- Ende Zitat ---
Informieren Sie sich doch einfach mal wie Strom aus EEG Anlagen vermarktet werden. Dies geschieht genau nach dem Fahrplan der sich aus der Prognose ergibt.
--- Zitat ---@egn, Ihre "wahren" Informationen sind teuere Informationen,
--- Ende Zitat ---
Sie schreiben richtig: Die informationen sind wahr, ich gebe sie aber kostenlos. :P
--- Zitat ---insbesondere für ganz normale Verbraucher, für die laut Überschrift das Forum hier gedacht ist.
--- Ende Zitat ---
Richtig, die Verbraucher müssen über die wahren Hintergründe informiert werden und sich nicht durch die Propaganda des Energiekartells und deren Anhänger und Angestellten die hier schreiben täuschen lassen.
--- Zitat ---Es steht da Energieverbraucher nicht Erzeuger. Der Profit der PV-Stromerzeuger schlägt sich nochmal und weiter steigend auf die Stromrechnung der nicht privilegierten Verbraucher.
--- Ende Zitat ---
Sie versuchen schon wieder vom Thema abzulenken. Es geht hier nicht um PV.
--- Zitat ---Die unverzichtbaren Gaskraftwerke rechnen sich insbesondere wegen der vorrangigen und teuersten Einspeisung nicht mehr. Das Übel ist wieder die PV! Eine unzuverlässig, nicht bedarfsgerechte Vorrangeinspeisung zu Wucherpreisen ohne jede Pflicht und Beitrag zur Versorgungssicherheit.
--- Ende Zitat ---
Sie widersprechen sich! Wenn die Einspeisung nicht bedarfsgerecht wäre warum reduziert sich dann die Laufzeit der Gaskraftweke, die früher vorwiegend zu Spitzenlastzeiten eingespeist haben?
Gerade dass diese anderen Kraftwerke durch die EE Einspeisung ersetz werden und weniger Laufzeit haben, zeigt dass die EE, insbesondere die PV völlig bedarfsgerecht einspeisen.
@Netznutzer:
--- Zitat ---Zeigen Sie mir EINEN EEG-Einspeiser, der nach EEG vergütet wird, der einen Fahrplan einreicht!
--- Ende Zitat ---
Das brauchen die EEG-Einspeiser nicht machen da das die ÜNB gebündelt für alle machen. Sie bieten im Day-Ahead-Markt den Strom für die EEG-Anlagen genauso an wie es alle anderen Kraftwerksbetreiber machen. Für jede Stunde des Folgetages geben sie ein Gebot mit der Menge und dem Preis ab.
--- Zitat ---Der Vorrang steht auf dem Papier... ist Ihre Interpretation! Dass konventionelle Kraftwerke abgeschaltet=stillgelegt werden, beweist das Gegensteil.
--- Ende Zitat ---
Es geht hier um die willkürliche Abschaltung von EE Anlagen bei Netzengpässen, nicht darum dass Kraftwerk stillgelegt werden weil sie von den Kosten her nicht mehr konkurrenzfähig sind.
--- Zitat ---Nur sollte die Kosten dafür der Netzbetreiber tragen müssen... ist absoluter Schwachsinn, weil aufgrund der Komplexität und des plötzlichen Ausfalls der EE
--- Ende Zitat ---
Es gibt keinen plötzlichen Ausfall der EE wenn die Netzbetreiber diesen nicht willkürlich herbei führen, z.B. wenn sie wieder mal Leitungen abschalten ohne dass das N-1 Kriterium erfüllt ist. Die 10.000ten EE Anlagen haben eine viel höhere Ausfallsicherheit als einzelne Blöcke von Großkraftwerken.
Was passiert wenn ein Großkraftwerk mit mehr als 1 GW plötzlich vom Netz geht, konnte man erst kürzlich sehen. Wenn dagegen mal ein Windkraftwerk oder ein PV wegen einer Störung vom Netz geht, merkt das wegen des geringen Anteils der einzelnen Anlage niemand.
--- Zitat ---von jetzt auf gleich, es sinnvoller ist, eine Windmühle abzuregeln, statt eines Grundlast liefernden Kraftwerks das wieder Tage zum Anfahren braucht, das wissen mittlerweile sogar Grundschüler.
--- Ende Zitat ---
Bisher musste man Grundlastkraftwerke nicht unbedingt abschalten, es hätte auch ein Abregeln der Leistung im Rahmen der zulässigen Betriebsbedingungen völlig gereicht. Aber die Betreiber wollen ja gerade dann wenn die EE den Strompreis drücken dihren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen ins Ausland exportieren. Damit verstopfen sie das Netz und die Netzbetreiber nutzen dann das Einspeisemanagement um die EE-Kraftwerke abzuregeln.
--- Zitat ---Aber unsere Ökofreunde haben D lieber ohne Strom, 1.000 Sonnenstromstunden und 1.800 Windstromstunden sind genug, dass haben Sie hier neulich bereits zum Besten gegeben, denn wir brauchen keine Grundlastktaftwerke.
--- Ende Zitat ---
Nein, wir brauchen wirklich keine Kraftwerke die ständig unter Volllast laufen. Die Versorgung kann genauso sichergestellt werden wenn man den Strom mit Kraftwerken erzeugt die nur die schwankende Residuallast ausgleichen.
--- Zitat ---Ich verbreite also falsche Informationen. In Ihrem Fall will ich es mal als Unwissenheit einstufen.
--- Ende Zitat ---
Natürlich verbreiten sie nur die Propanda des deutschen Energiekartells. In Ihrem Falle will ich es mal als Absicht einstufen.
superhaase:
--- Zitat von: RR-E-ft am 29. November 2012, 23:58:34 ---Derzeit werden die so gescholtenen sog. Grundlastkraftwerke noch benötigt, da sie Leistung gesichert zur Verfügung stellen.
Dass man diese nicht so schnell abregeln kann wie etwa Windkraftanlagen, hat wohl nachvollziehbare technische Ursachen.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja alles nicht neu.
Keiner verlangt die sofortige und dauerhafte Stillegung der Grundlastkraftwerke.
Was nötig ist, ist die zeitweise längerfristige Drosselung oder Abschaltung, wenn nach Prognose für mehrere Tage im Voraus zu erwarten ist, dass viel EE-Strom angeboten wird. In diesen Situationen stören die unflexiblen Grundlastkraftwerke ganz einfach das ganze System - und zwar europaweit.
--- Zitat ---Dem Netzbetreiber als solchen ist es grundsätzlich egal, aus welcher Stromerzeugungsanlage der Strom kommt, um das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch herzustellen.
--- Ende Zitat ---
Das wäre der Idealfall in der Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus. Die Verknüpfung zwischen Netzbetreibern und ehemals zum gleichen Konzern gehörenden Kraftwerksbeteibern ist offensichtlich noch wirksam.
Dies war ja auch einer der Gründe für die Einführung der Entschädigungszahlungen. Ohne garantierte Einspeisung und Entschädigung bei Missachtung des Vorrangs gäbe es keine ausreichende Investitionssicherheit und es hätte wohl kaum jemand in EE-Anlagen investiert - oder es wären bei wesentlich höherem Risiko in Bezug auf die Einspeisung als Ausgleich wesentlich höhere Einspeisevergütungen nötig gewesen.
--- Zitat ---Der Netzbetreiber hätte dann keine an EE- Anlagenbetreiber geleisteten Entschädigungszahlungen mehr zu wälzen, wenn man solche Entschädigungen ganz einfach abschaffen würde.
--- Ende Zitat ---
Sicher ist diese Logik richtig. Sie blendet aber völlig aus, warum diese Entschädigungszahlungen überhaupt eingeführt wurden. Dies geschah ja nicht aus Spaß an der Freud oder weil man die Vebraucher ärgern oder "abzocken" will, wie hier manch einer zu glauben scheint.
--- Zitat ---Wenn man dem Netzbetreiber eine Verpflichtung zu solchen Entschädigungszahlungen auferlegt, so kann man diese Lasten natürlich nicht bei ihm belassen, sondern muss ihm die Möglichkeit einräumen, diese weiterzuwälzen.
--- Ende Zitat ---
Warum nicht?
Es gibt nichts rationales, was dagegen spricht. Es ist einfach eine logische Konsequenz.
Er ist gesetzlich verpflichtet, für ausreichende Netzkapazitäten zu sorgen. Er bekommt sogar noch eine gesetzlich garantierte Rendite auf sein Kapital, das er für den Netzbetrieb einsetzt. Er trägt also keinerlei wirtschaftliches Risiko. Das ist eine sehr komfortable Situation - einzigartig.
Wenn er also versäumt, für ein ausreichendes Netz zu sorgen, und deshalb Entschädigungszahlungen entstehen, so sollte er diese auch tragen müssen.
Erst dann ensteht überhaupt der Anreiz, seine Verpflichtungen auch wirklich zu erfüllen.
Man kann allenfalls darüber nachdenken, ob man ihm eine Wälzung in bestimmten Ausnahmesituationen gestattet - z.B. wenn der Netzausbau durch andere verzögert oder verhindert wird. Das wäre dann im Einzalfall zu prüfen.
Bei Windparkabschaltungen soll es sich aber meist um fehlende Ertüchtigungen oder Ergänzungen im Mittelspannungs- und Hochspannungsnetz handeln. Es sind also offensichtlich zumeist nur Nachlässigkeiten und mangelnder Investitionswille der Netzbeteiber, die die Probleme herorrufen. Bürgerproteste und langwierige Gerichtsverfahren für neue Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen sind offenbar eher selten der Grund für mangelnde Netzkapazitäten, die zu Windkraftabschaltungen führen.
--- Zitat ---Die EE- Anlagenbetreiber können sich vielleicht dann berechtigterweise beklagen, wenn sie ohne staatliche Förderung (EEG- Einspeisevergütung) auskommen, dabei kostengünstiger produzieren als die sog. Grundlastkraftwerke und dann immer noch statt derer allein aufgrund technischer Determinanten abgeregelt werden müssen.
--- Ende Zitat ---
Den Zusammenhang zwischen Stromproduktionsposten und Abregelung kann ich jetzt nicht erkennen.
Geht es bei der Energiewende nicht darum, Strom aus fossilen Kraftwerken und Atomkraftwerken durch solchen aus EE-Kraftwerken zu ersetzen?
Laut Gesetz sollen die EE Vorrang haben. Und das aus gutem Grund, den man hier wohl nicht erst erläutern muss, oder?
Die gesetzlichen Vorgaben des EE-Vorrangs und der Entschädigungszahlungen dienen diesem Ziel und sind kein Selbstzweck. Wenn man also den EE-Vorrang nicht durchsetzt und statt dessen die Entschädigungszahlungen auf die Verbraucher abwälzt, die auf die eigentlich vorschriftswidrigen Abschaltungen der EE und die Versäumnisse der Netzbetreiber keinen Einfluss haben, dann ist das ein grober Konstruktionsfehler in der aktuelen Gesetzeslage.
egn:
--- Zitat von: RR-E-ft am 29. November 2012, 23:58:34 ---Derzeit werden die so gescholtenen sog. Grundlastkraftwerke noch benötigt, da sie Leistung gesichert zur Verfügung stellen.
--- Ende Zitat ---
Richtig, sie werden noch benötigt, aber nur als Leistungsreserve zur Zeit der maximalen vertikalen Netzlast. Aber es geht hier um die Abschaltung der EE wo überhaupt keine hohe vertikale Netzlast vorliegt, sondern eher um Schwachlastzeiten zu denen EE viel Strom einspeisen können, das Netz aber wegen der dann niedrigen Preise an der Strombörse mit Exportstrom blockiert sind. Zu diesen Zeiten könnten die Grundlastkraftwerke problemlos im Rahmen der zulässigen Betriebsbedingungen gedrosselt werden.
--- Zitat ---Dass man diese nicht so schnell abregeln kann wie etwa Windkraftanlagen, hat wohl nachvollziehbare technische Ursachen.
--- Ende Zitat ---
Man muss diese Kraftwerke nicht schnell abregeln da der Fahrplan schon einen Tag vorher festliegt. Zudem haben sich doch als es um die Laufzeitverlängerung für die AKWs ging, gerade diese Betreiber mit aufwändiger Werbung als ideale Ergänzung zu den EE positioniert.
Es gibt dazu auch entsprechende Untersuchungen von AREVA.
Was ist denn nun? Waren die Aussagen vor der Laufzeitverlängerung nur alles Täuschungen?
Natürlich gibt es heute einen wirklichen Grundlastsockel, der nicht uterschritten werden kann. Der liegt aber weit niedriger als das was die Grundlastkraftwerke heute noch in Schwachlastzeiten mit viel EE-Erzeugung einspeisen.
--- Zitat ---Wenn es mal gelingt, den EE- Strom zwischenzuspeichern, etwa in dem mit diesem Methan erzeugt, das im Gasnetz zwischengespeichert wird und in Zeiten mit geringer EE- Stromerzeugung in Gaskraftwerken wieder verstromt werden kann, mag dies anders sein.
http://www.powertogas.info/
--- Ende Zitat ---
Dies ist was für die Zukunft, wenn die Möglichkeiten von konventionellen Kraftwerken und auch dem Last-Management ausgeschöpft sind. Und es lohnt sich dann auch nur für die längerfristige Zwischenspeicherung.
--- Zitat ---Dem Netzbetreiber als solchen ist es grundsätzlich egal, aus welcher Stromerzeugungsanlage der Strom kommt, um das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch herzustellen.
--- Ende Zitat ---
Wenn der Netzbetreiber wirklich unabhängig ist dann ist es ihm egal. Aber tatsächlich scheint das Gegenteil der Fall zu sein.
--- Zitat ---Der Netzbetreiber hätte dann keine an EE- Anlagenbetreiber geleisteten Entschädigungszahlungen mehr zu wälzen, wenn man solche Entschädigungen ganz einfach abschaffen würde.
--- Ende Zitat ---
Da die Leistung des Entschädigungszahlungen nciht vom Netzbetreiber bezahlt wird und er für diese Dienstleistung auch noch bezahlt wird, hat der Netzbetreiber gar keinen Anreiz diese Zahlungen zu minimieren. Im Gegenteil, da zumindest ein Teil der ÜNBs immer noch den G4 gehören, ist es gerade von Interesse dass man nicht die Kraftwerke der Muttergesellschaft drosselt, da es hier eben keine Entschädigungszahlungen gibt.
--- Zitat ---Wenn man dem Netzbetreiber eine Verpflichtung zu solchen Entschädigungszahlungen auferlegt, so kann man diese Lasten natürlich nicht bei ihm belassen, sondern muss ihm die Möglichkeit einräumen, diese weiterzuwälzen.
--- Ende Zitat ---
Da die Abschaltung durch mangelnde Netzkapazität verursacht ist, die alleine in der Verantwortung des Netzbetreibers liegt, ist es geradezu paradox dass andere, und da im wesentlichen die privaten Verbraucher, für die Pflichtverletzung des Netzbetreibers zahlen sollen. So wird vom Gesetzgeber das Gesetz nicht durchgesetzt, sondern man lässt den Netzbetreiber einfach seine eigenen Interessen und die seiner Muttergesellschaft verfolgen.
--- Zitat ---Er hat nunmal nur die Netzentgelte, mit denen er diese Lasten weiterwälzen kann.
--- Ende Zitat ---
Die Netzentgelte sind dafür gedacht das Netz durch die transportierte Energiemenge zu finanzieren, und nicht dazu die aus mangelndem Netzausbau resultierende nicht transportierte Energiemenge zu vergüten.
--- Zitat ---Die EE- Anlagenbetreiber können sich vielleicht dann berechtigterweise beklagen, wenn sie ohne staatliche Förderung (EEG- Einspeisevergütung) auskommen, dabei kostengünstiger produzieren als die sog. Grundlastkraftwerke und dann immer noch statt derer allein aufgrund technischer Determinanten abgeregelt werden müssen.
--- Ende Zitat ---
Die EE-Anlagenbetreiber haben nach dem EEG und dem EnWG einen rechtlichen Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Netzanschluss und die Einspeisung. Dies gesetzlich an keinerlei sonstige Bedinungen geknüpft. Mich wundert dass gerade Sie als Rechtsanwalt eine solche fadenscheinige Begründung präsentieren. Wenn gegenüber Ihnen vor Gericht eine ähnliche Begründung für die Nichtzahlung einer gesetzlich festgelegten Leistung, bringen würde, dann würden Sie diesem diese wohl um die Ohren hauen. Und es verwundert auch, dass Sie sich als ausgewiesener Verbraucheranwalt hier die Argumente der Stromkonzerne zu eigen machen und damit letztlich die Abwälzung dieser Kosten auf die Verbraucher durch die ÜNBs für sinnvoll erklären, obwohl letztlich die ÜNBs durch ihren mangelnden Netzausbau und durch die rechtswidrige Abschaltung von EE-Anlagen diese Kosten erst verursachen.
--- Zitat ---Aber soweit sind wir ja wohl noch nicht.
--- Ende Zitat ---
Selbst wenn sie heute das EEG völlig abschaffen würden, würden unter der Grundbedingung, dass der Netzzugang diskriminierungsfrei sein muss, die ehemaligen EEG-Anlagen zurecht ihren Strom mit den Grenzkosten nahe 0 einspeisen. Denn diese liegen unterhalb selbst der billigsten konventionellen Kraftwerke. Und wenn die ÜNBs dann bei Netzengpässen erst mal die Kraftwerke vom Netz nehmen, die weder systemrelevant sind, und bezöglich der Grenzkosten die teuersten sind, dann müssen erst mal einige der konventionellen Kraftwerke abgeregelt oder abgeschaltet werden. Und wenn dann die Netzbetreiber für die Abschaltugnen aller Kraftwerkstypen, die durch mangelnden Netzausbau verursacht wurden auch noch selbst haftbar gemacht werden, ohne dass sie die Kosten dazu auf die Netzentgelte umlegen können, dann gibt es auch einen Anreiz die Netze so auszubauen dass auch ein unbeschränkter Handel an der Strombörse möglich ist.
Denn heute ist es so dass die Strommengen der abgeschalteten EE-Anlagen ja über die Strombörse schon einen Tag vorher verkauft worden sind. Der Käufer möchte seinen Strom natürlich auch erhalten. Und wenn der Netzbetreiber einen Redispatch macht, dann schaltet er auf der einen Seite die EE-Anlagen ab, muss aber die fehlende Strommenge sich irgendwo anders beschaffen. Und dieser Strom wird dann aus anderen konventionellen Kraftwerken, die stattdessen hoch gefahren werden, geliefert. Es wird also Erzeugung von den EEG-Anlagen auf konventionelle Kraftwerke verschoben und so ein Zusatzgeschäft gemacht.
RR-E-ft:
Es gibt ÜNB, die immer noch mit Konzerninteressen verknüpft sind, namentlich Amprion RWE und EnBW.
Bei 50Hz und Tennet ist das nicht ohne weiteres ersichtlich.
Möglicherweise werden Windkraftanlagen nicht vom ÜNB, sondern auch von VNB abgeregelt, etwa e.on edis.
Dass die EE- Anlagen willkürlich abgeregelt werden, erscheint eher unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher ist, dass dafür vom Netzbetreiber im Vornherein Regeln aufgestellt sind, wie in bestimmten Netzsituationen zu verfahren ist.
Diese Regeln ließen sich darauf überprüfen, ob es sich bei diesen um einen Missbrauch im Sinne des EnWG handelt.
Wenn der Netzbetreiber, wie behauptet, EE- Anlagen schuldhaft rechtswidrig abregeln würde,
dann hätten die davon betroffenen EE- Anlagenbetreiber einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB.
Solche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen schuldhaften Rechtsverletzungen sind von vornherein nicht wälzungsfähig.
Es wird behauptet, EE- Anlagen würden abgeregelt, um Strom aus konventionellen Kraftwerken zu exportieren.
Im Umfange eines solchen Exports wird keine Nachfrage im Inland befriedigt.
Die nationale Last würde demnach immer noch vorrangig aus EEG- Anlagen gedeckt.
Der gesetzliche Einspeisevorrang kann sich nur auf Deutschland beziehen,
da die Regelungskompetenz des deutschen Gesetzgebers grundsätzlich an den nationalen Grenzen endet.
Es ergibt sich daraus also keine Verpflichtung, im Ausland benötigte Last vorrangig aus deutschen EE- Anlagen zu decken.
EE- Anlagen abzuregeln, um eine dadurch erst bewirkte Lücke im Inland durch das Hochfahren konventioneller Kraftwerke im Inland zu decken,
wäre wohl unzulässig und somit rechtswidrig.
Die bei den Netzbetreibern vorhandenen Regelwerke müssten sich demnach darauf kontrollieren lassen,
ob sie folgende Prämissen berücksichtigen:
Die nationale Last wird vorrangig und soweit technisch möglich aus EE- Anlagen gedeckt.
Nur wenn und soweit daneben noch Netzkapazitäten frei sind, werden diese für Stromexporte zur Verfügung gestellt.
Dass sich Gaskraftwerke gut lastbedingt regeln lassen sollen, ist bekannt.
Inwieweit das auch auf Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke zutrifft, diese über Lastwechselfähigkeit verfügen, ist mir nicht bekannt.
Werden diese Prämissen eingehalten und müssen dann immer noch EE- Anlagen unter Einhaltung nationaler Bestimmungen abgeregelt werden, und ist nach nationalen Regeln den EE- Anlagenbetreibern vom Netzbetreiber eine Entschädigung zu zahlen, so muss den Netzbetreibern grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, daraus resultierende Kosten über die Netzentgelte zu wälzen.
Wer in jedem Einzelfall prüfen sollte, ob die einzelne Abregelung darauf beruht, dass der Netzbetreiber eine bestehende Verpflichtung zum Netzausbau und zur Netzverstärkung konkret schuldhaft nicht nachgekommen ist, und die daraus resultierenden Kosten deshalb ausnahmsweise nicht gewälzt werden dürfen, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich.
Wenn sich aber zu jeder Einzelmaßnahme ein Rechtsstreit darüber entwickeln kann, welche Kosten für die Wälzung anerkennungsfähig sind und welche nicht, wird das System sicher schnell überfordert. Abhängig vom Ausgang solcher Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits selbst viel Zeit und Geld kosten, müssten nachträglich Entscheidungen revidiert werden und ggf. Ausgleichszahlungen in umgekehrter Richtung erfolgen, also etwa Gutschriften auf Regulierungskonten.
hko:
zurück zum eigentlichen Kern:
(@egn, @superhaase: vor lauter Details kann man fast nicht mehr erkennen, worum es geht)
Windkraft- und PV-Anlagen liefern den Strom witterungsabhängig und entgegen Ihrer Meinungen nur sehr bedingt planbar. Solange diese Anlagen nicht bedarfsgerecht Strom liefern können, müssen konventionelle Kraftwerke - z.B. die dreckschleudernden Kohlekraftwerke - die Stromversorgung sicherstellen.
--- Zitat von: hko am 29. November 2012, 08:48:30 ---der Kardinalfehler besteht in Wirklichkeit in der Trennung von Erzeugung und Verteilung.
--- Ende Zitat ---
Wenn sich Erzeuger nicht um den Vertrieb ihrer erzeugten (und hier sogar noch nicht einmal erzeugten) Produkte kümmern müssen, sind Probleme, die wir in Verbindung mit dem EEG haben, vorprogrammiert. Dass dann auch Spekulanten diese verworrene Situation ausnutzen, macht das Ganze noch schlimmer.
Alle Versuche der jetzigen Regierung, diese Probleme durch Nachbesserungen zu lösen, gleichen dem Versuch eines Menschen im Sumpf, der strampelt und dabei immer tiefer hinein gerät.
Gruß hko
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