Energiepreis-Protest > enQu

enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel

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khh:

--- Zitat von: luispold am 08. Dezember 2012, 08:01:20 ---Der Auftrag wurde telefonische besprochen, vorher per Email erfolgte meine Anfrage. Danach in Briefform die Auftragsbestätigung ohne AGB's!!
--- Ende Zitat ---

Demnach stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar (siehe auch obige Antwort #5):
1. Telefonische Auftragserteilung durch Kunde am 03.08.2012.  -  2. Schriftliche Auftragsbestätigung mit enthaltener Preisänderungsklausel durch Versorger am 04.08.2012.
Fazit: Bei Vertragsabschluss (Auftragserteilung) lagen dem Kunden keine Vertragsbedingungen vor, insofern keine wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis (vgl. § 305 BGB).

Zudem dürfte die Klausel inhaltlich der Auftragsbestätigung - Zitat "Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzentgelten können in gleichem Umfang weitergegeben werden" einer Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) nicht standhalten und insofern unwirksam sein (vgl. BGH-Rechtsprechung).


--- Zitat ---...... suche nach einem Vorschlag wie ich mich verhalten soll/kann. So wie es aussieht, wird enQu ... die Preissteigerungen in Rechnung stellen. ... Da bleibt mir ... Rechnungskürzung als Möglichkeit.
--- Ende Zitat ---

So ist es, wobei Widerspruch nach Zugang einer solchen Abrechnung ausreichend ist. Vermeiden Sie zu hohe Abschlagszahlungen (nötigenfalls die letzte/n Abbuchung/en zurückbelasten).

luispold:
Guten Tag allerseits!

Der Tag der Jahresabrechnung naht.

Habe meine Abschlagszahlungen entsprechend dem Vorschlag von "khh" reduziert und gehe davon aus, dass "enQu" in der Jahresrechnung eine Nachzahlung fordern wird.

Seit gestern habe ich Informationen, dass es für mich noch andere und preiswertere Stromlieferanten für Nachtstrom gibt (Info über VERIVOX Mail von gestern)!

Jetzt bräuchte ich sachdienliche Hinweis zur Kündigungsfrist, da diese mir nicht von "enQu" mitgeteilt wurde!

luispold:
So, die Jahresrechnung ist da!

Habe dieser Rechnung widersprochen und eine Gegenrechnung erstellt.

Sogar eine Antwort von enQu ist eingegangen, per Email, aber immerhin eine Antwort!

Ich bekomme eine korrigierte Rechnung und meiner Vertrags-Kündigung zum 30.09.2013 will man nicht entsprechen, weil ich angeblich einen Vertrag abgeschlossen habe der eine Laufzeit von einem Jahr hat und vor Ablauf rechtzeitig gekündigt werden muss!

Hier der Text der Email:

Vertragsnummer: 00032xxx
 
Sehr geehrter Herr xxxxx
 
wir haben die Rechnung mit der falschen Rechnungsgrundlage soeben storniert und bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
 
Die korrigierte Rechnung mit der Anpassung der Werte zu Ihren Gunsten wird in den nächsten Tagen erstellt und an Sie versandt.
 
Die Einzugsermächtigung ist ebenfalls nichtig.
 
Ihrer Kündigung können wir nicht zustimmen. Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der sich bei nicht fristgerechter Kündigung um ein Jahr verlängert. Diese Frist ist vor knapp 6 Wochen abgelaufen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr enQu Service Team
enQu GmbH
Speckenbeker Weg 130
24113 Kiel
www.enqu.de


Habe einen neuen preisgünstigeren Versorger aus meiner Umgebung gefunden:

http://www.ew-schmid.de

Von ew-schmid möchte ich ab 01.10.2013 meinen Strom beziehen! Mal sehen wie sich enQu weiterhin verhält!

khh:
@ luispold

Ihre Angaben sind (mal wieder) etwas dürftig und insofern kaum nachvollziehbar.  ;) 


--- Zitat von: luispold am 13. August 2013, 11:34:03 ---So, die Jahresrechnung ist da! Habe dieser Rechnung widersprochen und eine Gegenrechnung erstellt.
Sogar eine Antwort von enQu ist eingegangen, per Email, ... Ich bekomme eine korrigierte Rechnung ...
--- Ende Zitat ---

Fragen:
Mit welcher Begründung haben Sie denn der Rechnung (und sicherlich doch den Preiserhöhungen ab 01.01.2013) widersprochen?
Auf welche Preise haben Sie in Ihrer Gegenrechnung gekürzt (und enQu die Rechnung korrigiert), auf die Anfangspreise lt. Auftragsbestätigung vom 4.8.2012?


--- Zitat von: luispold am 13. August 2013, 11:34:03 --- ... meiner Vertrags-Kündigung zum 30.09.2013 will man nicht entsprechen, ... Hier der Text der Email: … Ihrer Kündigung können wir nicht zustimmen. Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der sich bei nicht fristgerechter Kündigung um ein Jahr verlängert. Diese Frist ist vor knapp 6 Wochen abgelaufen. ...
--- Ende Zitat ---

In der AGB (Stand: Januar 2012) heißt es dazu  -  Auszug :

--- Zitat ---3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von fünf Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Sollte in den Produkt- oder Vertragsunterlagen eine andere Regelung vereinbart werden, so geht die spezielle Regelung dieser allgemeinen Regelung vor.
--- Ende Zitat ---

Und zum Produkt „enQu Thermo“ steht auf der aktuellen Internetseite von enQu  -  Auszug :

--- Zitat ---Kundengruppe            private Haushalte, die mit einer Nachtspeicherheizung heizen
Laufzeit und Verlängerung      12 Monate
Kündigungsfrist            5 Wochen zum Ende der Laufzeit

--- Ende Zitat ---

Ob die AGB und/oder eine spezielle Produkt-Regelung wirksam Bestandteil Ihres Vertrages geworden sind, dürfte zweifelhaft sein (siehe vorstehende Beiträge Nov./Dez. 2012).

luispold:
korrigiert habe ich die Rechnung von enQu auf die vereinbarten und bis 1. Aug. 2013 garantierten Preise, zzgl. 2,66 ct EEG ab 1.1.2013.

Da in der Auftragsbestätigung keine Hinweise auf weitere Vertragsbestandteile (die sich der Kunde irgendwo herholen muss) sind, habe ich schriftlich vor einiger Zeit nach der Kündigungsfrist bei enQu angefragt, aber keine Antwort bekommen.

Im Schreiben zur Preiserhöhungsabsicht von enQu sind Kündigungsfristen enthalten = "zum Ende des Folgemonats", diese Kündigungsfrist habe ich für mich in Anspruch genommen.

Am 13.08.2013 hat enQu meine Kündigung akzeptiert und die Schlussrechnung storniert. Man will alles zum 30.09.2013 berechnen! Da wird es wieder was zu korrigieren geben...............?

Fazit: Das Stromversorgungsunternehmen enQu hat kein Interesse an Kontakt mit nörgelnden Kunden und läßt diese auch ziehen.

Mal sehen wie es mit dem nächsten Stromversorger, vermutlich  http://www.ew-schmid.de, so wird!

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