Energiepreis-Protest > enQu
enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel
luispold:
Bin seit 1. Aug. 2012 Kunde dieses Unternehmens und bekam letzte Woche die Preiserhöhungsmitteilung.
Auch der Grundpreis wird von 5,90 Euro/Monat auf 8,70 Euro/Monat erhöht.
Ich frage mich, ob dies die Vertragsbedingungen die mir eine Preisgarantie bis 1. Aug. 2013 zusagten, zulassen.
Im Willkommensbrief von enQu vom 4. Aug. 2012 steht
Zitat:
Preise inklusive aller Abgaben und Steuern. Die Preisfixierung bedeutet, dass alle von enQu beeinflussten Preisbestandteile fixiert sind. Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzbetreiberentgelten können in gleichem Umfang weitergegeben werden.
Es werden die EEG, KWK, Sonderkundenumlage und Offshore Haftungsumlage als Preissteigerungsgründe im Scheiben genannt. Als Gesamtmehraufwandsumme wird 2,66 ct pro kW/h genannt.
Der kW/h-Preis erhöht sich für den Tagstrom von 21,7 ct auf 26,7ct und für den Nachtstrom von 15,5 ct auf 19,10 ct. Das sind nach meiner Auffassung mehr als 2,66 ct pro kW/h.
2,80 Euro monatlich sind nicht viel aber ärgerlich und sehr zweifelhaft. Die Verbrauchspreissteigerungen sind wohl auch nicht konform zu der Preisfixierungszusage..................oder??????????????
khh:
Wie lautet denn die Preisänderungsklausel in der von enQu verwendeten AGB ?
Ansonsten:
Siehe "Grundsatzfragen > Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung?" !
luispold:
Bei Abschluss des Vertrages bekam ich nur eine Auftragsbestätigung, vielseitige AGB's wie bei meinen früheren Versorgern sind nicht bei mir eingetroffen!
Sehr geehrter Herr .......
vielen Dank für Ihren Auftrag zur Stromversorgung vom 03.08.2012.
Wir werden alles in die Wege leiten, damit Sie ab dem 01.08.2012 von enQu versorgt
werden. Dazu melden wir die Netznutzung beim örtlichen Netzbetreiber an.
Selbstverständlich kostenlos.
Sie haben sich für enQu Thermo entschieden, eine gute Wahl.
Die Konditionen im Detail:
Arbeitspreis HT: 21,70 Cent/kWh (für den sonstigen Bedarf)
Arbeitspreis NT: 15,50 Cent/kWh (für den Betrieb der Nachtspeicherheizung)
Grundpreis: 5,90 EUR/Monat
Preisfixierung bis: 31.08.2013
Preise inklusive aller Abgaben und Steuern.Die Preisfixierung bedeutet, dass alls von enQu beeinflussten
Preisbestandteile fixiert sind. Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzentgelten können in gleichem
Umfang weitergegeben werden.Sobald uns der Lieferbeginn bestätigt wurde, melden wir uns mit der
Vertragsbestätigung und dem Abschlagsplan bei Ihnen.
Bitte notieren Sie sich zum Lieferbeginn Ihren Zählerstand und übermitteln diesen an
uns sowie an Ihren jetzigen Versorger.
Zusätzlich prüfen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und teilen uns Ihre
Änderungswünsche mit. Für Fragen, Wünsche oder Anregungen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr enQu Team
Sie erreichen uns:
• telefonisch montags bis freitags von 09:00 bis 20:00 Uhr unter
• oder jederzeit mit einer E-Mail an:
**14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Com, abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz.
01805-043100
khh:
--- Zitat von: luispold am 26. November 2012, 19:11:19 ---... Die Preisfixierung bedeutet, dass alls von enQu beeinflussten Preisbestandteile fixiert sind. Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzentgelten können in gleichem Umfang weitergegeben werden.
--- Ende Zitat ---
Lag Ihnen diese Preisänderungsklausel bereits bei Auftragserteilung in irgendeiner Form vor? Wenn nicht, dann wurde die Klausel nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen!
Zudem dürfte zweifelhaft sein, ob die Preisänderungsklausel wirksam ist, da in der Klausel nicht zum Ausdruck kommt, dass bei einer Weiterreichung von Umlagenerhöhungen auch die möglicherweise rückläufige Entwicklung der anderen Preisfaktoren berücksichtigt wird!
siehe (heutige) Ausführungen von @RR-F-ft unter "Grundsatzfragen" !
Ergänzung: Außerdem fehlt m.E. (ein Hinweis auf) das Sonderkündigungsrecht.
Didakt:
@ luispold
Was Sie hier hinsichtlich Ihres Vertragsverhältnisses zum Besten geben, scheint mir unvollständig zu sein. Ist es in der Tat so, dass Sie nach Ihrer Auftragsbestätigung die angekündigte "Vertragsbestätigung" nicht erhalten haben? In solchen Liefer- oder Versorgungsverträgen wird man u. a. üblicherweise auf die im Zusammenhang damit geltenden AGB "eingeschworen". Die sollte man sich stets zu Gemüte ziehen! ;)
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