Energiepreis-Protest > enQu

enQu GmbH, Stromversorger mit Firmensitz in 24113 Kiel

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khh:

--- Zitat von: luispold am 14. August 2013, 07:56:44 ---korrigiert habe ich die Rechnung von enQu auf die vereinbarten und bis 1. Aug. 2013 garantierten Preise, zzgl. 2,66 ct EEG ab 1.1.2013. ...
--- Ende Zitat ---

Ok, wenn Sie die Weiterreichung der EEG-Umlagenerhöhung etc. ab 1.1.2013 akzeptieren, obwohl die wirksame vertragliche Einbeziehung einer solchen Vereinbarung sehr fraglich ist, dann ist das natürlich Ihre Entscheidung.

Eine Preiserhöhung über Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzbetreiberentgelten hinaus ist aber auch nach Ablauf der Preisgarantie nicht möglich, da die von enQu gemäß deren AGB seit Januar 2012 verwendete Preisänderungsklausel

--- Zitat ---7. Preisänderungen
Änderungen der Strompreise erfolgen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 StromGVV, das heißt: ...
--- Ende Zitat ---
gemäß EuGH vom 21.03.13 und BGH vom 31.07.13 für Sonderverträge unwirksam ist !

Insoweit verstehe ich nicht ganz, warum Sie auf die Kündigungsmöglichkeit „zum Ende des Folgemonats“ bestanden haben, schließlich hätte enQu Sie bei der selbst behaupteten Vertragsverlängerung um 12 Monate weiterhin zu ausgesprochen günstigen Preisen beliefern müssen.

Das und eher nicht „enQu hat kein Interesse an Kontakt mit nörgelnden Kunden“ ist womöglich der Grund, warum man Sie „ziehen lässt“. In der Schlussrechnung zum 30.09.2013 könnte es demnach tatsächlich einiges zu korrigieren geben.

Cremer:
@khh,

richtig, ich hätte auch auf eine unveränderte Fortsetzung der Vertragsbedingungen (Arbeitspreis+Grundpreis) bestanden, da nicht vor Ablauf von 5 Wochen zum Vertragsende neue Konditionen seitens der Versorger vorgelegt wurden.  :)

luispold:
Es gab für mich 2 Kündigungsgründe:

1. der Kontakt mit enQu ist nicht so, wie ich mir es vorstelle!

2. der neue Versorger ist derzeit auch nicht teurer!

Ich gebe mich der Hoffnung hin, dass www.ew-schmid.de angenehmer im Umgang ist.  Da der Markt für Heizstrom sich lt. VERIVOX "geöffnet" hat, wird sich, wenn nötig, ein neuer "Lieferant" finden.

e.w.-schmid hat derzeit noch keine AGBs, s. Homepage, auf meine Frage nach dem "Kleingedruckten" schrieb mir Herr Schmid, dass er derzeit bei seiner Firmengröße keine benötigt!

Mal sehen wie es läuft!

Christian Guhl:
Ja, nein - schon klar ! AGB braucht man erst ab einer bestimmten Betriebsgröße.
Wenn Herr Schmid in allen Bereichen so fundamentale Fachkenntnisse hat, wird es den Laden nicht lange geben.

khh:
Was soll da schon schief gehen: Herr Schmid wird sich wohl mit jedem seiner Kunden - insbesondere mit denen außerhalb seines eigenen Mini-Netzgebietes - jedes Jahr unterm Weihnachtsbaum zusammensetzen und den Strompreis für das Folgejahr einvernehmlich aushandeln !?   8)

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