Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
Amazone:
--- Zitat von: nelly am 23. Januar 2013, 18:18:08 ---Bei almado kommt nämlich der Vertrag nicht mit Beginn der Belieferung, sondern durch die Annahmeerklärung (Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande
--- Ende Zitat ---
Wo steht das?
nelly:
In den AGB´s von almado (Stand 21.12.2011), die ich beim Wechsel von Verivox am 04.01.2012 mit übersandt bekommen habe, heißt es unter
2. Wirksamwerden des Stromliefervertrages, Lieferbeginn
(1) Der Stromliefervertrag kommt - vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch Annahmeerklärung von ENERGY
(Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsmail) zustande.
In den neueren AGB´s auf der webseite von almado wurde das geändert. Hier heißt es:
2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY.
Amazone:
@ nelly
Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung nachträglich zu ergänzen?
Ich würde darauf bestehen, dass der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung beginnt und exakt 1 Jahr später endet, insoweit die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird.
P.S. Wie kommen Sie darauf, das Almado zum 01.04.2013 die Preise erhöhen wird?
PLUS:
--- Zitat von: Amazone am 25. Januar 2013, 02:13:04 ---Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. .....?
--- Ende Zitat ---
@Amazone, leider gibt es für Verbraucher bei den Vertragslaufzeiten unterschiedliche Ausprägungen und Interpretation. Gibt es dazu denn eindeutige rechtliche Vorgaben oder Urteile?
Ein Beispiel aus Telefon- und Internetverträgen:
In der Praxis werden DSL- und Telefonanschlussverträge in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit von meist 24 Monaten abgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit z.B. einer Frist von 3 Monaten zum Ende dieser Laufzeit gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um eine weitere Periode.
Jetzt stellt sich die Frage, wann beginnt die Vertragslaufzeit und da haben nicht wenige Kunden schon negative Erfahrungen gemacht.
Der Anschluss bzw. die Leistung beginnt oft erst Monate nach dem Vertragsabschluss. Der Kunde geht davon aus, dass er einen Vertrag ab Leistungsbeginn für 24 Monate zu den Bedingungen im Angebot abgeschlossen hat. Er kündigt dann 3 Monate vor Ablauf dieser 24 Monate und erlebt sein blaues Wunder, da der Vertrag bereits um die nächste Periode verlängert wurde.
Der Vertag beginnt z.B. laut Vodafone schon mit der Vertragsannahme durch Vodafone, dessen Datum immer vor Lieferbeginn liegt und davon Monate abweichen kann. Gekündigt werden müsste laut Vodafone also gemessen an diesem Datum entsprechend früher. Die Leistung wird dann aber auch nicht für 24 Monate erbracht.
Gemäß § 305c BGB werden einzelne Bestimmungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Kunde nicht mit ihnen zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Es stellt sich generell die Frage, was hat ein Verbraucher unter einer Vertragslaufzeit zu verstehen, was ist ungewöhnlich? Wann ist der Beginn und wann ist das Ende einer Vertragslaufzeit. Gibt es Abweichungen zur Leistungszeit? Was tut der Gesetz- und Verordnungsgeber, die Verbraucherministerien, die Verbände et. pp.. Diese unterschiedlichen Interpretationen sind ja kein Zustand.
nelly:
--- Zitat --- von Amazon:
P.S. Wie kommen Sie darauf, das Almado zum 01.04.2013 die Preise erhöhen wird?
--- Ende Zitat ---
In dem Schreiben von almado vom 25.11.2012 heißt es u. a.:
Preisänderung
Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.03.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.04.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 31,58 Ct pöro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen.
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