Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung

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Amazone:
Ich persönlich würde schon deshalb niemals einen Paketvertrag abschließen, weil da Minderverbräuche nicht erstattet und Mehrverbräuche mit geradezu irrsinnigen Preisaufschlägen sanktioniert werden.

dattelner:
OT:Ich hab jetzt das 3.Jahr annähernd den gleichen Verbrauch, +- 200 kwh, da rechnet sich das aber, selbst noch bei dem nächst höheren anbieter (Stromio), mit gut 200 Euro mehr.

coca:
Darf Almado jetzt überhaupt die Preise zum 01.01.12 erhöhen? Ich dachte jeder Stromanbieter muss diese Erhöhung mindestens 6 Wochen vorher ankündigen. Es sind aber nur 5 Wochen ab heute als diese Meldung kam! Oder habe ich das falsch verstanden, ich kann ja nichts für den Fehler von Almado.

khh:
Fraglich könnte sein, ob die Preisänderungsklausel inhaltlich der AGB überhaupt wirksam ist !?

Dazu RR-E-ft unter "Grundsatzfragen > Rechtslage bei undurchsichtiger Weitergabe hoheitlicher Abgaben/Umlagen" :

--- Zitat ---Die zentrale Frage ist, ob eine solche Klausel es dem Lieferanten ermöglicht, seinen Gewinnanteil am Preis nachträglich zu erhöhen.
Ist eine solche Möglichkeit nicht sicher ausgeschlossen, so handelt es sich idR. um eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden, die dazu führt, dass die Klausel der Inhaltskontrolle nicht standhält.
Eine solche Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung des Gewinnanteils ist dann nicht ausgeschlossen, wenn der Klauselverwender seine Preise stärker erhöhen kann als seine Gesamtkosten tatsächlich gestiegen sind.
--- Ende Zitat ---

d.h., in der Klausel muss zum Ausdruck kommen, dass bei einer Weiterreichung von Umlagenerhöhungen auch die möglicherweise rückläufige Entwicklung der anderen Preisfaktoren berücksichtigt wird!

Siehe auch "Grundsatzfragen > Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung?" ! 


synoptra:

--- Zitat von: stromkunde80 am 26. November 2012, 17:54:07 ---Ich habe von almado-energy ein Schreiben erhalten, nach dem lediglich die EEG Umlage durchgereicht wird, womit ich leben kann. In meinem Vertrag (eingeschränkte Preisgarantie) steht auch, dass die Umlagen jederzeit weitergegeben werden können.

Die 6-Wochenfrist gilt dann wahrscheinlich nur für andere Preiserhöhungen?


--- Ende Zitat ---
Frage ist aber, ob eine solche Klausel zulässig ist, da doch generell alle Stromanbieter dazu verpflichtet sind, Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vorher anzukündigen.
Dazu gibt es im Falle von almado 2 Varianten:
1.) Die erste Erhöhung auf über 28 Cent war kein Versehen --> Dann habe ich Sonderkündigungsrecht.
2.) Die erste Erhöhung war ein Versehen und es greift nur die zweite (am 25.11.) --> Dann ist die Preiserhöhung zum 01.01.2013 unwirksam, weil die Frist von 6 Wochen nicht eingehalten wurde.

In jedem Fall will ich weg von almado. Meinetwegen zum 01.01.2013. Meine Kündigung habe ich seinerzeit per Einwurfeinschreiben versendet - und ich gehe davon aus, dass diese auch gilt (auch wenn almada 10 Tage später behauptet, es sei ein Versehen).
Oder sehe ich das falsch??

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