Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungserinnerung der besonderen Art  (Gelesen 40902 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #15 am: 05. November 2012, 13:37:00 »
@ jroettges,

eine wirklich tolle Argumentation: Immer nur den vormaligen Funktionsträgern die Verantwortung für das totale Chaos zuschieben. Wen interessiert noch bei den erlebten "fliegenden Wechseln", wer aktuell gerade im Amt ist.

DIE EGNW (!) macht einen "auf unschuldig", "nicht zuständig", windet sich, antwortet nicht, ist praktisch nicht erreichbar, lässt Mitglieder wie @ EGNW Geschädigter "im Regen stehen" und übt jetzt mit Mahnungen eines Inkassobüros sogar noch Druck aus.  :o

Sie als AR-Sprecher der EGNW könnten jetzt guten Willen zeigen, wenn Sie mit @ EGNW Geschädigter sofort per PN Kontakt aufnehmen und dann veranlassen, dass er unverzüglich Kopien seines Gas-Lieferauftrags und der seinerzeit gültigen Gas-AGB erhält !


Übrigens, kann die EGNW endlich mal erklären (z.B. im Mitglieder-Forum), wie man ab 01.10.2011 für Gas und ab 01.01.2012 für Strom zum Lieferantenstatus, zu wirksamen Verträgen (welche Lieferaufträge der Mitglieder/Kunden, welche Preisblätter, welche AGBs, welche Einzugsermächtigungen ?) und zu berechtigten Zahlungsansprüchen gekommen sein will? Waren sämtliche Abbuchungen der EGNW womöglich unautorisierte Lastschriften, welche bekanntlich innerhalb einer Frist von 13 Mon. zurückgebucht werden können ??
Wenn zuvor die EnS der Vertragspartner aller EGNW-Mitglieder gewesen sein soll, dann hatten diese über die vorgenannten Termine hinaus doch bereits einen Lieferanten. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass die angeblich mit der EnS bestehenden Vertragsverhältnisse jemals vom Versorger gegenüber den Kunden oder von den Kunden selbst gekündigt wurden.
Ist vielleicht die EGNW erst ab 01.03.2012 (nach Einstellung der Versorgung durch die EnS auf Veranlassung des Insolvenzverwalters) als quasi Ersatz- bzw. Grundversorger für EnerGenSüd eingesprungen?  ;D   


@ Didakt, die EGNW ist praktisch längst "klinisch tot", nur manche wollen es immer noch nicht wahrhaben !   ::) 

 
« Letzte Änderung: 05. November 2012, 17:15:08 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline EGNW Geschädigter

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #16 am: 05. November 2012, 14:04:45 »
Vielen Dank, kkh,
dass Sie sich für mich einsetzen. Die EGNW und der gute Wille, da bin ich aber mal gespannt.
Übrigens, Herr Röttges, ich bin ja nun nicht mehr Kunde der EGNW, aber immer noch bis Ende 2013 Mitglied. Wie ist es nun zu erklären, dass ich mich nicht mehr in den Mitgliederbereich einloggen kann? Das hat bis vor kurzem noch geklappt unter dem zugemailten Namen und Paß. Dass ich wegen unangemessener Äußerung gesperrt wurde, kann nicht sein, da ich nichts geschrieben habe.
Können Sie das aufklären?

Offline EGNW Geschädigter

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #17 am: 05. November 2012, 15:08:12 »
 Senden an: EGNW Geschädigter am: Heute um 14:31:10 »
.....


Sehr geehrter Herr Roettges,
es fehlt mir nun jedes Verständnis für Ihre harsche Reaktion. Wer hier nun rumgeifert, soll jeder selbst beurteilen. :(

Die Sache mit dem Einloggen ist nebensächlich, Sie wissen das, und es ist bemerkenswert, warum Sie sich darüber so echauffieren, statt mir einfach mal in der Hauptsache zu helfen.

Sind Sie sich darüber im Klaren, welch frustrierendes Verhalten Sie gegenüber Mitgliedern an den Tag legen?
Kann ich an den guten Kern in Ihnen glauben und hoffen, dass Sie mir doch helfen? Stichwort AGB und Vertrag?

Edit Evitel2004: Inhalt der PN gelöscht.
« Letzte Änderung: 05. November 2012, 16:11:13 von Evitel2004 »

Offline EGNW Geschädigter

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #18 am: 05. November 2012, 16:42:34 »

...


So, So, Herr Roettges,
es kommt mir also darauf an, den Karren in den Dreck zu ziehen! Über die Unverschämtheit Ihrer Mail will ich gar nichts sagen, die spricht für sich.
Ihre Methode ist ebenso alt wie typisch für Leute, die Mist gebaut haben. Sie beschuldigen das Opfer und machen es zum Täter. So lenkt man von den eigenen Missetaten ab.
Natürlich tragen Sie auch keine Verantwortung. Das tun Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich nie, wenn der Vorstand aus Dilettanten besteht. Und wenn ich mich nicht irre, waren Sie im Aufsichtsrat.
Ich habe rund 400 € verloren, und Sie fragen mich, was ich für die Genossenschaft getan habe? Ist die EGNW eine Mafiaorganisation, wo das Gesetz der Omerta gilt?
Ich bin, wie 99 % der Mitglieder, beigetreten, um preiswert Gas zu beziehen. Mehr hat Ihr Verein in der damaligen großformatigen Werbung auch nicht verlangt. Es ist vollkommen absurd, dass Sie mich anklagen. Und ja, ich habe etwas für Ihren Laden geleistet: 400 €!
Danke aber für den Hinweis, dass meine Zugangsdaten zum Mitgliederbereich gelöscht wurden. Jetzt bieten Sie mir im Gossenjungenjargon neuen Zugang an. Dann kennen Sie meine Identität, und ich denke, dass jemand, der mit Vereinsmitgliedern so umspringt, nicht vertrauenswürdig genug ist, meinen Namen zu kennen.
Bleibt noch zu überlegen, warum mein Zugang gelöscht wurde. Dafür gibt es nur eine Erklärung, ein Versehen kann es ja nicht sein, das hätten Sie sicher sonst gesagt. Der Ausschluß kam im zeitlichen Zusammenhang mit der Ankündigung, ein Inkassobüro einzuschalten. Welchen Grund sollte die Zugangslöschung sonst haben als mich daran zu hindern, im Mitgliederforum von den Machenschaften der EGNW zu berichten?
Nein, ich nehme jetzt kein Blatt mehr vor den Mund. Die EGNW ist das Fragwürdigste, was mir in 60 Lebensjahren untergekommen ist.
Ein Vorschlag zur Güte: Nach den Regeln der EGNW können Mitglieder wegen schädigendem Verhalten ausgeschlossen werden. Ich würde das sehr begrüßen. Schicken Sie mir eine Mail und bestätigen Sie mir die feste Absicht, mich rauszuschmeißen und mir meinen Beitrag zurückzuzahlen, denn nach Ihren Pöbeleien werde ich keine Ruhe mehr geben.

Edit Evitel2004: Inhalt der PN gelöscht
« Letzte Änderung: 05. November 2012, 16:47:05 von Evitel2004 »

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #19 am: 05. November 2012, 16:49:42 »
@EGNW Geschädigter,

ich möchte Sie dringends auffordern, es zu unterlassen, Inhalte privater Mitteilungen im Forum zu veröffentlichen

Und dieses nochmal zur Kenntnis weiterreichen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17385.0.html

Offline EGNW Geschädigter

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #20 am: 05. November 2012, 17:27:55 »
Herr Administrator,
ich bitte um Entschuldigung. Private Anschreiben werde ich hier nicht mehr veröffentlichen.
Ich war der Meinung, dass der rüde Ton des Herrn Roettges  für andere Forenmitglieder und auch für Mitglieder der EGNW interessant sein könnte, dass es von Interesse ist zu sehen, wie er öffentlich moderat, privat aber sehr grob auftritt. Im übrigen bin ich der Meinung, dass jeder, der sich äußert und wie er das tut, auch dazu stehen sollte.
Als privat habe ich die Anmache von dem EGNW-Funktionär auch nicht aufgefaßt, denn schließlich geht es nicht um persönliche Animositäten zwischen mir und Herrn R., sondern zwischen einem geschädigten Mitglied und einem mutmaßlich Mitverantwortlichen und um ein ganz konkretes Problem.
Aber wie gesagt, ich beachte in Zukunft selbstverständlich die Forenregeln.

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #21 am: 05. November 2012, 17:47:53 »
@EGNW-Geschädigter

Ich bin am 26.08.2011 in den Aufsichtsrat der EGNW gewählt worden. Der vorherige AR war im Juni 2011 geschlossen zurückgetreten, weil er mit der Geschäftsführung des damaligen Vorstandes nicht einverstanden gewesen ist.

Die Gasbelieferung durch die EGS endete bereits am 30.09.11, die Strombelieferung am 31.12.11.
Der unselige Deal mit der EGNW ist bereits in 2010 eingefädelt worden. Alles weitere dazu ist gesagt.

Ihr Zugang zum EGNW-Forum ist nicht gelöscht worden. Ich kann nicht verstehen, wo und wann ich dies erklärt haben soll. Fast jeden Tag werden neue Mitglieder zugelassen.

Die Übersendung neuer Zugangsdaten zum geschlossenen Mitgliederbereich ist technisch unvermeidbar, es sei denn, die Daten sind nach wie vor korrekt in der Zugangsdatei abgelegt und werden nur falsch eingegeben, wie es bei manchen Buchstaben leicht möglich ist (1,i,l,I,O,0).

Eine Löschung des Forumszuganges ist noch keinem Mitglied widerfahren und das wird auch nicht geschehen, solange man sich halbwegs an die normalen Regeln hält.

Wenn Sie mir Ihren Namen nicht verraten, kann ich Ihnen einfach nicht helfen. Dann muss ich aber davon ausgehen, dass es Ihnen hier lediglich um die Diffamierung der jetzt Verantwortlichen der EGNW geht.

Die Administration des EGNW-Forums mache ich freiwillig und ohne jede Entlohnung . Ich kann nur dann helfen, wenn ich weiß, um wen es sich handelt. Sie können sich auch einfach neu registrieren, wenn Ihre Mailadresse bei der EGNW hinterlegt ist. Dann werde ich Ihre Identität nicht erfahren. Was bleibt, ist dann allenfals eine Leiche in den Registierungsdaten.

Der Ausschluss eines Mitglieds ist Sache des Vorstands. Als AR würde ich, bei einem Widerspruch dagegen, niemals für einen Ausschluss stimmen, wenn das Mitglied lediglich seine eigenen Interressen der EGNW gegenüber vertreten hat. Bei einem Ausschluss muss aber mehr geschehen, als das, was Sie bisher hier geschrieben haben. Außerdem müsste man wissen, wen man ausschließen sollte. Außerdem muss auch bei einem Ausschluss das Ende des Wirtschaftsjahres und die Feststellung des Verlust- oder Gewinnanteils abgewartet werden. Würde ein Vorstand früher auszahlen, verstieße er gegen das Genossenschaftsgesetz. Ein Ausschluss hat also keinesfalls eine frühere Auszahlung zur Folge sondern lediglich der sofortige Wegfall aller Mitgliederrechte.

Lassen wir es aber dabei bewenden.

@Alle
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu.

Mitglieder haben Zugang zum EGNW-Forum. Dort kann jeder seine berechtigten Interressen artikulieren und es wird niemand gebannt. Hier aber wird sich nun vermutlich kein Verantwortlicher der EGNW mehr äußern, egal was und wie gestichelt wird.

Außenstehende geht das Ganze nichts an. Wenn die EGNW wieder zu Kräften gekommen ist, wird sie sich auch gegen Verunglimfpungen zu wehren wissen, gegenwärtig ist anderes zu tun. Ich bitte die Moderation darum, einen Augenmerk auf diesen Bereich zu behalten. ;)
« Letzte Änderung: 05. November 2012, 18:04:10 von jroettges »

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #22 am: 05. November 2012, 18:08:18 »
Zitat
@Alle
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu.


Nein, mir haben Sie auf meinen konkreten vorstehenden Vortrag keine Antwort gegeben. Den hätte ich hier gar nicht eingestellt, wenn Ihre Mitstreiter sich gemüßigt gesehen hätten, auf mein Schreiben in dieser Sache zu antworten. Sie haben überhaupt keinen Grund, die Kritik an diesem "traurigen" Geschäftsgebaren von sich zu weisen!

Diese Dinge müssen einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht werden als Warnung vor einer Mitgliedschaft in dieser fragwürdigen Genossenschaft. 

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #23 am: 05. November 2012, 18:27:30 »
Zitat
Zitat von jroettges
@Alle
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu.

Nein, mir haben Sie auf meinen konkreten vorstehenden Vortrag keine Antwort gegeben. ... Diese Dinge müssen einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht werden als Warnung vor einer Mitgliedschaft in dieser fragwürdigen Genossenschaft.

Kann mich nicht erinnern, dass von der EGNW hier oder im Mitglieder-Forum auf konkreten Vortrag (auch z. B. per Email) jemals konkrete Antworten gegeben worden sind !   :(

Viele werden es von früheren Versorgern kennen: Irgendwelche "Märchen" wurden aufgetischt oder nach besten Kräften "Vernebelungs-Taktik" betrieben. Von der eigenen Genossenschaft wird das teilweise sogar noch übertroffen !   >:(
« Letzte Änderung: 05. November 2012, 19:04:18 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energietourist

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 243
  • Karma: +1/-0
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #24 am: 06. November 2012, 09:30:32 »
@jroettges
sie haben niemals Antworten gegeben, sie haben mehr verschleiert als Erhellung gebracht. Sie tun rein gar nicht für ihre Genossen, die Geld verloren haben,
das glatte Gegenteil ist der Fall. Diese Genossenschaft gehört sofort von Amts wegen aufgelöst und dann sollte der Staatsanwalt mal alles durchleuchten, was da so in den letzten beiden Jahren gelaufen ist. Diese EGNW dürfte niemals wieder einen Lizenz zum Energiehandel bekommen, nie wieder einen Bankkredit oder eine Bürgschaft.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #25 am: 06. November 2012, 16:34:12 »
Offener Brief
Via Forum des BdEV an:
Aufsichtsrat der EGNW
z. H. Herrn Roettges
Garbsen

Dear @ jroettges, :D

entgegen Ihrer gestrigen folgenden Aussage

Zitat
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu
.

gehe ich nicht davon, dass zwischen uns auf diesem Wege kein Kontakt mehr zustande kommt.

Vielmehr wird es wohl so sein, dass Sie den Kanal voll haben, mundartlich gesagt, wenn Sie wissen, was ich meine. Dies scheint auch für die von Ihnen zu beaufsichtigenden Mitstreiter zuzutreffen, wenn man mit deren fragwürdigen Handlungen zu tun hat. Es mutet zwar an, dass bei denen Hopfen und Malz verloren, aber vorher eher auch genossen worden ist.

Ihre immer wieder sichtbare Online-Präsenz hier im Forum zeugt davon, dass Sie von Ihrer sprichwörtlichen Neugier geradezu gedrängt werden und danach lechzen, hier Neues von den geprellten Genossenschaftsmitgliedern über die Bewertung und die miserable Arbeitsweise Ihrer „Anstalt“ zu erfahren. Das will Ihnen auch niemand vorenthalten! Dieser Kanal bleibt für Sie stets offen. Er ist doch für die gebeutelten Mitglieder die einzige Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der Anstalt. Der Korrespondenz in normaler, gebräuchlicher Art und Weise gehen Sie doch gezielt aus dem Weg. Und deshalb komme ich nun zum eigentlichen Anlass dieses Schreibens, denn Sie haben mir bislang ausdrücklich keine Antwort auf meine dezidierte Frage gegeben.

In mir brodelt es zunehmend. Heute habe ich wiederum keine Post auf meine besagte Anfrage von der Anstalt erhalten. Wann bequemt sich denn dort endlich mal eine(r) der Schlafmützen, sich mit einer nachvollziehbaren Begründung für die ungebührlichen Zahlungsaufforderungen zu rechtfertigen, mit der sie mich und weitere Empfänger terrorisieren. Sie sollten sich für diesen angerichteten Bockmist zumindest entschuldigen. Es dürfte doch bekannt sein, dass Handlungen in betrügerischer Absicht bereits strafbewährt sind. Ihre Mitstreiter hecheln ja förmlich nach dem Staatsanwalt, so der Anschein! Es wird allmählich Zeit, dass sich Ihre unkundigen Kameraden vom Rechtsbeistand der e. G. aufgleisen lassen! Sollte die erwartete Post von der Anstalt weiterhin ausbleiben, schreibe ich Ihnen demnächst wieder. Bis dahin verbleibe ich in aufgestauter Wut

mit genossenschaftlichem Gruß
« Letzte Änderung: 06. November 2012, 16:39:48 von Didakt »

Offline EGNW Geschädigter

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #26 am: 06. November 2012, 16:42:51 »
@jroettges

Zuerst einmal stelle ich fest, dass Sie wieder zu einer für Ihre Verhältnisse moderaten Ausdrucksweise zurückgefunden haben. Ihren privaten Tonfall mir gegenüber halte ich für unentschuldbar und eines ehemaligen Aufsichtsrats einer was-auch-immer-Firma für unwürdig. Ich werde die Sache jetzt aber ruhen lassen, zumal ich Sie ja zu Ihrem Glück nicht zitieren darf wegen der Forenregeln, soweit Sie sich privat geäußert haben.
Was Ihre Mitschuld an der Misere anbelangt, werde ich auch darüber kein Wort verlieren, im besten Fall trifft Sie tatsächlich keine. Vielleicht haben Sie sogar versucht, den Schaden noch abzuwenden. Das alles entzieht sich meiner Kenntnis, also beurteile ich Sie nach Ihrem Auftritt hier im Forum.
Wie kommen Sie eigentlich darauf, ich wolle die "jetzt Verantwortlichen" diffamieren? Lesen Sie noch einmal, was ich gesagt habe. Insoweit es die jetzt Verantwortlichen betrifft, habe ich beklagt, auf meine Einsprüche nie eine Antwort, sondern lediglich Mahnungen erhalten zu haben und zuletzt die Ankündigung, ein Inkassobüro einzuschalten. Das ist der reale Auftritt dieses famosen Ladens, und er erinnert an ganz andere "Organisationen" als an eine seriöse Genossenschaft. Wenn Sie das diffamieren nennen,  schauen Sie einmal in den Duden. Als Synonym finden Sie Lügengeschichte, niederträchtige Verleumdung, Rufmord. Ich rate Ihnen dringend, mäßigen Sie sich.
Auch wenn ich meine, Sie inzwischen sehr gut einschätzen zu können, will ich Ihnen eine letzte Chance geben, Ihre Seriosität unter Beweis zu stellen. Sie sagen:
Wenn Sie mir Ihren Namen nicht verraten, kann ich Ihnen einfach nicht helfen.
Sie wollen mir helfen? Dann tun Sie es! Ich warte immer noch auf die alte AGB und den Gasliefervertrag. Zeigen Sie, dass Mitglieder der EGNW nicht von der Führung als Gegner, lästige Schmarotzer oder wie auch immer gesehen werden. Es kostet Sie nur wenig Mühe, und es wäre ein großer Schritt in Richtung Glaubwürdigkeit.
 

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #27 am: 08. November 2012, 10:08:45 »
@ ENGW Geschädigter

Sie führten am 04.11.2011 aus:
Zitat
Mein Problem ist nun, dass der Schlichter einen Liefervertrag und die AGB haben will. Einen Liefervertrag habe ich in meinen Unterlagen weder von der EG Süd noch der Nord gefunden und weiß nicht, was ich da nachweisen soll.
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
Meine Bitte an Euch nun: Kann mir jemand die alte AGB für Gas mailen und evtl. den Internet-Gasantrag? Beides hat die EGNW gelöscht und langes googeln war erfolglos.

War denn Ihr Aufruf erfolgreich? Haben Sie die erbetenen Unterlagen inzwischen evtl. von einem Gen.-Mitglied erhalten? Wenn nicht, stellt sich doch die Frage, warum es um den vorauszusetzenden Gemeinschaftsgeist unter den Mitgliedern so schlecht bestellt ist. Wenn Solidarität mal vonnöten ist und versagt bleibt, zeigt sich plötzlich das wahre Gesicht und die Unglaubwürdigkeit der hier im Forum schreibenden vermeintlichen Protagonisten. :o Dass die Führung der Anstalt Ihnen die Unterstützung verweigert, ist bei diesem Saftladen ja keine Überraschung. Aber wenn sie aus dem Kreis der Gemeinschaft ausbleibt, na ja…? :(
Abschließend: Ich würde Ihnen gerne helfen, für mich versteht sich das von selbst. Ich habe die Unterlagen allerdings nur für den Strombereich. Schade! >:(

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #29 am: 08. November 2012, 13:45:08 »
Hat jemand auch noch die Gas-Antragsunterlagen von Anfang 2011 (Bezugsbeginn bei @ EGNW Geschädigter war lt. seinem Erstbeitrag Mai 2011)? Allerdings meine ich, dass seinerzeit der Lieferauftrag und die AGB identisch waren mit den jetzt von @ angeljustus eingestellten Vordrucken.

Wenn die "Vertragsbestätigung zur Gaslieferung" durch die EnS in's Spiel kommt, dann sollte der Schiedsstelle unbedingt auch das damalige Schreiben des EGNW-Vorstandes (bei mir war das inhaltlich der Mitgliedsbestätigung) vorgelegt werden in dem erklärt wurde - Zitat "Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag ..." !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz