Sonstiges > Off-Topic

Piratengesocks

<< < (14/28) > >>

Sukram:
Gastkommentar von Gerhart R. Baum, früherer deutscher Innenminister
Daten dürfen nicht zur Hehlerware werden
http://www.nzz.ch/meinung/debatte/daten-duerfen-nicht-zur-hehlerware-werden-1.17595024


Die amerikanische Rechtsauffassung- Whistleblower- geht auf Lincoln zurück:


--- Zitat ---Das Anlocken und Belohnen von ­Informanten hat eine lange Tradition in den USA. Die bis heute gültige rechtliche ­Basis legte Präsident Abraham Lincoln 1863. Er brachte ein Gesetz im Kongress durch, um betrügerischen Zulieferern der US-Armee, etwa von verdorbenen ­Lebensmitteln, tauber Munition oder lahmen Pferden, das Handwerk zu legen. Lincoln setzte eine Belohnung von 15 bis 30 Prozent für Informationen aus und begründete dies mit der ergreifend schlichten Einsicht, dass es «einen Gauner braucht, um einen Gauner zu fangen».
--- Ende Zitat ---

http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Dekadent-und-eine-Provokation/story/29171335

PLUS:

--- Zitat von: Sukram am 12. September 2012, 13:19:41 ---Gastkommentar von Gerhart R. Baum, früherer deutscher Innenminister
Daten dürfen nicht zur Hehlerware werden
http://www.nzz.ch/meinung/debatte/daten-duerfen-nicht-zur-hehlerware-werden-1.17595024


Die amerikanische Rechtsauffassung- Whistleblower- geht auf Lincoln zurück:
........
--- Ende Zitat ---
@sukram, dem ehemaligen  deutschen Innenminister Gerhart Baum kann ich nur zustimmen. Danke für den Link!

Amerikanisches Verhalten bzw. irgendwelche amerikanischen Rechtsauffassungen bzw. die des ehemaligen Präsidenten Lincoln haben hier keinerlei Relevanz. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert und dazu noch in Europa. Dann also nochmal zum völkerrechtlichen Aspekt:

Aus den Medien war zu entnehmen, dass das NRW im Juli gestohlene Bankkundendaten der Bank Coutts (ein schweizerisches Tochterunternehmen der Royal Bank of Scotland) für angeblich 3,5 Mio. Euro erworben hat. Weitere Ankäufe wurden angeblich in der Zwischenzeit getätigt oder wiederholt in allen Medien aktiv angekündigt. Der Finanzminister von B-W war mit von der Partie.

Wie bekannt, hat aber die Schweiz und Deutschland im September 2011 einen Vertrag zur Sache unterzeichnet. Der Vertrag ist zwar nicht ratifiziert und hat somit noch keine Rechtswirkung. Er wird es wohl auch nicht werden. Aber trotzdem könnte die Schweiz gegen Deutschland klagen. Die Vertragsparteien haben nach Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen gemäss Art. 18 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens die Pflicht, alle Handlungen zu unterlassen, welche den Vertragszweck vereiteln könnten.


--- Zitat ---Artikel 18

Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln

Ein Staat oder eine internationale Organisation sind verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck eines Vertrags vereiteln würden,

a) wenn dieser Staat oder diese Organisation unter Vorbehalt der Ratifikation, des Aktes der förmlichen Bestätigung, der Annahme oder der Genehmigung den Vertrag unterzeichnet oder Urkunden ausgetauscht haben, die einen Vertrag bilden, solange der Staat oder die Organisation ihre Absicht nicht klar zu erkennen gegeben haben, nicht Vertragspartei zu werden, oder

b) wenn dieser Staat oder diese Organisation ihre Zustimmung, durch den Vertrag gebunden zu sein, ausgedrückt haben, und zwar bis zum Inkrafttreten des Vertrags und unter der Voraussetzung, daß sich das Inkrafttreten nicht ungebührlich verzögert.
--- Ende Zitat ---

Quelle

Ansonsten vermisse ich hier wieder einmal die notwendige Sachlichkeit für eine Diskussion. @h.terbeck, Sie sollten mal den verlinkten Artikel von Gerhart Baum lesen. Man hat fast den Eindruck, Herr Baum hat Ihre Beiträge gelesen.

Sukram:

--- Zitat von: PLUS am 12. September 2012, 19:23:40 ---...Dann also nochmal zum völkerrechtlichen Aspekt:

Aus den Medien war zu entnehmen, dass das NRW im Juli gestohlene Bankkundendaten der Bank Coutts (ein schweizerisches Tochterunternehmen der Royal Bank of Scotland) für angeblich 3,5 Mio. Euro erworben hat. Weitere Ankäufe wurden angeblich in der Zwischenzeit getätigt oder wiederholt in allen Medien aktiv angekündigt. Der Finanzminister von B-W war mit von der Partie.

Wie bekannt, hat aber die Schweiz und Deutschland im September 2011 einen Vertrag zur Sache unterzeichnet. Der Vertrag ist zwar nicht ratifiziert und hat somit noch keine Rechtswirkung. Er wird es wohl auch nicht werden. Aber trotzdem könnte die Schweiz gegen Deutschland klagen. Die Vertragsparteien haben nach Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen gemäss Art. 18 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens die Pflicht, alle Handlungen zu unterlassen, welche den Vertragszweck vereiteln könnten.
...

--- Ende Zitat ---

Ich dachte, das hätten wir schon abgearbeitet:

Die Formulierung -im Anhang des Vertragsentwurfes- verpflichtete lediglich, sich nicht "aktiv um einen Erwerb zu bemühen", also: jemanden mit einer Datenbeschaffung explizit zu beauftragen; somit wäre auch nach Inkrafttreten weiterhin ein Datenkauf möglich- darum ja auch der gescheiterte Vorstoß unserer Justizministerin von der Partei der Steuerhinterzieher, die genau das verhindern wollte.

Die Auffassung vieler Hehlvetier, ein Kauf sei bereits "aktiv", geht in's Leere, denn: Jeder Erwerb erfolgt durch einen Kauf (oder Tauschgeschäft).


Zudem- selbst wenn das anders wäre:
Es kann ja nicht angehen, einen bilateralen Vertrag bereits vor Verabschiedung durch die Legislative quasi in Gültigkeit zu setzen und somit dem Gesetzgeber vorzugreifen.

PS: Der Bundesfinanzminister hat nach kürzlichen eigenen Angaben bisher auch immer was zugeschossen ;-)

PLUS:

--- Zitat von: Sukram am 12. September 2012, 20:35:04 ---.....
Es kann ja nicht angehen, einen bilateralen Vertrag bereits vor Verabschiedung durch die Legislative quasi in Gültigkeit zu setzen und somit dem Gesetzgeber vorzugreifen.

PS: Der Bundesfinanzminister hat nach kürzlichen eigenen Angaben bisher auch immer was zugeschossen ;-)
--- Ende Zitat ---
@sukram, es geht um Völkerrecht und danach besteht die Verpflichtung, sich aller Handlungen zu enthalten ... .

Dass das BMF mit von der Partie ist, heilt da nichts, im Gegenteil.

Sie haben mit einem Nachbarn einen Vertrag ausgehandelt, der noch notariell beurkundet werden muss, handeln danach bis zur Beurkundung aber wider dem Inhalt des Vertrages. Das mögen Sie für rechtens halten, richtig ist es kaum, unter Völkern ist das rechtswidrig.   

Sukram:
Das ist ein -hier unwichtiger - Nebenaspekt; oben habe ich auch dargelegt, daß ein Datenaufkauf auch mit/nach dem Vertrag weiterhin möglich bleibt; nach dem deutschen Recht MUSS dies sogar möglich bleiben - s.o.


--- Zitat ---Die Steuerbehörden der Länder seien schon nach der Abgabenordnung verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die den Verdacht einer Steuerstraftat nahelegten, heißt es in einer am Dienstag bekanntgewordenen Antwort auf eine Parlamentsanfrage der Grünen
--- Ende Zitat ---

Der Druck auf die Hehlvetier wird aufrechterhalten-


--- Zitat ---EU-Parlamentarier giftelt gegen die Schweiz

Der [österreichische Chef der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament] Hannes Swoboda sagt, rund ein Viertel der Steuerleistungen entgingen den EU-Länder durch Steuerflucht. Er fordert anderer Länder dazu auf, ihre Rückendeckung für die Schweiz aufzugeben. ...
--- Ende Zitat ---

http://bazonline.ch/ausland/europa/EUParlamentarier-giftelt-gegen-die-Schweiz/story/31932523

wobei mir hier wiedermal auffällt, wie geschickt sich vor allem unser Eurogruppenchef Junker mit seinem Ländle tarnt- man vergißt immer wieder, daß deren Anteil des Banksterwesens am BSP noch höher ist als der in Hehlvetien ;-)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln