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Piratengesocks
Sukram:
Fett:
--- Zitat ---Ganze 104 Millionen Dollar erhält der Whistleblower Bradley Birkenfeld von der US-Steuerbehörde IRS für seine Verdienste «die US-Regierung mit Insiderinformationen zu den illegalen Offshore-Strukturen der Grossbank UBS zu versorgen». Dies gab das National Whistleblower Center heute bekannt. ...
...
--- Ende Zitat ---
http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/bradley-birkenfeld-erhaelt-von-steuerbehoerde-104-millionen-dollar-1.17593237
Bravo.
Als zusätzliche Bosheit gegen die Hehlvetier auch noch ausgerechnet am Schweizer Nationalfeiertag vorzeitig aus der Haft (wegen persönlicher Steuerhinterziehung) entlassen ;D ;D ;D
--- Zitat ---«Das wird weltweit Signalwirkung haben»
Die US-Steuerbehörde belohnt Bradley Birkenfeld, ihren Informanten im UBS-Steuerskandal. Ein Fortschritt, findet Zora Ledergerber von Integrity Line. Sie hilft Firmen beim Aufbau interner Meldesysteme für Missstände.
...
...Jede Firma mit Geschäftstätigkeit in den USA muss sich nun schleunigst überlegen, wie sie ein anständiges internes Meldesystem einrichtet. Um Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, Missstände zu melden, bevor diese zu einer Behörde gehen und der Fall in der Öffentlichkeit auffliegt. Zudem ist jedem potentiellen Whistleblower nun klar, dass er in der IRS einen potentiellen Verbündeten hat und Aussicht auf Belohnung besteht.
F: Aber Bedingung ist, dass die Firma in den USA wirtschaftet.
Das stimmt. Für einen vergleichbaren Fall muss ein Bezug zu den USA bestehen. Aber das gilt für viele internationale Firmen. Hier ging es ja unter anderem auch um Bankkonten in der Schweiz, nicht in den USA selbst. Darum ist der Fall für uns so wichtig. Es gilt nun weltweit: Kein Konzern kann mehr damit rechnen, mit Betrug in diesem Ausmass davonzukommen.
F: Aber sind 104 Millionen nicht so viel, dass sich künftig nicht mehr aufrechte Whistleblower, sondern selbstsüchtige Verräter und Spione melden?
Ich weiss, diese Befürchtung wird immer wieder geäussert. Aber Birkenfeld bekam seine Belohnung ja nicht dafür, dass er einen unschuldigen Freund der Steuerbehörde auslieferte. Oder dass er der Bank etwas Falsches unterschob. Am Anfang stand, das darf man nicht vergessen, massives Fehlverhalten seitens der Bank: Nämlich illegale Geschäfte in der Höhe von 20 Milliarden Dollar. Die 104 Millionen müssen deshalb im Verhältnis zur Höhe des aufgedeckten Fehlbetrages betrachtet werden, dabei sind sie nur ein kleiner Prozentanteil, eine kleine Beteiligung. ...
...
--- Ende Zitat ---
http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Das-wird-weltweit-Signalwirkung-haben/story/14467279
Was von dem "strengsten Geldwäschegesetz der Welt" der Hehlvetier zu halten ist- Geldwäsche im Palettengebinde:
Drei Russen hoben unbehelligt 600 Kilogramm Bargeld ab
http://bazonline.ch/wirtschaft/geld/Drei-Russen-hoben-unbehelligt-600-Kilogramm-Bargeld-ab/story/26976155
Einige der Folgen:
--- Zitat ---Steuerflucht kostet Entwicklungsländer siebenmal mehr, als sie an Hilfsgeldern erhalten. Dies erklärte Alliance Sud an der Jahreskonferenz der Deza und verlangte einen automatischen Informationsaustausch...
--- Ende Zitat ---
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Hilfsgelder-verpuffen-wegen-Steuerflucht/story/16842576
Prima Rendite - UNO Genf & Co für's saubere Deckmäntelchen:-(
Sukram:
"Der Ankauf einer CD mit privat-deliktisch erlangten Bankdaten durch die Finanzverwaltung ist nicht rechtswidrig und begründet keine Strafbarkeit des Beamten."
Datum der Entscheidung:17.09.2010
Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 17. September 2010 (Parallelfall: 11. Oktober 2010), Aktenzeichen: 14 Qs - 131 Js 150/10-60/10 (Parallelfall: 4 Qs 50/10)
zB. http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/Rechtsprechung/WirtschaftUndFinanzenVerkehr/Artikel/170910_AnkaufEinerCDMitPrivat-deliktischErlangtenBankdaten.html?nn=408918
&
--- Zitat ---Demgegenüber hält Schäubles Ministerium den bisherigen Ankauf solcher CDs für rechtmäßig. Die Steuerbehörden der Länder seien schon nach der Abgabenordnung verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die den Verdacht einer Steuerstraftat nahelegten, heißt es in einer am Dienstag bekanntgewordenen Antwort auf eine Parlamentsanfrage der Grünen. „Dazu gehören auch angebotene Steuerdaten mit Bezug auf die Schweiz“, erklärte Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur dpa vorlag.
--- Ende Zitat ---
http://www.dorstenerzeitung.de/nachrichten/wirtschaft/ueberblick/Schaeuble-wirbt-weiter-fuers-Steuerabkommen;art318,1762683
PLUS:
--- Zitat von: Sukram am 11. September 2012, 21:02:10 ---"Der Ankauf einer CD mit privat-deliktisch erlangten Bankdaten durch die Finanzverwaltung ist nicht rechtswidrig und begründet keine Strafbarkeit des Beamten."
Datum der Entscheidung:17.09.2010
Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 17. September 2010 (Parallelfall: 11. Oktober 2010), Aktenzeichen: 14 Qs - 131 Js 150/10-60/10 (Parallelfall: 4 Qs 50/10).........
--- Ende Zitat ---
@sukram, für die Stadtwerke sind die ausgestellten Rechnungen und die Bestätigung der eigenen Mitarbeiter auch Beweis genug. Man bemüht sich vielleicht widerwillig noch um die bekannten Parteigutachten. Akzeptieren aufgeklärte Verbraucher das?
Man kann doch nicht Aussagen von involvierten Behörden, Ministern mit abhängigem Anhang als Beweis für die Rechtmäßigkeit heranziehen. Welcher Metzger verbreitet in den Medien seine Wurst sei ungenießbar?
Ja, die Verwertung "privat-deliktisch" beschaffter und angekaufter Daten ist nicht per se unzulässig. Es geht hier aber nicht um die Verwertung! Es geht hier dem starken Anschein nach um staatlich-deliktisches Handeln. Auch wenn die Verwertung gestattet ist, ändert das nichts an einer rechtswidrigen Beschaffung und auch nichts am völkerrechtswidrigem Handeln.
Unrecht als Argument für Unrecht taugt nichts! Da lässt sich auch nichts aufrechnen. Jedes Unrecht bleibt für sich.
userD0010:
@Sukram
@Superhasse
Wir können doch nur hoffen, dass PLUS nicht und niemals in den Anspruch staatlicher oder sozialer Unterschützung gerät, die aus Steuern finanziert ist/wurde. Spätestens wenn man ihm daraus resultierende Leistungen mangels Finanzierbarkeit verweigert, wird er sein Glaubensbekenntnis ändern.
Also sollten wir ihn und seine Auffassung von steuerlicher Gerechtigkeit nicht weiter belästigen.
Sukram:
--- Zitat von: PLUS am 12. September 2012, 11:11:47 ---
--- Zitat von: Sukram am 11. September 2012, 21:02:10 ---"Der Ankauf einer CD mit privat-deliktisch erlangten Bankdaten durch die Finanzverwaltung ist nicht rechtswidrig und begründet keine Strafbarkeit des Beamten."
--- Ende Zitat ---
...
Ja, die Verwertung "privat-deliktisch" beschaffter und angekaufter Daten ist nicht per se unzulässig. Es geht hier aber nicht um die Verwertung! Es geht hier dem starken Anschein nach um staatlich-deliktisches Handeln. Auch wenn die Verwertung gestattet ist, ändert das nichts an einer rechtswidrigen Beschaffung und auch nichts am völkerrechtswidrigem Handeln.
Unrecht als Argument für Unrecht taugt nichts! Da lässt sich auch nichts aufrechnen. Jedes Unrecht bleibt für sich.
--- Ende Zitat ---
Vieleicht nochmal das Zitierte lesen? Hier geht es um Ankauf ohne explizite Beauftragung.
Freilich haben sie im Falle Julius Bär jetzt angeblich einen deutschen Informatiker geschnappt, der nun im Nachhinein behaupten soll, er sei beauftragt worden ;-)
Wenn das nun der BND gewesen wäre, wäre das (hierzuland') rechtlich immer noch gedeckt (wie übrigrens auch andersherum: Auch im Schweizer Recht gibt es ein legalisierendes Gesetz für ihre "Dienste" ;-)
Anders wäre es, der Mann wäre von den Steuerbehörden damit beauftragt worden...
Auf jeden Fall wäre es saudämlich von dem Mann (&BND) gewesen, die Daten weiterzugeben & danach seelenruhig weiter in der Bank zu werkeln.
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