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Piratengesocks
Sukram:
Jur. Ausarbeitung: Warum der Datenerwerb legal ist
Zusammenfassung:
--- Zitat ---...
...
...Der geplante Ankauf von Kundendaten einer schweizerischen Bank durch den deutschen Staat ist für dessen Organwalter nicht strafbar. Während Begünstigung und Hehlerei bereits tatbestandlich nicht erfüllt sind, scheitert eine Strafbarkeit im Übrigen daran, dass der Beamte nicht rechtswidrig handelt: Er hat ein Recht zum Ankauf dieser Daten aus § 161 Abs. 1 StPO. Dass der Ankauf in aller Öffentlichkeit geschieht und geeignet ist, Nachahmer anzulocken, führt nicht zu einer Strafbarkeit der staatlichen Vertreter gemäß § 111 Abs. 1 StGB.
...
--- Ende Zitat ---
kpl. http://www.telemedicus.info/article/1640-Kauf-geklauter-Steuerdaten-Straftat-oder-Strafverfolgung.html
Was übrigens -entgegen der Auffasung der Schweizer, aber auch mancher Deutsche Politiker- auch NACH Annahme des Staatsvertrags weiter erlaubt wäre: denn dessen Anhang verböte lediglich, daß Deutschland sich künftig "AKTIV um einen Erwerb bemüht".
Heute hat das Schweizer Staatsoberhaupt sich nicht entblödet, Deutsche Länder «näher an der organisierten Kriminalität» zu sehen >:( http://bazonline.ch/schweiz/standard/Deutsche-Laender-naeher-an-der-organisierten-Kriminalitaet/story/30957495?comments=1
Starker Tobak aus dem Piratennest- das soll wohl eine mißglückte Replik auf den Polemiker Gabriel sein, der dasselbe immerhin nur & völlig zurecht mit manchen "Schweizer Banken" getan hat ;-)
SO sieht die aktuell & real exisitierende "Weißgeldstrathegie" der UBS aus, deren Chef, Ex-Bundesbanker Axel Weber, neulich nach langem Schweigen beteuerte, in Seinem Laden sei alles in Butter:
Aus einer Anweisung an externe Vermögensverwalter
--- Zitat ---“Im Rahmen des Kontoeröffnungsprozesses erinnern Sie Ihre bestehenden oder Neukunden zunächst an ihre steuerliche Pflichten, die in ihren jeweiligen Rechtsordnungen gelten”, ...
“Anschliessend bestätigen Sie bitte Ihrem UBS-Kundenberater mündlich, dass Sie keinen Hinweis darauf haben, dass das Konto zum Zweck der Steuerhinterziehung eröffnet wird.”
--- Ende Zitat ---
http://insideparadeplatz.ch/2012/08/21/ubs-und-weissgeld-nix-fragen-nix-aufschreiben/
Hohe Hürden für Schwarzgeld & Geldwäsche?
LÄCHERLICH.
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 22. August 2012, 13:15:09 ---Wie immer @superhaase. Was Sie und kein anderer geschrieben haben und was da steht kann jeder lesen.
-----------
"Da stehen Albert Schweizer und Hans Schmidt, einer von den Beiden ist ein Verbrecher."
Das darf man so schreiben, das ist legitim und fair, es steht ja nicht da, dass es der Linke ist.
--- Ende Zitat ---
Sie können scheinbar wirklich nicht erfassen, was die Aussage meines Satzes war.
Ich erklär es Ihnen aber gerne nochmal mit anderen Worten:
Nicht ich mache einen Unterschied zwischen "echten und unechten Kriminellen", sondern die Schwarzgeldbesitzer. Das geht doch aus meinem Satz eindeutig hervor.
Die Steuerhinterzieher selbst, die ihr Geld in der Schweiz bunkern, sehen sich nicht als "echte Kriminelle". Sie halten das für ein moralisch ihnen zustehendes "Kavaliersdelikt" und reden sich häufig darauf hinaus, dass dieses Geld ja schließlich aus schon versteuertem Einkommen stammt, und sehen daher nicht ein, dass sie nun für dieses "bereits versteuerte Geld", das sich da auf irgendeinem Konto noch "von selbst vermehrt", "nochmal" Steuern bezahlen sollen. In ihren Augen ist es also "ihr gutes Recht", ihr schon versteuertes Vermögen vor jeglichem weiteren Zugriff der "Raubritter" vom Finanzamt in Sicherheit zu bringen.
Dieses Weltbild der "Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt" wird auch noch dadurch bestärkt, dass der Kavalier weiß, dass er bei einer generösen Selbstanzeige von jeglicher Bestrafung verschont wird. Bei echten Verbrechen, so denkt ein solcher Kavalier, gibt es schließlich solch einen generellen Verzicht auf Bestrafung nach Selbstanzeige nicht.
Der Kavalier denkt womöglich, der Staat betreibt mit ihm einen netten Volkssport:
"Kommt mit der Staat auf die Schliche, bevor ich ihm auf die Schliche komme, dass er mir bald auf die Schliche kommt?"
Wer wagt gewinnt - und verliert nichts, wenn er die Nase im Spiel vorne hat und "schlau verliert".
Ich bin hingegen der Ansicht, dass Steuerhinterziehung kriminell ist. Eine Unterscheidung zwischen "echten und unechten" Straftaten gibt es für mich nicht.
Daher halte ich auch die ausgelobte Straffreiheit bei einer Selbstanzeige für völlig unangebracht. Sie gehört abgeschafft. Schnell. Eine Selbstanzeige sollte sicherlich beim Strafmaß Berücksichtigung finden, darf aber keinesfalls bis zur Straffreiheit gehen. Es muss schon noch weh tun, auch bei einer Selbstanzeige.
--- Zitat ---Nein, wer will einen solchen "Rechtsstaat"? Dann treten Sie mal ein paar Tausend Haustüren ein, es könnte ja hinter einer Türe sich der Linke (Verbrecher) verstecken.
--- Ende Zitat ---
Was haben Sie denn für eine Vorstellung von einem Rechtsstaat?
Ein Staat, der nicht zu Mitteln staatlicher Gewalt (in verschiedenster Form, auch eine erzwungene Bankdatenabfrage ist eine Form der Gewalt in diesem Sinne, ebenso wie eine Hausdurchsuchung oder eine eingetretene Tür) greifen will/darf, kann keinerlei Rechte durchsetzen.
Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht durchsetzt, ist kein Rechtsstaat.
Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist selbstverständlich zu beachten. Dies ist dann halt die Rechtsgüterabwägung, die vorzunehmen ist.
Der Ankauf von angebotenen Daten-CDs ist nun unbestreitbar eine sehr, sehr milde Form staatlicher Gewalt. Diese wird als vertretbar angesehen, wenn damit Steuerhinterziehung aufgedeckt werden kann, weil der Staat eben die Steuerhinterziehung nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Verbrechen ansieht.
PLUS:
--- Zitat ---Nicht ich mache einen Unterschied zwischen "echten und unechten Kriminellen", sondern die Schwarzgeldbesitzer. Das geht doch aus meinem Satz eindeutig hervor.
--- Ende Zitat ---
Aber @superhaase mit welchem Schwarzgeldbesitzer oder welchen Schwarzgeldbesitzern haben Sie denn Umgang. Von wem haben Sie denn sonst diese Erkenntnis? Oder sind Sie hier nicht die einzig schreibende "Schwarzgeldbesitzer"-Quelle.
Bei Ihrem "Rechtsstaat" wäre Widerstand nach dem Grundgesetz geboten!
PS:
Sorry, hatte ich übersehen.
--- Zitat ---« Antwort #30 am: Heute um 15:35:11 »
Jur. Ausarbeitung: Warum der Datenerwerb legal ist
--- Ende Zitat ---
@sukram, die Ermittlungsgeneralklausel (161(1) StPO ist doch sehr dünnes Eis.
Beim verlinkten Titel "Kauf geklauter Steuerdaten: Straftat oder Strafverfolgung?" kann man wohl das Fragezeichen streichen. Es dürfte Beides zutreffen.
Als "Zeugenquelle" ist der Artikel kaum brauchbar. Der Autor ist ja offensichtlich Dozent bei der involvierten Finanzverwaltung und beim Verfassungschutz.
Man muss unterscheiden zwischen einer Verwertung der gestohlenen und "erworbenen" Daten durch den Fiskus mit gegebenenfalls auch strafrechtlichen Folgen für die Hinterzieher und den rechtswidrigen und strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Beschaffung der Daten. Es ist ganz sicher auch nach deutschem Recht nicht alles erlaubt. Straftaten sind nicht frei, nur weil sie im Ausland und nicht im Inland begangen wurden. Klar, hier werden von interessierter Seite gerne Nebelkerzen gezündet und kräftig gemischt. Ich sehe die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit bei der sogenannten "Beschaffung" eindeutig als überschritten.
Hehlerei hin oder her, die "Datendiebe" und die "Weiterverkäufer" an die NRW-Behörden sind das denn von deutschen Gesetzen gedeckte straffrei bleibende V-Leute oder Spione und bekommen die eventuell zu den Millionen aus dem Staatssäckel noch das NRW-Ehrenzeichen in Gold? ... oder sind das doch ganz gewöhnliche Kriminelle die man aus der Staatskasse für ihre kriminellen Taten noch bezahlt. Welche Straftaten im Ausland werden denn von NRW im Sinne des Wortes (noch) in Kauf genommen. Wo fängt das an und wo ist die Grenze, wo ist sie? Entscheiden das die Frau Kraft und Herr Walter-Borjans für unseren Rechtsstaat alleine - der Zweck heiligt die Mittel?
userD0010:
Hat man nicht vor ein paar Jahren schon einmal Straffreiheit angekündigt, wenn diese sog. Steuerbetrüger freiwillig nachmelden? Und was ist passiert? NICHTS,
Unser "Rechts-"Staat hat die Mittel und Möglichkeit, eine letzte Frist zur Nachversteuerung und Deklaration des im Ausland gebunkerten, den deutschen Steuergesetzen unterliegenden Geldes festzulegen und nach Vertreichen dieser Frist und Aufdecken noch nicht deklarierten Kapitals dieses zu konfiszieren und, sollte dies mangels Zugriffsmöglichkeit nicht gelingen, noch im Inland vorhandene Werte zu pfänden. Gleiches Recht für Alle, sollte es heißen. Wer hier im Land als Steuerbürger nur den geringsten Verstoß, und wenns auch nur 100 Euro nicht abgeführte Steuern sind, begeht, wird gnadenlos verfolgt und drangsaliert.
Es ist eigentlich schade, dass die Daten der aufgekauften Steuer-CD´s nicht veröffentlicht werden, denn spätestens dann wüsste man, um welche Galgenvögel es sich handelt.
Wir würden aus dem Staunen nicht mehr herauskommen.
Sukram:
Ein für allemal- Nicht einmal der Schweizer Bundesrat sieht nach eigenem Recht den Tatbestand der Hehlerei erfüllt oder deren Verwendung verboten:
--- Zitat --- "Der Hehlereitatbestand von Artikel 160 des Strafgesetzbuches (StGB) ist auf die Hehlerei an Sachen beschränkt und schützt den Anspruch auf Wiederherstellung der rechtmässigen Besitzlage.
Der Grund der Strafbarkeit des Hehlers liegt darin, dass er einen rechtswidrigen Zustand fortsetzt und die Wiedererlangung einer Sache hindert oder verunmöglicht. Folglich ist die Hehlerei nur an einer unmittelbar durch die Vortat erlangten Sache möglich, nicht an deren Surrogaten.
Die unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB), untechnisch auch als Datendiebstahl bezeichnet, erfolgt jedoch in der Regel durch das Kopieren oder Spiegeln von Daten und geht nicht zwingend mit dem Entzug der Verfügungsmöglichkeit des Datenberechtigten einher. Hehlerei an auf diese Weise entwendeten Daten ist daher mit der sachenrechtlichen Konzeption von Artikel 160 StGB nicht vereinbar. Auf dieser Konzeption beruhen auch die Hehlereitatbestände anderer europäischer Länder.Dementsprechend wurde etwa darauf verzichtet, in das Europaratsübereinkommen über die Cyberkriminalität (für die Schweiz seit 1. Januar 2012 in Kraft) neben Delikten wie Hacking oder unrechtmässiges Abfangen von Daten einen Tatbestand der Datenhehlerei aufzunehmen.
Das Bankengesetz (BankG) bestraft in seiner heutigen Fassung zwar die Geheimnisverletzung durch Mitarbeitende der Bank sowie die Teilnahme und sogar die versuchte Anstiftung dazu, nicht aber die Verwendung der entwendeten Daten durch Dritte selbst in Kenntnis der widerrechtlichen Beschaffung. Analog verhält es sich bei den entsprechenden Strafbestimmungen des Börsengesetzes (BEHG) und des Kollektivanlagengesetzes (KAG).
"
--- Ende Zitat ---
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123123
Unsere Justizministerin aus der Partei der Steuerhinterzieher übrigens ebenfalls nicht- darum will sie ja nun extra dafür ein Gesetz zum Schutze ihrer Klientel zumindest unterstützen
--- Zitat ---„Ich unterstütze meinen hessischen Kollegen Jörg-Uwe Hahn, der eine Gesetzesinitiative gegen Datenhehlerei auf den Weg bringen will. Er plädiert für eine Strafbarkeit des Ankaufs und Erwerbs illegal erhobener Daten.“
--- Ende Zitat ---
allerdings heißt es in dem Beschluss der Justizministerkonferenz, der durch den hessischen Justizminister initiiert wurde, auch:
--- Zitat --- „Der Straftatbestand soll nicht den Erwerb von Daten erfassen, der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient (zum Beispiel Ankauf von Steuerdaten).“
--- Ende Zitat ---
http://www.faz.net/aktuell/politik/fahndung-nach-steuersuendern-opposition-fdp-schuetzt-steuerkriminelle-11875570.html
Sie würde also mit einer angestrebten Ausweitung, so wie sie in der hehlvetischen Presse aufgefasst wird, schon deshalb auf die Nase fallen, weil diese Daten nach deutschem Recht eben NICHT "illegal erhoben" worden sind und zudem deren Verwendung vom Bundesverfassungsgericht auch eindeutig erlaubt bzw. sogar für geboten gehalten worden ist.
Soeben sind neue schmutzige Tricks der Hinterzieher und ihrer Schweizer Hehler bekannt geworden:
--- Zitat ---Daten-CDs belegen neue Steuertricks
Steuerhinterzieher haben in der Schweiz auf einen ziemlich plumpen Trick gesetzt. Nach SPIEGEL-Informationen überwiesen sie versteuertes Geld und Schwarzgeld einfach auf zwei verschiedene Konten. Deutsche Fahnder stießen dank der eingekauften Daten-CDs auf das Modell. ...
--- Ende Zitat ---
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/schweizer-cds-belegen-neue-steuertricks-a-853399.html
Andernorts werden ganz andere Konsequenzen gezogen- UBS-Bankstern, die die amerikanische öffentliche Hand beschissen haben, drohen 30 Jahre Haft!
http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/ExUBSBankern-drohen-30-Jahre-Haft/story/19429063
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