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Piratengesocks
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 21. August 2012, 15:49:06 ---Schon Ihre wieder einmal unterstellte "Differenzierung" zwischen "echten und unechten Kriminellen" zeigt wieder die drübe ungeschliffene Facette.
--- Ende Zitat ---
Völliger Quatsch.
Wo habe ich geschrieben, dass ich zwischen echten und unechten Kriminellen unterscheide?
Ihr Leseverständnis .... ts ts ts ...
--- Zitat ---Ihre Interpretationen und "Lösungen" sind hanebüchener Unfug!
--- Ende Zitat ---
Dann sollten Sie diese doch ganz sachlich leicht widerlegen können, oder?
Leider tun Sie das nicht, sondern poltern unnützes Zeug wie:
--- Zitat ---Sorgen Sie erst mal für die Beseitigung der Strafvereitelung bei der Abgeordnetenbestechung in diesem Staat bevor Sie andere Menschen und Staaten angreifen und kriminalisieren ...
--- Ende Zitat ---
Wird das wieder ein Ablenkungsmanöver, um schweizer Schwarzgeldkonten aus dem Fokus der Aufmerksamkeit zu bringen?
Ihre energischen Ablenkungsversuche sind schon erstaunlich. Warum haben Sie denn vor dem Ankauf der Steuer-CDs eine solche Angst?
--- Zitat ---... um dann selbst hier den heiligen, uneigenützigen und freischaffenden Elektroingenieur zu markieren. Die Selbstbeweihräucherung stinkt zum Himmel!
--- Ende Zitat ---
Dass Sie auch humorlos sind, und Humor nicht erkennen, selbst wenn er durch Emoticons gekennzeichnet ist, kennzeichnet wiederum Sie! ;)
PS:
Was Ihr schönes Motto "Markt ja - Subventionen nein" angeht, würd ich Sie gern fragen, ob Sie denn auch begriffen haben, dass dann der konventionelle Strom ohne Subventionen (insb. Kohle- und Atom-Stromsubventionen) noch deutlich teurer werden würde? Der weiterhin steigende EE-Anteil im Strom (darauf würde man ja auch ganz ohne Subventionen nicht verzichten, sondern z.B: einfach Quoten vorschreiben) würde hingegen wohl kaum billiger werden.
Ich fürchte, darüber haben Sie noch gar nicht richtig nachgedacht ...
PLUS:
--- Zitat ---Zitat von: superhaase 20. August 2012, 14:43:47 »
Wobei hier "illegal beschafft" heißen müsste "in den Augen der Schweizer illegal beschafft", denn eine Abfrage von Bankdaten ist in Deutschland ja nicht illegal, sondern durchaus üblich, und es gibt kein Abkommen und auch kein deutsches Gesetz, dass den deutschen Behörden verbietet, schweizer Bankdaten auszuwerten, wenn sie in deren Hände fallen.
--- Ende Zitat ---
Manoman was für Nebelkerzen denn noch?! So erfolgen "Abfragen" legal in Deutschland?! Diebstahl, Hehlerei etc. pp. sind legal, wenn sie außerhalb der deutschen Grenzen stattfinden?
z.B.:
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Jetzt komme mir keiner wieder mit "das ist keine Sache". Derjenige soll bitte klären was sonst so noch "keine Sachen" sind.
... und dazu noch
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. ........... Gibt es denn dazu Ausnahmen?
--- Zitat ---Zitat von: PLUS am 21. August 2012, 15:49:06
Schon Ihre wieder einmal unterstellte "Differenzierung" zwischen "echten und unechten Kriminellen" zeigt wieder die drübe ungeschliffene Facette.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Zitat von: superhaase 21. August 2012, 16:19:43 »
Völliger Quatsch.
Wo habe ich geschrieben, dass ich zwischen echten und unechten Kriminellen unterscheide?
Ihr Leseverständnis .... ts ts ts ...
--- Ende Zitat ---
Zur Erinnerung, das stammt doch von Ihnen oder nennen Sie die konkrete Quelle?:
--- Zitat ---Dann wäre es völlig egal, wie sich die Schweizer in Zukunft verhalten, allein das Risiko, eine Haftstrafe auch durch Selbstanzeige nicht mehr abwenden zu können, dürfte die allermeisten potentiellen Steuerhinterzieher des "schweizer Modells" (die sich ja selbst nicht als "echte Kriminelle" sehen und auch bei voller Steuerlast noch ganz gut leben können) abschrecken.
--- Ende Zitat ---
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 22. August 2012, 11:33:37 ---Zur Erinnerung, das stammt doch von Ihnen oder nennen Sie die konkrete Quelle?:
--- Zitat ---Dann wäre es völlig egal, wie sich die Schweizer in Zukunft verhalten, allein das Risiko, eine Haftstrafe auch durch Selbstanzeige nicht mehr abwenden zu können, dürfte die allermeisten potentiellen Steuerhinterzieher des "schweizer Modells" (die sich ja selbst nicht als "echte Kriminelle" sehen und auch bei voller Steuerlast noch ganz gut leben können) abschrecken.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Ja.
Und?
Steht da vielleicht, dass es einen Unterschied zwischn echten und unechten Kriminellen gibt, oder dass ich diesen Unterschied mache?
Nein, das steht da nicht.
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 22. August 2012, 11:33:37 ---Diebstahl, Hehlerei etc. pp. sind legal, wenn sie außerhalb der deutschen Grenzen stattfinden?
--- Ende Zitat ---
Nein, das hat niemand behauptet.
Das Eintreten einer Wohnungstür ist auch nicht legal.
Ebenso ist auch das Abfragen von Kontodaten in Deutschland nicht legal.
Wenn Sie das machen würden, würden Sie zurecht strafrechtlich verfolgt.
Trotzdem tut die Polizei bzw. tun Ermittlungsbehörden das zur Aufklärung von Straftaten.
In solchen Fällen ist das eben zulässig, obwohl es eigentlich illegale Handlungen sind.
Es kommt halt darauf an, wer das zu welchem Zweck macht.
Zum Beispiel der Vorwurf der Hehlerei:
In dem von Ihnen Zitierten Gesetzestext heißt es "... um sich oder einen Dritten zu bereichern ...".
Genau das ist der springende Punkt.
Die Steuerfahnder tun das nicht, um sich oder einen Dritten zu bereichern, sondern um Straftaten aufzuklären.
Folglich betreiben die Steuerfahnder mit Sicherheit keine Hehlerei. Das ist dumm-populistische Polemik, mehr nicht.
PLUS:
--- Zitat von: superhaase am 22. August 2012, 12:16:26 ---Ja.
Und?
Steht da vielleicht, dass es einen Unterschied zwischn echten und unechten Kriminellen gibt, oder dass ich diesen Unterschied mache?
Nein, das steht da nicht.
--- Ende Zitat ---
Wie immer @superhaase. Was Sie und kein anderer geschrieben haben und was da steht kann jeder lesen.
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"Da stehen Albert Schweizer und Hans Schmidt, einer von den Beiden ist ein Verbrecher."
Das darf man so schreiben, das ist legitim und fair, es steht ja nicht da, dass es der Linke ist.
Nein, wer will einen solchen "Rechtsstaat"? Dann treten Sie mal ein paar Tausend Haustüren ein, es könnte ja hinter einer Türe sich der Linke (Verbrecher) verstecken.
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