Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
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userD0003:
--- Zitat von: Leidensgenosse am 21. Juli 2012, 20:01:25 ---Guckst Du in Schreiben, wo mitgeteilt wird, dass keine Abbuchungen per Lastschrift erfolgen. Da wird Ihnen geholfen mit korrekter Preis-Info!
--- Ende Zitat ---
1. Ein solches Schreiben ist mir nicht bekannt und 2. Meine Frage nach der Rechtsgrundlage ist noch unbeantwortet.
masterflok:
Sind Sie so doof oder tun Sie nur so? ::)
Die errechnete Abschlagszahlung war völlig korrekt, lediglich ein einziger Wert, nämlich der Arbeitspreis, wurde mit einer falschen Einheit ausgewiesen. Dieser Fehler hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Rechnung! Darüberhinaus gab es wenige Tage später eine Korrektur!
Sorry, aber solchen Leuten wie Ihnen wünsche ich es zu tiefst, dass sie gehörig auf die Schnautze fliegen ::)
Rechtsgrundlage für "auf die Klappe fallen"? Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn alles nur um Rechtsgrundlagen, oder was soll die Frage?
Kindertheater:
Irgendwie habe ich den Eindruck, nicht nur bei EGNW, Firstcon & Co. spielt man Kindertheater, sondern auch bei einigen Betroffenen. Auf allen Seiten wird locker vom Hocker Unsinn verbreitet. Bei einigen Beteiligten hat man das Gefühl, dass Sendungsbewusstsein und Wirklichkeit etwas auseinander liegen. Ich habe noch nie erlebt, dass so viele Amateure versucht haben Wirtschaft zu spielen.
m
userD0003:
@masterflok,
stilvolle Äußerungen wie "Sind Sie so doof ..." und "Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn ..." sprechen für sich. Vielleicht sollten Sie sich mal an die eigene Nase fassen!?
Ihren bisherigen Beiträgen ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass Sie die Vorgänge EGNW / FirstCon wirklich verstanden haben. Alle subjektiven Einschätzungen sind bedeutungslos. Allein Rechtsgrundlagen (gesetzliche Bestimmungen, höchstrichterliche Rechtsprechung etc.) geben Aufschluss, ob und was wirksam ist.
An der Mitteilung von FirstCon ist NICHTS korrekt, angefangen mit deren Behauptung "im Auftrag der EGNW". Da ein Vertrags-/Lieferverhältnis wirksam nicht zustande gekommen ist, gibt es folglich auch keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Und woher wollen Sie wissen, ob mir wenige Tage später eine Korrektur zugegangen ist?
Wenn ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit bin, den in der am 04.07.2012 mitgeteilten Lieferumstellung benannten Arbeitspreis und Grundpreis zu bezahlen und Sie dazu behaupten "Damit werden Sie garantiert auf die Klappe fallen", dann würde ich gerne wissen, ob Sie Ihre Auffassung mit "Rechtsgrundlagen" begründen können. Andernfalls betrachte ich Ihre Behauptung als Blödsinn!
Allerdings werde ich keine Abschlagszahlung leisten, da eine solche nur fällig ist, wenn das vertraglich vereinbart wurde, z.B. inhaltlich einer wirksam einbezogenen AGB.
@Kindertheater,
Sie wissen, um was es hier geht? Wenn ja, dann klären Sie uns Amateure doch bitte mal auf, inwiefern hier "Auf allen Seiten locker vom Hocker Unsinn verbreitet wird" und wie die Wirklichkeit aussieht. Im Voraus vielen Dank.
masterflok:
--- Zitat von: h'berger am 22. Juli 2012, 12:51:12 ---stilvolle Äußerungen wie "Sind Sie so doof ..." und "Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn ..." sprechen für sich. Vielleicht sollten Sie sich mal an die eigene Nase fassen!?
--- Ende Zitat ---
Ich würde eher sagen, ich sollte Ihnen mal etwas auf die Nase geben. Manchmal hilft soetwas wahre Wunder :D
--- Zitat von: h'berger am 22. Juli 2012, 12:51:12 ---Allerdings werde ich keine Abschlagszahlung leisten, da eine solche nur fällig ist, wenn das vertraglich vereinbart wurde, z.B. inhaltlich einer wirksam einbezogenen AGB.
--- Ende Zitat ---
Seltsam, gestern hieß es noch
--- Zitat von: h'berger am 21. Juli 2012, 13:58:45 ---Ich zahl die ursprünglich mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise
(Arbeitspreis 0,2222 ct/kWh plus den zeitanteiligen Grundpreis) !
--- Ende Zitat ---
Leiden Sie an Alzheimer? ;D
Und ja, sie werden mit dieser Art auf die Klappe fallen, und zwar gehörig! Das es beim Arbeitspreis "Euro/kWh" heißen muss, merkt man schon alleine an dessen Aufschlüsselung (EEG-Umlage usw.). Oder wie ist zu erklären, dass die Summe dieser Beträge ausgerechnet 1/100 des Arbeitspreises entspricht? Darüberhinaus lässt die ermittelte Abschlagszahlung nur "Euro/kWh" zu.
Aber da wären wir mal wieder beim Erbsenhirn. Wobei das nicht das einzige Defizit ist, an dem Sie leiden. Alleine schon die Ausdrucksweise lässt darauf schließen, dass Sie wohl nur sehr wenige Freunde haben werden, wenn überhaupt. Ich möchte zumindest privat mit solchen Spinnern wie Ihnen nichts zutun haben! ;)
@ FirstCon:
Bitte legt es auf ein Verfahren mit diesem Spinner an. Wer nicht hören will, der muss bekanntlich fühlen ;)
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