Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

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userD0003:
@masterflok,
wie schon vermutet: Sie haben NICHTS verstanden. Mit IHREN ersichtlichen "Defiziten" können sich gerne andere befassen.

Und zu "Erbsenhirn": Ich merke Sie in meinem Spenderausweis vor, Sie dürfen sich schon mal auf 1000 % Zuwachs freuen !

bolli:
@masterflok
In diesem Forum geht es um Informationen zu Energiefragen, die ausgetauscht werden sollen. Dabei sollten sämtliche persönlichen Emotionen, gegen wen auch immer, außen vor bleiben. Sollten Sie zu dieser Leistung nicht in der Lage sein, sollten Sie sich andere Diskussionsforen suchen. Es gibt auch welche, die sich Ihrer Sprache bedienen (zumindest die, die Sie in den letzten Beiträgen gegenüber h'berger an den Tag gelegt haben). Wenn Sie der Meinung sind, h'berger hätte keine Ahnung, können Sie den Sachverhalt einmal richtig stellen und falls er's dann immer noch anders sieht, ignorieren Sie's einfach.  ;)

@h'berger
Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen. Und sagen Sie mir nicht, dass eine Preisreduzierung um 99% so logisch ist, dass Sie sie nicht erkennen können mussten.  8)

masterflok:

--- Zitat von: h'berger am 22. Juli 2012, 14:28:53 ---Und zu "Erbsenhirn": Ich merke Sie in meinem Spenderausweis vor, Sie dürfen sich schon mal auf 1000 % Zuwachs freuen !

--- Ende Zitat ---
Nicht nötig, Schlaubi!


--- Zitat von: bolli am 23. Juli 2012, 08:26:16 ---Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen. Und sagen Sie mir nicht, dass eine Preisreduzierung um 99% so logisch ist, dass Sie sie nicht erkennen können mussten.  8)

--- Ende Zitat ---
Lassen Sie sich ihn doch zum Affen machen, solche engstirnigen Klugscheisser haben es nicht anders verdient!

Ob nun wirklich ein Vertragsverhältnis zwischen FirstCon und den Genossen besteht, darüber lässt sich streiten. Aber wenn man versucht, einen einzigen Fehler bei den Einheiten dazu zu nutzen den Arbeitspreis um 99% zu senken, dann wird man gehörig auf die Schnauze fliegen!

userD0003:

--- Zitat von: bolli am 23. Juli 2012, 08:26:16 ---Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen.
--- Ende Zitat ---

@bolli, danke für die Beantwortung meiner Frage, das wollte ich wissen. Dann sollte man die Rechnung von FirstCon für den einen Monat der Stromlieferung wohl bezahlen, trotz fehlender rechtlicher Voraussetzung. Für den Betrag von weit unter 100 € lohnt sich keine rechtliche Auseinandersetzung.

masterflok:

--- Zitat von: h'berger am 23. Juli 2012, 10:28:51 ---Dann sollte man die Rechnung von FirstCon für den einen Monat der Stromlieferung wohl bezahlen
--- Ende Zitat ---
Glückwunsch, auch Sie haben es endlich verstanden  ;D

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