Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Kein Anbieterwechsel möglich
Leidensgenosse:
ein Nachbar von mir hat diese Tour mit einem anderen Anbieter mal versucht. Abgesehen davon, dass das eine miese Tour wäre, ist er auch nicht damit durchgekommen. Ich vertraue der Auffassung von uwes nicht, habs gelesen.
Welcher Versorger wäre auch so blöd, zu liefern, wenn er weiß, dass er keine Kohle dafür bekommt???
userD0003:
--- Zitat von: Leidensgenosse am 23. Juli 2012, 23:04:03 ---Ich vertraue der Auffassung von uwes nicht, habs gelesen.
--- Ende Zitat ---
@Leidensgenosse, dann lassen Sie es eben und vertrauen weiterhin auf Ihr Rechtsempfinden eines juristischen Laien.
Man kann nur feststellen, dass Ihnen einiges an Hintergrundwissen fehlt, obwohl manches hier im Forum nachzulesen ist.
edit: Ein Nachbar von Ihnen dürfte mit absoluter Sicherheit nicht DIESE womöglich sehr "miese Tour" versucht haben !
(reicht der Zaunpfahl nicht aus, muss man mit ganzen Bäumen winken? :-X ::) )
Neu-Genosse:
@Leidensgenosse
wenn bei Ihnen ein Vertreter vor der Tür steht und Ihnen ungefragt seine Ware in die Hand drückt, bezahlen Sie die auch bereitwillig und mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht? (Dann bitte Ihre Adresse per PN sofort an mich)
Leidensgenosse:
--- Zitat von: Neu-Genosse am 24. Juli 2012, 07:17:51 ---ungefragt seine Ware in die Hand drückt
--- Ende Zitat ---
das passt nicht wirklich. Mit dem Einschalten des Lichts am 01.07. haben wir "die Ware", den Strom, abgerufen. Es war also nicht ungefragt. Ungefragt war die Umstellung auf einen anderen Lieferanten. Das mag man nun bewerten, wie man will, Die "Ware" Energie war aber sehr wohl nachgefragt.
userD0003:
@Leidensgenosse, Sie irren sich, das ist nicht zu bewerten, wie man will: Der rechtliche Sachverhalt ist in den vorstehenden Beiträgen erläutert, die Sie ja angeblich auch gelesen haben.
Kurz-Zusammenfassung: 1. Wirksame Verträge waren nicht zustande gekommen, 2. FirstCon hatte sich unberechtigt bei Netzbetreiber angemeldet und den Anschluss damit blockiert, 3. durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande, 4. FirstCon hat keinen Vergütungsanspruch, auch nicht aus Bereicherungsrecht (siehe § 814 BGB) - so ist das mit dem laienhaften Rechtsempfinden. ;)
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