Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Kein Anbieterwechsel möglich
userD0003:
@masterflok, ich muss Sie enttäuschen,
denn ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Ob Sie überhaupt etwas verstehen, ist allerdings stark zu bezweifeln.
masterflok:
--- Zitat von: h'berger am 23. Juli 2012, 12:30:52 ---ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
--- Ende Zitat ---
Da ist wohl jemand in seinem Stolz verletzt, eine wahre Trotzreaktion ;D
--- Zitat von: h'berger am 23. Juli 2012, 12:30:52 ---Ob Sie überhaupt etwas verstehen, ist allerdings stark zu bezweifeln.
--- Ende Zitat ---
§1 h'berger hat immer Recht
§2 Sollte h'berger mal falsch liegen, tritt automatisch §1 in Kraft
Das Forum hat es nun verstanden ;)
userD0003:
--- Zitat von: masterflok am 23. Juli 2012, 18:48:11 ---
--- Zitat von: h'berger am 23. Juli 2012, 12:30:52 ---ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
--- Ende Zitat ---
Da ist wohl jemand in seinem Stolz verletzt, eine wahre Trotzreaktion ;D
--- Ende Zitat ---
@masterflok, mitnichten, Sie müssten nur vorstehende Beiträge sorgfältiger lesen - z. B. :
--- Zitat ---Original von hberger am 09.07.12 um 22:51 h
Die Existenz einen Vertrages zwischen EGNW und FirstCon mag zutreffend sein, allerdings kann sich FirstCon nicht auf dessen Wirksamkeit berufen. Bei Unterzeichnung war auch der FirstCon in Person des verhandlungsführenden Alleingesellschafters J. Kreyer (dem seinerzeitigen AR-Vors. der EGNW) bekannt, dass der damalige EGNW-Vorstand nicht autorisiert war, die Lieferverträge auf einen anderen Lieferanten zu übertragen, insbesondere mangels einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Kunden.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat. Würde ich den ursprünglich von FirstCon mitgeteilten Arbeitspreis trotzdem (freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zahlen, warum sollte ich damit dann "definitiv auf die Klappe fallen", wie von Ihnen prognostiziert. Die von mir angefragte rechtliche Begründung sind Sie schuldig geblieben, stattdessen sind Sie mir gegenüber extrem ausfallend geworden!
Auf jede weitere Diskussion mit Ihnen verzichte ich! Sie dürfen gerne das letzte Wort haben.
Leidensgenosse:
--- Zitat von: h'berger am 23. Juli 2012, 20:51:15 ---Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich allerdings auch eher wie masterflok. Einer beliefert uns ja nun mal mit Energie. Und die muss, wenn sie abgenommen wird, bezahlt werden. Das sagt einem ja schon das allgemeine Rechtsempfinden und das Gebot der Fairness (letzteres sollte ja Genossenschaftsmitgliedern nicht so ganz fremd sein.... ;) ). Wie und unter welchen Umständen der Vertrag mit der EGNW auch immer zustande gekommen sein mag - wir haben die Energie bezogen und verbraucht und wer wechseln will, wird ja offensichtlich auch rausgelassen.
userD0003:
@Leidensgenosse,
bitte die vorstehenden Beiträge lesen!!! Insbesondere @uwes hat erläutert, warum ein Vertrag/Verträge zwischen EGNW und FirstCon sowie zwischen den EGNW-Kunden und FirstCon nicht wirksam zustande gekommen ist/sind und warum FirstCon keinen Zahlungsanspruch hat.
Und raten Sie mal, warum man wohl schnell rausgelassen wird, wenn man nachdrücklich "auf den Busch klopft" !?
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