Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Kein Anbieterwechsel möglich
herbertj:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Ein Vertrag mit dieser Firma wurde nicht abgeschlossen, also besteht auch keine
Zahlungsverpflichtung. Wenn FirstCon den Leuten Strom und Gas schenken will, bitteschön ! Ein Zahlungsanspruch für nicht vertraglich vereinbarte Lieferungen dürfte nicht bestehen. Alle bereits von FirstCon eingezogenen Beträge sollten zurückgegeben werden !
--- Ende Zitat ---
was ist denn mit dem vertrag, der auf der GV vorgstellt wurde? und wenn ich strom/gas beziehe, muss ich diesen bezahlen. jeder der es gewollt hätte, hat doch genug Zeit für eine kündigung gehabt oder geht es auch anders? Ich denke die EGNW hat einen vertrag unterschrieben? und warum sollten die beiträge für gelieferten strom zurückgegeben werden? mir ist diese aussage nicht klar, denn worauf beziehen sie sich denn da? Ok, bei mir ist es nur noch einen Monat aber ich verstehe nicht wie sie dieses meinen?
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von herbertj
und wenn ich strom/gas beziehe, muss ich diesen bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Aber nur, wenn die Lieferung vertraglich vereinbart war ! Ich möchte mal wissen, auf welcher Grundlage FirstCon denn die Zahlungen einklagen will ? Welcher Preis sollte denn angesetzt werden ? Die EGNW mag ja einen Vertrag unterschrieben haben, dieser hat aber keine Gültigkeit für die Kunden. Oder hatte die EGNW eine Vollmacht von Ihnen ? Hat irgendjemand die AGB der FirstCon gesehen ? FirstCon wird nachweisen müssen, auf was man sich geeinigt hat. Auch die Vertragslaufzeit von einem Jahr müsste vom Kunden unterschrieben worden sein. Woher stammen denn die Kundendaten ? Hat man diese etwa benutzt, obwohl man wusste, das diese rechtswidrig erlangt wurden ? Wenn der Anbieterwechsel Probleme macht, sollte unter der angegebenen Adresse eine Kopie des angeblichen Einjahres-Vertrages angefordert werden. Außerdem macht es Sinn, die Bundesnetzagentur über diese Machenschaften zu unterrichten. Soviel ich weiss, kann von dort auch die Genehmigung zum Stromhandel entzogen werden, wenn jemand nicht zuverlässig und seriös genug ist. Die abgebuchten Beiträge sollten zurückgegeben werden, weil die FirstCon keine Einzugsermächtigung hat ! Diese Firma hat keine Berechtigung auf die Konten der Kunden zuzugreifen ! Genausowenig wie früher die EnerGenSüd. Da hat man einmal der EGNW eine Einzugsermächtigung gegeben und nun bedient sich alle Welt an meinem Konto ! Wenn FirstCon Geld haben will, sollen sie eine Rechnung schicken. Jeder Kunde kann sich dann überlegen, ob er einer Firma Geld überweisen will, mit der er keinen Vertrag hat.
Wenn erst einmal einige Kunde die Abbuchungen wegen Nichtbestehens einer Einzugsermächtigung zurückgehen lassen, wird die FirstCon ein paar Probleme bekommen. Banken mögen solche Sperenzien nämlich nicht so gerne. Wenn man sich nicht an die Spielregeln hält, wird man ganz schnell vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen. Und es gehört zu den Spielregeln (Lastschriftabkommen) nur abzubuchen, wenn man dazu berechtigt ist.
Eine ganz dringende Bitte an die Verantwortlichen der EGNW : Bitte, bitte, wickelt die Genossenschaft ganz schnell ab, bevor ihr noch mehr Schaden über die Menschheit bringt.
userD0003:
@herbertj, wollen Sie das schon mehrfach gesagte nicht verstehen ??? X(
Ein eventueller Vertrag zwischen EGNW und FirstCon interessiert nicht. Die EGNW kann für den einzelnen Kunden mangels entsprechender Autorisierung keinen Vertrag mit einem x-beliebigen Versorger abschließen oder dessen erteilte Einzugsermächtigung übertragen!
--- Zitat ---Original von herbertj
... jeder der es gewollt hätte, hat doch genug Zeit für eine kündigung gehabt ...
--- Ende Zitat ---
Wie das ? - Nur ca. 4 % der Kunden waren auf der GV und haben ausreichend Kenntnis von den (wieder einmal) unglaublichen Vorgängen!
Nicht einmal bis heute liegt von einem (angeblichen) neuen Versorger eine Lieferbestätigung bzw. vom Netzbetreiber E.ON Avacon AG eine entsprechende Mitteilung vor!
Wie soll dann jeder genug Zeit gehabt haben, zu kündigen bzw. noch vor dem 01.07. zu widersprechen? Zudem wäre das gar nicht mehr möglich gewesen, da FirstCon sich bereits Anfang Juni (unberechtigt) zum 01.07 beim Netzbetreiber angemeldet hatte!
Konkludent durch Entnahme kann ein Vertragsverhältnis nur mit dem Grundversorger zustande kommen. Soll doch bitteschön FirstCon ggf. erklären und begründen, warum überhaupt ein Zahlungsanspruch geltend gemacht wird!?
userD0003:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Eine ganz dringende Bitte an die Verantwortlichen der EGNW :
Bitte, bitte, wickelt die Genossenschaft ganz schnell ab, bevor ihr noch mehr Schaden über die Menschheit bringt.
--- Ende Zitat ---
Dieser dringenden Bitte kann man sich nur anschließen !!!
bolli:
Ich dachte schon, es gäb für die EGNW ein neues Forum. Hier war ja gar nichts mehr los. Endlich geht es weiter. :D
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln