Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG - Umlagekonto schon in den Miesen
RR-E-ft:
Niemand will den weiteren Zubau verbieten.
Soll jeder zubauen, wie er möchte.
Jedoch auf eigene Kosten, ohne Förderung!
Ohne Förderung möchte doch gar keiner zubauen.
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Niemand will den weiteren Zubau verbieten.
Soll jeder zubauen, wie er möchte.
Jedoch auf eigene Kosten, ohne Förderung!
--- Ende Zitat ---
Aber auch die ungeförderten PV-Erzeuger und Eigenverbraucher tragen doch zu wenig zu den von Ihnen erwähnten Allgemeinkosten bei.
Ist das also jetzt doch kein Problem?
Sie winden und widersprechen sich. ;)
--- Zitat ---Ohne Förderung möchte doch gar keiner zubauen.
--- Ende Zitat ---
Das ist nicht richtig.
Es gibt eben heute schon erste Projekte, die Ohne Förderung gemacht würden, wie z.B. die Supermarktketten mit den 90% Eigenverbrauch.
Das ist zu 90 % ungeförderter PV-Strom.
RR-E-ft:
@sh
Sichere Stromversorgung setzt voraus, dass Erzeugung und Verbrauch sich zeitgleich die Waage halten.
Sicherer PV- Eigenverbrauch funktioniert mithin nur, wenn Erzeugung und Verbrauch zeitglich zusammenfallen.
Sie fallen jedoch bei PV der Häuslebauer naturgemäß nicht zusammen, so dass es einer Zwischenspeicherung bedarf.
Sie sagen, dass würde sich nie rechnen können, wird also nie wettbewerbsfähig werden.
Die angebliche Wettbewerbsfähigkeit des Eigenverbrauchs wäre demnach ein Popanz.
Wenn das mit dem Eigenverbrauch deshalb wettbewerbsfähig nicht klappt, bleibt für die Anlagenbetreiber nur die Einspeisung ins Netz der allgemeinen Versorgung.
Wettbewerbsfähig kann diese nur dann sein, wenn die Einspeisevergütung nicht höher als der jeweilige Börsenpreis liegt, wie ihn andere Stromerzeuger am Markt erzielen.
Auch diese Wettbewerbsfähigkeit ist nicht zu erreichen, weil sich mit den Börsenpreisen die Kosten gar nicht abdecken lassen.
Dann ist die Sache insgesamt nicht wettbewerbsfähig und wird es auch nicht.
Sie wollen demnach wohl nicht nur etwas gefördert sehen, was offensichtlich gar nicht wettbewerbsfähig werden kann,
sondern auch noch einen weiteren Zubau in einem solchen Bereich.
Warum?!
Ungeförderten Zubau verbietet niemand und will niemand verbieten.
Wenn Sie sagen, der fände statt, liefern Sie den Beweis, dass es schon ohne Förderung geht.
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Sichere Stromversorgung setzt voraus, dass Erzeugung und Verbrauch sich zeitgleich die Waage halten.
Sicherer PV- Eigenverbrauch funktioniert mithin nur, wenn Erzeugung und Verbrauch zeitglich zusammenfallen.
Sie fallen jedoch bei PV der Häuslebauer naturgemäß nicht zusammen, so dass es einer Zwischenspeicherung bedarf.
Sie sagen, dass würde sich nie rechnen können, wird also nie wettbewerbsfähig werden.
Die angebliche Wettbewerbsfähigkeit des Eigenverbrauchs wäre demnach ein Popanz.
--- Ende Zitat ---
Sie machen bei Ihren Betrachtungen und Schlussfolgerungen einen eklatanten Fehler:
Sie verwechseln Eigenverbrauch mit Selbstversorgung (Autarkie).
Autarkie einzelner Stromverbraucher war und ist nicht das Ziel der Energiewende - auch nicht das der PV-Förderung.
Eine PV-Anlage, deren Strom zu 100% selbst verbraucht wird, hat nicht zur Folge, dass 100% des Strombedarfs des Verbrauchers aus der eigenen PV-Anlage gedeckt werden (müssen).
Der realistische Normalfall eines ungeförderten Zubaus ist doch, dass ein PV-Anlagenbetreiber den erzeugten PV-Strom möglichst weitgehend selbst verbraucht (entweder ohne oder auch mit einem kleinen Batteriepuffer, je nach Rentabilität), und den Rest seines Stroms aus dem Netz bezieht, und selbst nicht verbrauchte Überschüsse, die ja normalerweise nicht immer ganz zu vermeiden sind, zu Börsenpreisen ins Netz einspeist (oder auch einfach verfallen lässt, wenn das Netz gerade schon \"zu voll\" ist).
Eine PV-Anlage ist also schon wirtschaftlich, wenn sich durch die eingesparten (nicht komplett wegfallenden!) Strombezugskosten addiert mit den Einspeisevergütungen (ohne Förderung zum Börsenpreis) ein finanzieller Vorteil ergibt. Dass der Betreiber trotzdem einen großen Teil seines Strom aus dem Netz bezieht, stört die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage dabei nicht.
Der von Ihnen geforderte Beweis ist hierzu das Projekt der Centrosolar, die eine Supermarktkette mit PV-Anlagen ausrüstet, die auf 90% Eigenverbrauch (nicht Bedarfsdeckung!) und 10% Einspeisung ausgelegt sind:
Centrosolar Group AG: Modellprojekt für gewerblichen Eigenverbrauch von Solarstrom: 8 MWp PV-Leistung von CENTROSOLAR auf einhundert Supermarkt-Filialen
Diese Anlagen sind auf die Förderung per Einspeisevergütung praktisch nicht mehr angewiesen.
Und das gilt wohlgemekrt für einen gewerblichen Großverbraucher, nicht nur für teueren Haushaltsstrom!
Dabei hängt die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage ab von den Faktoren:
- Strombezugspreis aus dem Netz
- Gestehungskosten (Investitionskosten) des PV-Stroms
- Börsenpreis (Vergütung für Einspeisung)
- Kosten für Speicherung (Batterie)
Es ergibt sich bei zunehmender Differenz zwischen Strombezugspreis und PV-Stromgestehungskosten ein immer geringerer erforderlicher Eigenverbrauchsanteil zur Wirtschaftlichkeit. Ob und inwieweit sich dann eine Steigerung des Selbstversorgungsanteils (Achtung: nicht Eigenverbrauchsanteil !) durch eine größere PV-Anlage und evtzl. sogar eine Speicherbatterie lohnt, hängt von der Konstellation dieser Faktoren ab.
Dies bewirkt ein zunehmendes Ausbaupotential, das ohne Förderung auskommt. Erste Ansätz sind schon Realität. Mit Fortschreiten dieser Entwicklung kann kontrolliert die PV-Förderung nach und nach gekürzt und abgeschafft werden. So ist das EEG auch ausgelegt.
Bis auf die Freilandanlagen, für die das Eigenverbrauchsszenario kaum gilt und die deshalb m.E. ab sofort gar nicht mehr gefördert werden sollten, hat das auch zur Folge, dass ein immer kleiner werdender ANteil des PV-Zubaus überhaupt die EEG-Förderung in Anspruch nimmt, denn der ungeförderte Eigenverbrauch lohnt sich besser. Die in Zukunft entstehenden Förderkosten werden also durch zwei Faktoren immer weiter reduziert:
1. die Senkung der Einspeisetarife
2. die Senkung des geförderten Stromanteils der neuen Anlagen
Ein abrupte Abschaffung der PV-Förderung zum jetzigen Zeitpunkt hätte einen abrupten Einbruch des Zubaus auf nahezu Null und einen Abbruch der weiteren Entwicklung zur Folge, weshalb das m.E. nicht gerechtfertigt ist.
Die Folge dieser besonderen Situation des möglichen Eigenverbrauchs der PV (bei WIndkraft ergibt sich sowas wohl eher selten) bewirkt nämlich, dass PV-Strom schon wettbewerbsfähig ist, lange bevor er das Börsenstrompreisniveau erreicht.
Das ist die besondere Wirkung der Netzparität beim PV-Strom, die viele immer noch nicht verstanden zu haben scheinen.
ciao,
sh
PS:
Schön, dass man hier auch mal wieder sachlich diskutieren kann, ohne dass man persönlich angegriffen wird. :]
RR-E-ft:
Ich meine den Output der PV- Anlage.
Der lässt sich entweder gleich selbst verbrauchen oder aber für späteren Eigenverbrauch zwischenspeichern oder aber ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.
Ich habe verstanden, dass der Eigenverbrauch gegenüber der Stromlieferung aus dem Netz nicht wettbewerbsfähig sein kann, soweit dafür eine Speicherung erforderlich sei.
Deshalb findet ein Eigenverbrauch bisher selten nach Zwischenspeicherung statt.
Die \"Wettbewerbsfähigkeit\" gegenüber Stromlieferungen aus dem Netz soll erreicht werden können vermittels Strompreisanstieg, der auch auf steigender EEG- Umlage beruhen kann.
Auf diese \"Wettbewerbsfähigkeit\" kann jedoch allenfalls abgestellt werden, soweit der von der Anlage erzeugte Strom tatsächlich selbst verbraucht wird.
Soweit er nicht eigenverbraucht, sondern eingespeist wird, ist er nur dann wettbewerbsfähig, wenn er zum Börsenpreis eingespeist wird, den auch andere Stromerzeuger am Markt erzielen. Man könnte noch an vermiedene Netzentgelte denken, soweit dadurch vorgelagerte Netzebenen bei der Stromversorgung weniger in Anspruch genommen werden. Mit einer solchen Einspeisevergütung sollte der Anlagenbetreiber deshalb auskommen, um wettbewerbsfähig zu sein.
Die Wettbewerbsfähigkeit der mit der Anlage erzeugten Strommenge soll deshalb im hohen Maße vom Grad des Eigenverbrauchs einerseits und der Einspeisung in das Stromnetz der allgemeinen Versorgung andererseits abhängen.
Fraglich war, ob eine entsprechende Wettbewerbsfähigkeit überhaupt in absehbarer Zeit erreichbar ist, auch wenn diese (soweit Eigenverbrauch erfolgt) bereits schon dann vorliegen soll, bevor erst die Stromerzeugungskosten auf den Börsenpreis abgesunken sind. Wie hoch liegt denn durchschnittlich der Anteil des Eigenverbrauchs an der von einer PV- Anlage erzeugten Strommenge?
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