@masterflok
Ich glaube, jetzt überschätzen Sie sich aber ein bisschen, wenn SIE Tatsachenfeststellungen treffen wollen, die in Wirklichkeit keine sind. Wenn IHNEN wegen der Verfahrensweise gewisser Personen übel wird, ist das IHR Problem. Mir wird deshalb nciht übel und gewisse Dinge bedürfen nun mal gewisser ordnungsgemäßer vorgehensweisen, sonst passiert nämlich genau das, was man ja HR vorwirft, nämlich z.B. Verträge mündlich abgeschlossen und nun hat man Beweisnot, was denn un abgeschlossen wurde und was nicht.
Und wenn für die Protokollgenehmigung gewisse Regularien festgelegt wurden, sollte man diese tunlichst einhalten, sonst werden einem Vorstand oder Aufsichtsrat die GV-Beschlüsse ganz schnell \"um die Ohren gehauen\", vor allem in der derzeitigen Sitaution, wo zahlreiche Genossen (wenn auch sicherlich nicht ganz unberechtigt) sehr gereizt sind. Da nützt eine etwas laxe Verfahrensweise gar nichts. Es gibt sicherlich andere Zeiten, wo man auch mal etwas lockerer mit gewissen Formalien umgehen kann, aber sicher nicht un dieser turbulenten Zeit.