Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Alle Verträge gekündigt

<< < (8/22) > >>

userD0003:

--- Zitat ---Original von masterflok
Wie eingangs gesagt, wurde bei der Stromlieferung vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.
Welche Frage sich mir jedoch noch stellt: Angenommen eine Abmeldung ist erst zum 31.07. möglich, welcher Tarif gilt dann für Juli?
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist die Frage. Nach meiner Auffassung wirkt die ausgeübte Sonderkündigung zum 30.06.2012 (= zunächst Ersatzversorgung durch EON-Avacon? - s.u.),
FirstCon/EGNW-AR J. Kreye sagt bekanntlich etwas anderes (= bisheriger EGNW-Preis?) - und ansonsten:


--- Zitat ---Original von h\'berger am 14.06.12, 20:25
Zudem hat sich womöglich FirstCon bereits als neuer Lieferant angemeldet, d.h., Chaos ist vorprogrammiert! Und nach bisheriger Erfahrung könnte es mit dem Netzbetreiber E.ON Avacon AG auch noch Probleme geben!
--- Ende Zitat ---

und


--- Zitat ---Original von h\'berger am 14.06.12, 21:01
wenn Ihr neuer Stromlieferant die Belieferung ab 01.07. nicht hinbekommt, dann dürften Sie aufgrund Ihrer eigenen Kündigung zunächst einmal in die Ersatzversorgung bei E.ON Avacon Vertrieb GmbH fallen! Und nur für Verzögerungen des Lieferantenwechsels, die ein Dritter zu vertreten hat, können Sie von dem ggf. Schadensersatz verlangen.
--- Ende Zitat ---
Und was ist mit der Gaslieferung, wollen Sie den Vertrag fristlos (zum 31.07.?) kündigen? - probieren Sie es aus, m.E. ist zweifelhaft, ob diese Möglichkeit besteht / s.o. !?

edit: Vielleicht erfahren Sie auf der heutigen GV ja auch dazu etwas mehr  :D

Didakt:
@ masterflok

Sie führten im EGNW-Thread „ Generalversammlung“ heute u. a. aus:


--- Zitat ---Eins habe ich jedoch noch nicht verstanden. Wenn FirstCon uns bereits angemeldet hat und grundsätzlich nur eine Anmeldung je Monat möglich ist (so die Worte von Herrn Kreye), dann müssten wir doch erst ab 01.08. in die Grundversorgung fallen  
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie zwischenzeitlich die Kündigungen Ihrer Lieferverträge mit der EGNW abgesetzt und einem neuen Versorger einen Lieferauftrag ab nächstmöglichem Termin, das ist der 01.08.2012, erteilt haben, sollten Sie die weiteren Abläufe in aller Ruhe auf sich zukommen lassen. Der Strom kommt weiterhin aus der Steckdose, das Gas aus der Gasleitung. Alles andere haben die beteiligten Versorger zu regeln und zu erledigen.

Sie müssen höchstwahrscheinlich damit rechnen, ab 01.07.2012 für einen Monat in die Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung) Ihres Grundversorgers zu fallen. Das wäre nach neuestem Sachstand bei der EGNW (mutmaßliche Einstellung der Versorgung ab 01.07.2012) ohnehin passiert. Siehe hierzu § 38 EnWG.

Es könnte sein, dass Ihr Grundversorger (eine beliebte Masche von E.ON-Avacon) versucht, Ihnen in diesem Zusammenhang einen Grundver-sorgungsvertrag unterzujubeln. Lassen Sie sich keinesfalls gegen Ihren Willen auf dieses Unterfangen ein!

Also  8) bleiben!

onkel_hotte:
Hr. Kreye hat auf der GV gesagt das alle Stromverträge, zum 01.07.,  zur FirstCon umgemeldet wurden mit ausnahme von Hr. R.

Alle die schon vor der GV gekündigt oder wiedersprochen hatten wurden ebenfalls aussortiert damit sie nicht FirstCon Kunden werden, die fallen in die Grundversorgung.
Auserdem wurde , glaub ich, gesagt wer jetzt noch kündigt ist max. 1 Monat FirstCon Kunde oder fällt ebenfalls in die Grundversorgung, hab da gerade nicht so aufgepasst.
Es wurde auf der GV ausdrücklich von Grundversorgung gesprochen auch wenn evtl. Ersatzversorgung gemeint war.

masterflok:

--- Zitat ---Original von onkel_hotte
Alle die schon vor der GV gekündigt oder wiedersprochen hatten wurden ebenfalls aussortiert damit sie nicht FirstCon Kunden werden, die fallen in die Grundversorgung
--- Ende Zitat ---
Die Kündigung müsste am 12.06. zugestellt worden sein. Werde ich nun ab 01.07. von FirstCon oder E.ON versorgt?

userD0003:

--- Zitat ---Original von masterflok
Die Kündigung müsste am 12.06. zugestellt worden sein. Werde ich nun ab 01.07. von FirstCon oder E.ON versorgt?
--- Ende Zitat ---
Mit letzter Sicherheit wird Ihnen das hier kaum einer beantworten können. Vermutlich wird das von @onkel_hotte wiedergegebene eintreten, d.h. Ersatzversorgung durch E.ON Avacon Vertrieb GmbH.
Da Sie selbst (m.E. übereilt) vor dem 20.06. gekündigt haben, können Sie für Mehrkosten im Zeitraum einer Ersatzversorgung nun wohl keinen Schadensersatz geltend machen!

edit: Aber vielleicht hilft Ihnen diesbzgl. @Didakt jetzt weiter!?  :D

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln