@ masterflok
Sie führten im EGNW-Thread „ Generalversammlung“ heute u. a. aus:
Eins habe ich jedoch noch nicht verstanden. Wenn FirstCon uns bereits angemeldet hat und grundsätzlich nur eine Anmeldung je Monat möglich ist (so die Worte von Herrn Kreye), dann müssten wir doch erst ab 01.08. in die Grundversorgung fallen
Wenn Sie zwischenzeitlich die Kündigungen Ihrer Lieferverträge mit der EGNW abgesetzt und einem neuen Versorger einen Lieferauftrag ab nächstmöglichem Termin, das ist der 01.08.2012, erteilt haben, sollten Sie die weiteren Abläufe in aller Ruhe auf sich zukommen lassen. Der Strom kommt weiterhin aus der Steckdose, das Gas aus der Gasleitung. Alles andere haben die beteiligten Versorger zu regeln und zu erledigen.
Sie müssen höchstwahrscheinlich damit rechnen, ab 01.07.2012 für einen Monat in die Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung) Ihres Grundversorgers zu fallen. Das wäre nach neuestem Sachstand bei der EGNW (mutmaßliche Einstellung der Versorgung ab 01.07.2012) ohnehin passiert. Siehe hierzu § 38 EnWG.
Es könnte sein, dass Ihr Grundversorger (eine beliebte Masche von E.ON-Avacon) versucht, Ihnen in diesem Zusammenhang einen Grundver-sorgungsvertrag unterzujubeln. Lassen Sie sich keinesfalls gegen Ihren Willen auf dieses Unterfangen ein!
Also
bleiben!