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Autor Thema: Alle Verträge gekündigt  (Gelesen 44983 mal)

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Offline masterflok

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #30 am: 15. Juni 2012, 12:48:56 »
Danke für den Hinweis, Didakt  :)

Offline userD0003

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #31 am: 15. Juni 2012, 14:26:28 »
@Didakt, Sie verbreiten hier ja großartige Neuigkeiten  :D

Zitat
Original von Didakt
Zitat
von FirstCon am 11.06.12, 19:17:
Aber wenn nun doch jemand lieber zu den „Großen“ oder wohin auch immer wechseln möchte – der Vorstand hat ja vorgesorgt und ein Sonderkündigungsrecht bis zum 20.06. (also auch nach der GV!) eingeräumt. Dann wird er zum technisch nächstmöglichen Termin (Ende Juli) abgemeldet.
Ein großzügiger Steigbügelhalter! :)
dazu (von @masterflok womöglich übersehen):

Zitat
Original von h\'berger am 13.06.12, 19:24
Zitat
Original von masterflok am 12.06.12, 18:36
... Wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache, kann ich die Versorgung dann auch zum 31.07. beenden oder ist nur der 30.06. möglich?

Das sagt der AR-Vors. der EGNW und Energiefachmann dazu:  

Zitat
Original von FirstCon (bzgl. Strom)
Aber wenn nun doch jemand ... wohin auch immer wechseln möchte – der Vorstand hat ja vorgesorgt und ein Sonderkündigungsrecht bis zum 20.06. (also auch nach der GV!) eingeräumt. Dann wird er zum technisch nächstmöglichen Termin (Ende Juli) abgemeldet.
Und man wird sehen, wer hier Blödsinn³ von sich gibt:

Zitat
Original von Didakt          
Zitat
Original von h‘berger:
…und der Erdgasvertrag dürfte lt. AGB erst zum 30.09.2012 kündbar sein!

Blödsinn³!  :D  
Wer diesem Chaos-Klub angesichts der aktuellen Geschehnisse adieu sagen will, hat das uneingeschränkte Recht, sein(e) Lieferverhältnis(se) fristlos zu kündigen. Siehe § 41 (3) EnWG. Die Kündigung(en) sollte(n) der Klarheit wegen in eigener Regie formgerecht zum 31.07.2012 ausgesprochen werden ...
Die AGB-Änderung (mit Wirkung ab 01.06.12?) wurde bereits mit Schreiben vom 18.04.12 / Gaspreisanpassung von EGNW mitgeteilt und auf eine Widerspruchsmöglichkeit bis zum 21.05.12 hingewiesen. Insofern dürfte es zweifelhaft sein, dass @masterflok sich für eine Vertragskündigung jetzt noch auf § 41 (3) EnWG berufen kann. Jedoch müsste er sich darauf berufen können, dass der neue, sehr wesentliche § 2.4. der geänderten AGB gegenüber Bestandskunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht wirksam geworden ist. Ein damit verbundenes Sonderkündigungsrecht ist allerdings nicht ersichtlich.

Offline RR-E-ft

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #32 am: 15. Juni 2012, 14:34:50 »
Zitat
Original von h\'berger

Die AGB-Änderung (mit Wirkung ab 01.06.12?) wurde bereits mit Schreiben vom 18.04.12 von EGNW mitgeteilt und auf eine Widerspruchsmöglichkeit bis zum 21.05.12 hingewiesen.

Das genügt für die wirksame Einbeziehung geänderter AGB im Wege einer Vertragsänderung nicht. Notwendig ist eine eindeutige Erklärung des Kunden, dass er mit der Einbeziehung der geänderten AGB einverstanden ist, wofür der schweigende Weiterbezug von Energie nicht ausreicht (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.12 Az. VIII ZR 34/11 Rn. 23). Schweigen kommt im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr grundsätzlich kein Erklärungegehalt zu. Wer schweigt, erklärt nichts.

Offline userD0003

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #33 am: 15. Juni 2012, 14:53:25 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Das genügt für die wirksame Einbeziehung geänderter AGB im Wege einer Vertragsänderung nicht. Notwendig ist eine eindeutige Erklärung des Kunden, dass er mit der Einbeziehung der geänderten AGB einverstanden ist ... Wer schweigt, erklärt nichts.
Hab ich das nicht zum Ausdruck gebracht ?(

Zitat
Original von h\'berger
... Jedoch müsste er sich darauf berufen können, dass der neue, sehr wesentliche § 2.4. der geänderten AGB gegenüber Bestandskunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht wirksam geworden ist.
In der Diskussion geht es auch vielmehr um die Frage, ob die (ohnehin nicht wirksame) einseitige Vertrags-/Bedingungsänderung eine fristlose Kündigung der Vertragsverhältnisse gem. § 41 (3) EnWG ermöglicht !?

Offline masterflok

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« Antwort #34 am: 15. Juni 2012, 14:54:32 »
Zitat
Original von h\'berger
@Didakt, Sie verbreiten hier ja großartige Neuigkeiten  :D

Zitat
Original von Didakt
Zitat
von FirstCon am 11.06.12, 19:17:
Aber wenn nun doch jemand lieber zu den „Großen“ oder wohin auch immer wechseln möchte – der Vorstand hat ja vorgesorgt und ein Sonderkündigungsrecht bis zum 20.06. (also auch nach der GV!) eingeräumt. Dann wird er zum technisch nächstmöglichen Termin (Ende Juli) abgemeldet.
Ein großzügiger Steigbügelhalter! :)
dazu (von @masterflok womöglich übersehen):
Wie eingangs gesagt, wurde bei der Stromlieferung vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.

Welche Frage sich mir jedoch noch stellt:
Angenommen eine Abmeldung ist erst zum 31.07. möglich, welcher Tarif gilt dann für Juli?

Offline userD0003

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #35 am: 15. Juni 2012, 15:35:19 »
Zitat
Original von masterflok
Wie eingangs gesagt, wurde bei der Stromlieferung vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.
Welche Frage sich mir jedoch noch stellt: Angenommen eine Abmeldung ist erst zum 31.07. möglich, welcher Tarif gilt dann für Juli?
Ja, das ist die Frage. Nach meiner Auffassung wirkt die ausgeübte Sonderkündigung zum 30.06.2012 (= zunächst Ersatzversorgung durch EON-Avacon? - s.u.),
FirstCon/EGNW-AR J. Kreye sagt bekanntlich etwas anderes (= bisheriger EGNW-Preis?) - und ansonsten:

Zitat
Original von h\'berger am 14.06.12, 20:25
Zudem hat sich womöglich FirstCon bereits als neuer Lieferant angemeldet, d.h., Chaos ist vorprogrammiert! Und nach bisheriger Erfahrung könnte es mit dem Netzbetreiber E.ON Avacon AG auch noch Probleme geben!

und

Zitat
Original von h\'berger am 14.06.12, 21:01
wenn Ihr neuer Stromlieferant die Belieferung ab 01.07. nicht hinbekommt, dann dürften Sie aufgrund Ihrer eigenen Kündigung zunächst einmal in die Ersatzversorgung bei E.ON Avacon Vertrieb GmbH fallen! Und nur für Verzögerungen des Lieferantenwechsels, die ein Dritter zu vertreten hat, können Sie von dem ggf. Schadensersatz verlangen.
Und was ist mit der Gaslieferung, wollen Sie den Vertrag fristlos (zum 31.07.?) kündigen? - probieren Sie es aus, m.E. ist zweifelhaft, ob diese Möglichkeit besteht / s.o. !?

edit: Vielleicht erfahren Sie auf der heutigen GV ja auch dazu etwas mehr  :D

Offline Didakt

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Alle Verträge gekündigt
« Antwort #36 am: 16. Juni 2012, 20:00:17 »
@ masterflok

Sie führten im EGNW-Thread „ Generalversammlung“ heute u. a. aus:

Zitat
Eins habe ich jedoch noch nicht verstanden. Wenn FirstCon uns bereits angemeldet hat und grundsätzlich nur eine Anmeldung je Monat möglich ist (so die Worte von Herrn Kreye), dann müssten wir doch erst ab 01.08. in die Grundversorgung fallen  

Wenn Sie zwischenzeitlich die Kündigungen Ihrer Lieferverträge mit der EGNW abgesetzt und einem neuen Versorger einen Lieferauftrag ab nächstmöglichem Termin, das ist der 01.08.2012, erteilt haben, sollten Sie die weiteren Abläufe in aller Ruhe auf sich zukommen lassen. Der Strom kommt weiterhin aus der Steckdose, das Gas aus der Gasleitung. Alles andere haben die beteiligten Versorger zu regeln und zu erledigen.

Sie müssen höchstwahrscheinlich damit rechnen, ab 01.07.2012 für einen Monat in die Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung) Ihres Grundversorgers zu fallen. Das wäre nach neuestem Sachstand bei der EGNW (mutmaßliche Einstellung der Versorgung ab 01.07.2012) ohnehin passiert. Siehe hierzu § 38 EnWG.

Es könnte sein, dass Ihr Grundversorger (eine beliebte Masche von E.ON-Avacon) versucht, Ihnen in diesem Zusammenhang einen Grundver-sorgungsvertrag unterzujubeln. Lassen Sie sich keinesfalls gegen Ihren Willen auf dieses Unterfangen ein!

Also  8) bleiben!

Offline onkel_hotte

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« Antwort #37 am: 17. Juni 2012, 13:54:23 »
Hr. Kreye hat auf der GV gesagt das alle Stromverträge, zum 01.07.,  zur FirstCon umgemeldet wurden mit ausnahme von Hr. R.

Alle die schon vor der GV gekündigt oder wiedersprochen hatten wurden ebenfalls aussortiert damit sie nicht FirstCon Kunden werden, die fallen in die Grundversorgung.
Auserdem wurde , glaub ich, gesagt wer jetzt noch kündigt ist max. 1 Monat FirstCon Kunde oder fällt ebenfalls in die Grundversorgung, hab da gerade nicht so aufgepasst.
Es wurde auf der GV ausdrücklich von Grundversorgung gesprochen auch wenn evtl. Ersatzversorgung gemeint war.

Offline masterflok

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« Antwort #38 am: 17. Juni 2012, 14:04:57 »
Zitat
Original von onkel_hotte
Alle die schon vor der GV gekündigt oder wiedersprochen hatten wurden ebenfalls aussortiert damit sie nicht FirstCon Kunden werden, die fallen in die Grundversorgung
Die Kündigung müsste am 12.06. zugestellt worden sein. Werde ich nun ab 01.07. von FirstCon oder E.ON versorgt?

Offline userD0003

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« Antwort #39 am: 17. Juni 2012, 14:55:39 »
Zitat
Original von masterflok
Die Kündigung müsste am 12.06. zugestellt worden sein. Werde ich nun ab 01.07. von FirstCon oder E.ON versorgt?
Mit letzter Sicherheit wird Ihnen das hier kaum einer beantworten können. Vermutlich wird das von @onkel_hotte wiedergegebene eintreten, d.h. Ersatzversorgung durch E.ON Avacon Vertrieb GmbH.
Da Sie selbst (m.E. übereilt) vor dem 20.06. gekündigt haben, können Sie für Mehrkosten im Zeitraum einer Ersatzversorgung nun wohl keinen Schadensersatz geltend machen!

edit: Aber vielleicht hilft Ihnen diesbzgl. @Didakt jetzt weiter!?  :D

Offline masterflok

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« Antwort #40 am: 17. Juni 2012, 15:38:14 »
Der \"Schaden\" beläuft sich auf 4,50€. Von Schadensersatzansprüchen werde ich absehen!

Offline Didakt

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« Antwort #41 am: 17. Juni 2012, 17:24:10 »
@ h’berger

Sie sollten mit Ihrer schlaubergergerischen Überheblichkeit und Aufschneiderei etwas kürzer treten, das stünde Ihnen sicher besser zu Gesicht.

Zitat
von Ihnen an masterflok:
Da Sie selbst (m.E. übereilt) vor dem 20.06. gekündigt haben, können Sie für Mehrkosten im Zeitraum einer Ersatzversorgung nun wohl keinen Schadensersatz geltend machen!

Pragmatisches Handeln scheint wohl kaum Ihre Stärke zu sein!

„masterflok“ hätte bereits vor Monatsfrist kündigen sollen, das wäre möglich gewesen, dann stünde er ab 01.07.2012 in geordneten Lieferverhältnissen und hätte sich noch rechtzeitig und elegant dem gegenwärtigen EGNW-Chaos entzogen.

Zitat
Aber vielleicht hilft Ihnen diesbzgl. @Didakt jetzt weiter!?

Das habe ich im Gegensatz zu Ihrem Geschwafel bereits getan, aber Sie checken das augenscheinlich nicht! :D

@ masterflok

Nochmals, wie bereits weiter oben ausgeführt, schauen Sie nun nach Ihren Kündigungen dem Lauf der kommenden Dinge gelassen entgegen. Darauf haben Sie jetzt kaum noch Einwirkungsmöglichkeiten.

Offline userD0003

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« Antwort #42 am: 17. Juni 2012, 17:48:53 »
Zitat
Original von Didakt
Sie sollten mit Ihrer schlaubergergerischen Überheblichkeit und Aufschneiderei etwas kürzer treten, das stünde Ihnen sicher besser zu Gesicht.
@Didakt, führen Sie jetzt Selbstselbstgespräche ???   :D

Offline Solaris

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« Antwort #43 am: 17. Juni 2012, 19:49:26 »
Also ehrlich gesagt, geht mir insbesondere diese selbstverliebte Eigentextzitiererei „von h\'berger“ sehr auf die Nerven. Also bitte...weniger ist mehr :-) Schönen Restsonntag noch.

Offline onkel_hotte

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« Antwort #44 am: 18. Juni 2012, 01:02:35 »
Zitat
Original von masterflok
Zitat
Original von onkel_hotte
Alle die schon vor der GV gekündigt oder wiedersprochen hatten wurden ebenfalls aussortiert damit sie nicht FirstCon Kunden werden, die fallen in die Grundversorgung
Die Kündigung müsste am 12.06. zugestellt worden sein. Werde ich nun ab 01.07. von FirstCon oder E.ON versorgt?

Wie ich schon schrieb wurde von Hr. Kreye gesagt das alle die vor der GV gekündigt habe bereits ausgesiebt wurden, so das sie kein FirstCom Kunde werden, dies sei sehr mühsam gewesen.
Mit anderen Worten heißt das Ersatzversorgung ( dort wurde von Grundversorgung gesprochen )

 

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