@ masterflok
Ihr Problem passt durchaus in diesen Thread!
von Ihnen:
Ich möchte nur noch raus aus diesem Verein.
Das ist Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich dabei von dem ganzen Wirrwarr bei der EGNW nicht verunsichern und nehmen Sie das Heft des Handels hinsichtlich des Lieferantenwechsels selbst in die Hand.
Der Anbieterwechsel kann aus terminlichen Gründen frühestens zum 01.08.2012 realisiert werden. Machen Sie aufgrund der Ereignisse und der Preisanpassungen bei der EGNW von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen Sie – ungeachtet des Ihnen evtl. zugegangenen Kündigungsgeschreibsels von der EGNW bzw. den Stadtwerken Schwäbisch-Hall – Ihre bestehenden Lieferverträge unverzüglich bei der EGNW, spätestens mit einer Frist von sechs Wochen, zum 31.07.2012 in Schriftform. Widerrufen Sie gleichzeitig die ggf. erteilte Einzugsermächtigung. Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein. Schicken Sie einen Abdruck der Kündigung an die Abrechnungsstelle (Stadtwerke Schwäbisch-Hall).
Fügen Sie Ihrem Lieferauftrag an Ihren neuen Lieferanten einen Abdruck Ihres EGNW-Kündigungsschreibens informationshalber bei und fragen Sie ihren neuen Lieferanten, ob er Ihre Belieferung entsprechend der neuen gesetzlichen Bestimmung evtl. schon vor dem 01.08.2012 aufnehmen kann.
Wenn die EGNW ihre Lieferungen mit Ablauf des 30.06.2012 einstellt, können Sie davon ausgehen, dass Sie als Folge davon für den Übergangszeitraum in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen. Aber was soll’s, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Denken Sie ggf. auch daran, separat Ihre Mitgliedschaft bei der EGNW zu kündigen. Beachten Sie dabei die satzungsgemäß einzuhaltende Kündigungsfrist.
Lassen Sie mich wissen, ob Sie Formulierungshilfe beim Abfassen Ihrer Kündigungsschreiben benötigen. Ggf. stelle ich Ihnen Musterschreiben zur Verfügung.