Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Alle Verträge gekündigt

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masterflok:
FirstCon kann sich gerne Anmelden, Geld sehen sie jedoch keines  :)

userD0003:

--- Zitat ---Original von masterflok
FirstCon kann sich gerne Anmelden, Geld sehen sie jedoch keines  :)
--- Ende Zitat ---
Richtig, das entscheiden Sie. Aber wenn Ihr neuer Stromlieferant die Belieferung ab 01.07. nicht hinbekommt, dann dürften Sie aufgrund Ihrer eigenen Kündigung zunächst einmal in die Ersatzversorgung bei E.ON Avacon Vertrieb GmbH fallen!
Und nur für Verzögerungen des Lieferantenwechsels, die ein Dritter zu vertreten hat, können Sie von dem ggf. Schadensersatz verlangen.

edit: Hiermit sollten wir hier die Behandlung Ihres persönlichen Problems aber auch beenden (kann ja ggf. unter \"Ich brauche dringend Hilfe...\" fortgesetzt werden).  ;)

Neu-Genosse:
im übrigen waren das keine Kündigungen, sondern Behauptungen, dass sie selbst jemanden beauftragt haben zu kündigen.

Wollen Sie sich da auf Ihre eigene Kündigung berufen?

Didakt:
@ masterflok

Ihr Problem passt durchaus in diesen Thread!


--- Zitat ---von Ihnen:
Ich möchte nur noch raus aus diesem Verein.
--- Ende Zitat ---

Das ist Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich dabei von dem ganzen Wirrwarr bei der EGNW nicht verunsichern und nehmen Sie das Heft des Handels hinsichtlich des Lieferantenwechsels selbst in die Hand.

Der Anbieterwechsel kann aus terminlichen Gründen frühestens zum 01.08.2012 realisiert werden. Machen Sie aufgrund der Ereignisse und der Preisanpassungen bei der EGNW von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen Sie – ungeachtet des Ihnen evtl. zugegangenen Kündigungsgeschreibsels von der EGNW bzw. den Stadtwerken Schwäbisch-Hall – Ihre bestehenden Lieferverträge unverzüglich bei der EGNW, spätestens mit einer Frist von sechs Wochen, zum 31.07.2012 in Schriftform. Widerrufen Sie gleichzeitig die ggf. erteilte Einzugsermächtigung. Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein. Schicken Sie einen Abdruck der Kündigung an die Abrechnungsstelle (Stadtwerke Schwäbisch-Hall).

Fügen Sie Ihrem Lieferauftrag an Ihren neuen Lieferanten einen Abdruck Ihres EGNW-Kündigungsschreibens informationshalber bei und fragen Sie ihren neuen Lieferanten, ob er Ihre Belieferung entsprechend der neuen gesetzlichen Bestimmung evtl. schon vor dem 01.08.2012 aufnehmen kann.

Wenn die EGNW ihre Lieferungen mit Ablauf des 30.06.2012 einstellt, können Sie davon ausgehen, dass Sie als Folge davon für den Übergangszeitraum in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen. Aber was soll’s, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Denken Sie ggf. auch daran, separat Ihre Mitgliedschaft bei der EGNW zu kündigen. Beachten Sie dabei die satzungsgemäß einzuhaltende Kündigungsfrist.

Lassen Sie mich wissen, ob Sie Formulierungshilfe beim Abfassen Ihrer Kündigungsschreiben benötigen. Ggf. stelle ich Ihnen Musterschreiben zur Verfügung.

masterflok:

--- Zitat ---Original von Didakt
Wenn die EGNW ihre Lieferungen mit Ablauf des 30.06.2012 einstellt, können Sie davon ausgehen, dass Sie als Folge davon für den Übergangszeitraum in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen. Aber was soll’s, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
--- Ende Zitat ---
Genau so bin ich vorgegangen! Beim Nebenwohnsitz soll sowieso zum Grundversorger gewechselt werden, von daher dürfte sich das als unproblematisch erweisen, zumal ich dort morgen persönlich aufschlage (sehr kleiner Grundversorger)  :)

Die Kündigungsschreiben gingen am Dienstag raus, allerdings ohne Einschreiben. Zur Sicherheit nehme ich jeweils eine Kopie zur GV mit und überreiche sie persönlich mit einem Augenzeugen!

Danke für ihren ausführlichen Beitrag und das Hilfsangebot. Sollte es zu Komplikationen kommen, werde ich ggf. drauf zurückkommen  :)

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