Energiepreis-Protest > 1·2·3energie
Anpassung der AGB meines 123energie-Gasvertrages
luispold:
In den neuen AGBs steht
8.3 Grund- und Arbeitspreis können in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 2 und
Abs. 3 GasGVV geändert werden. Demgemäß sind die PFALZWERKE verpflichtet,
Preisanpassungen nur nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB durchzuführen und
sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preissenkungen dieselben Maßstäbe für
Anlass, Umfang und Zeitpunkt der Preisanpassungen anzuwenden. Derartige Preisanpassungen
erfolgen zum Monatsbeginn und werden dem Kunden mit einer Frist
von sechs Wochen im Voraus durch Mitteilung in Textform angekündigt. Der Kunde
ist im Fall einer Preisanpassung berechtigt, den Vertrag in Textform ohne Einhaltung
einer Frist bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Auf dieses
Kündigungsrecht weisen die PFALZWERKE den Kunden im Fall einer Preisanpassung
ausdrücklich durch Mitteilung in Textform hin.
8.4 Ziffer 8.6 und 8.7 bleiben von Ziff. 8.3 unberührt
8.6 Die Preisgarantie bezieht sich nicht auf die Einführung oder Erhöhung von Steuern,
Abgaben und/oder Umlagen, die sich auf Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung,
Durchleitung, Netznutzung, Messung oder Verbrauch von Gaslieferungen auswirken.
Diese werden ohne Ankündigung mit deren Wirksamwerden an den Kunden
weitergegeben. Im Falle von Senkungen sind die PFALZWERKE zur entsprechenden
Minderung verpflichtet
8.7 Die Preisgarantie bezieht sich weiterhin nicht auf Änderungen der Umsatz- und/oder
Energiesteuer sowie die Einführung oder Erhöhung neuer Steuern und/oder neuer Umlagen.
Die PFALZWERKE werden Erhöhungen oder Senkungen der Umsatz- und/oder
Energiesteuer sowie die Einführung oder Erhöhung neuer Steuern und/oder neuer
Umlagen während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Ankündigung mit deren Wirksamwerden
unmittelbar an den Kunden weitergeben. Im Falle von Senkungen sind die
PFALZWERKE zur entsprechenden Minderung verpflichtet.
userD0003:
--- Zitat ---Original von luispold
In den neuen AGBs steht:
8.6 Die Preisgarantie bezieht sich nicht auf die Einführung oder Erhöhung von Steuern, Abgaben und/oder Umlagen, die sich auf Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung, Messung oder Verbrauch von Gaslieferungen auswirken. Diese werden ohne Ankündigung mit deren Wirksamwerden an den Kunden weitergegeben. ...
8.7 Die Preisgarantie bezieht sich weiterhin nicht auf Änderungen der Umsatz- und/oder Energiesteuer sowie die Einführung oder Erhöhung neuer Steuern und/oder neuer Umlagen. Die PFALZWERKE werden Erhöhungen oder Senkungen der Umsatz- und/oder Energiesteuer sowie die Einführung oder Erhöhung neuer Steuern und/oder neuer Umlagen während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Ankündigung mit deren Wirksamwerden unmittelbar an den Kunden weitergeben. ...
--- Ende Zitat ---
Also wie gehabt \"ohne Ankündigung\" und damit ohne Sonderkündigungsmöglicheit! Dann man viel Spass. :evil:
ergänzende Anmerkung: insbesondere für Strom ist eine eingeschränkte Preisgarantie m.E. relativ wertlos (wg. EEG etc.).
newtownrocky:
Das ist so typisch Pfalzwerke, das ist auch bei deren Stromlieferungsverträgen so. Wir haben leider einen Rechtsstreit gegen die Pfalzwerke verloren und sind nun gott sei dank bei einem anderen Anbieter.
Die Pfalzwerke erhöhen selbstverständlich die Preise und Senkungen geben sie nicht weiter, ich habe das jedenfalls nicht erlebt, dass ich weniger zahlen mußte.
Deshalb gehe ich nie wieder zu den Pfalzwerken, auch wenn die hier bei uns der Grundversorger sind.
Mir wurde eine falsche Endabrechnung geschickt, meinen Widerspruch haben sie nicht akzeptiert und nachdem der neue Energieversorgen sich meldete, dass der von uns gemeldete Zwischenstand nicht mit dem Endstand/ Anfangsstand übereinstimmt, kamen die Pfalzwerke ( mit Drohung meinerseits, einen Anwalt zu beauftragen und auch die Bundesnetzagentur darüber zu informieren ) endlich mal in die Pötte. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die Pfalzwerke meinen mitgeteilten Endstand zum 31.12.11 nicht berücksichtigt haben und den Stand einfach mal so geschätzt haben, natürlich zu deren Gunsten.
Deshalb rate ich jedem dringenst ab, zu den Pfalzwerken bzw. deren Tochtergesellschaften zu wechseln.
userD0003:
@luispold
Als Betroffener würde ich 123energie innerhalb der 4 Wochen nach Zugang der neuen AGB in Textform mitteilen:
1. dass ich § 8.6 Satz 2 und § 8.7 Satz 2 der neuen AGB insofern nicht akzeptiere, dass die Einführung, oder Änderung von Steuern, Abgaben und/oder Umlagen ohne Ankündigung und damit auch ohne Sonderkündigungsrecht weitergegeben werden;
2. dass solche Bestimmungen nicht den Erfordernissen der GasVV entsprechen, mich unangemessen benachteiligen und daher nach meiner Auffassung rechtlich unwirksam sind.
Das wäre meine Reaktion und soll keine Empfehlung für Dritte sein! ;)
uwes:
--- Zitat ---Original von h\'berger
2. dass solche Bestimmungen nicht den Erfordernissen der GasVV entsprechen,
--- Ende Zitat ---
Wozu wäre das rechtlich bei Sonderverträgen erforderlich?
Ich bin der Auffassung, dass die GasGVV nur in Tarifkundenverträgen Sinn macht. Bestimmte Mindestanforderungen an den Vertrag kann man formulieren, aber nicht gleich an ein vollständiges Gesetz, dessen Bestimmungen ohnehin nicht immer leicht zu handhaben sind, binden.
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