Energiepreis-Protest > 1·2·3energie
Anpassung der AGB meines 123energie-Gasvertrages
userD0003:
--- Zitat ---Original von molay
...aber da ging\'s doch um den Einwand der Unbilligkeit einer Preiserhöhung (einseitige Handlung) und überhaupt nicht um unwirksame AGB (Vertragsinhalt). Hier geht\'s um AGB. Zur Verjährung schrieb ich nur was, weil die Urteile meines Erachtens auf die Regelverjährung abstellen - es wurden ja auch mal 10 Jahre diskutiert. Die drei Jahre sind denen ja nicht im Traum begegnet.
Einer unbilligen Preiserhöhung muss man widersprechen aber unwirksamen AGB nicht. Nur um letztere ging\'s hier, dachte ich.
--- Ende Zitat ---
@molay, offensichtlich bringen Sie so einiges durcheinander:
1. In den BGH-Entscheidungen ging es um unwirksame Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen und die Urteile stellen nicht auf die Regelverjährung ab !
2. Lt. BGH muss man den Preiserhöhungen innerhalb von 3 J. nach Rechnungszugang widersprechen, wenn man sich auf deren Unwirksamkeit berufen will !
In einem Punkt stimme ich Ihnen allerdings zu: Mit bisherigem Rechtsverständnis sind die beiden BGH-Urteile vom 14.03.2012 kaum in Einklang zu bringen. ;)
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