Original von RR-E-ft
In Bezug auf PV stellen sich folgende Fragen:
Die Fragen sind natürlich berechtigt.
Ich werde mal versuchen, sie nicht nur für die PV, sondern auch für Windkraft und Biogasverstomung zu beantworten:
Wo ist denn die Grenze zwischen Schadensverursachung einerseits und Stiftung eines Nutzens anderseits für den gemeinen Stromverbraucher zu suchen, der keine Anlage betreibt?
Windkraft:
Schwer zu sagen. Ich weiß es nicht.
Biogasverstomung:
Schwer zu sagen. Ich weiß es nicht.
PV:
Schwer zu sagen. Ich weiß es nicht.
Welcher Nutzen wird dem gemeinen Stromverbraucher, der keine Anlage betreibt, überhaupt gestiftet, und wenn um welchen Preis?
Windkraft, Biogas, PV:
Einen \"Nutzen\" hat er momentan und unmittelbar keinen. Nachfolgende Generationen oder ein Stromverbraucher, der auch nach 2030 noch Strom verbraucht, wird aller Voraussicht nach einen Nutzen haben, weil laut Ansicht sehr vieler Experten spätestens dann eine Stromversorgung mit einem hohen und wachsenden Anteil erneuerbarer Energien billiger sein wird als die bisherige konventionelle Stromversorgung. Ein weiterer Nutzen mag darin gesehen werden, dass der gemeine Stromverbraucher auch ein gemeiner Umweltgenießer ist und vielleicht eine lebenswertere Umwelt genießen kann.
In welchem Verhältnis stehen dabei Nutzen und Aufwand für einen gemeinen Verbraucher, der keine Anlage betreibt?
Windkraft:
Derzeit hat der gemeine (nichtprivilegierte) Stromverbraucher keinen unmittelbaren Nutzen. Für den Aufwand A, den er derzeit leisten muss (höherer Strompreis wegen der EEG-Umlage), erhält er keine derzeit keinen unmittelbaren Nutzen N.
Verhältnis Nutzen zu Aufwand ist also N:A = 0.
Biogasverstromung:
Derzeit hat der gemeine (nichtprivilegierte) Stromverbraucher keinen unmittelbaren Nutzen. Für den Aufwand A, den er derzeit leisten muss (höherer Strompreis wegen der EEG-Umlage), erhält er keine derzeit keinen unmittelbaren Nutzen N.
Verhältnis Nutzen zu Aufwand ist also N:A = 0.
PV:
Derzeit hat der gemeine (nichtprivilegierte) Stromverbraucher keinen unmittelbaren Nutzen. Für den Aufwand A, den er derzeit leisten muss (höherer Strompreis wegen der EEG-Umlage), erhält er keine derzeit keinen unmittelbaren Nutzen N.
Verhältnis Nutzen zu Aufwand ist also N:A = 0.
ciao,
sh