Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Dem EEG den Kampf ansagen
Stromfraß:
--- Zitat ---Wenn der Bruch des Vertrauenschutzes rechtswidrig ist, dann ist es die EEG-Umlage schon lange und mindestens ebenso. Sie stellt eine schleichenden Enteignung zu Gunsten Dritter dar. Sie ist verfassungswidrig.
--- Ende Zitat ---
Starker Tobak!
Die verfassungsrechtliche Prüfung der EEG-Umlage steht ja noch aus.
superhaase:
--- Zitat von: Stromfraß am 11. Juli 2013, 17:20:40 ---Die verfassungsrechtliche Prüfung der EEG-Umlage steht ja noch aus.
--- Ende Zitat ---
Ach ja?
Stromfraß:
PLUS hat in seinem Beitrag festgestellt:
--- Zitat ---Sie ist verfassungswidrig.
--- Ende Zitat ---
Gemeint ist die EEG-Umlage.
Ich habe dazu geschrieben, dass diese Prüfung (nämlich durch das BVerfG) noch aussteht.
Bisher gab es nur Urteile nachrangiger Gerichte dazu.
Wer sich da näher informieren möchte, hier einige Links:
http://www.welt.de/wirtschaft/article108618986/Die-Oekostrom-Umlage-ist-verfassungswidrig.html
http://www.et-energie-online.de/Zukunftsfragen/tabid/63/Year/2012/Month/11/NewsModule/413/NewsId/378/Die-Zukunft-der-EEGUmlage--weiter-auf-verfassungswidrigen-Wegen.aspx
http://www.neueenergie.net/politik/deutschland/eeg-umlage-verfassungsgemaess
http://www.ufz.de/export/data/global/46321_1_2013%20Gawel_Finanzverfassungsrecht%20EEG-Umlage_gesamt.pdf
http://www.energieverbraucherportal.de/themen_detail.html?&cHash=b961f3dad0&tx_ttnews[backPid]=2&tx_ttnews[tt_news]=1359
RR-E-ft:
Ich habe mich jetzt an verschiedene Bundestagsabgeordnete gewandt, unter anderem auch an MdB Patrick Kurth (FDP):
--- Zitat ---Eine Frage an den Bundestagsabgeordneten und Thüringer Spitzenkandidaten der FDP:
Auch BMWi Rösler und auch Spitzenmann Brüderle betonen, dass die Energiewende eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Der Strom soll dadurch aber weder für die Industrie noch für Verbraucher zu teuer werden.
Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG ergibt sich wohl zumindest, dass die Kosten für ein bestimmtes System der Energieversorgung eine Angelegeneheit der Allgemeinheit (Gemeinwohlaufgabe) ist, deren Kosten nicht allein den Stromkunden aufgebürdet werden darf.
Nun die Frage:
Warum bildet man deshalb nicht aus dem Staatshaushalt ein Sondervermögen, aus dem dann die bisher nach § 37 Abs. 2 EEG umgelegten Kosten direkt gedeckt werden, ebenso wie die § 19 Abs. 2 NEV- Umlage, die Offshore- Umlage und die KWK- Umlage???
Diese Kosten werden dann überhaupt nicht mehr über die Strompreise gedeckt.
Es müssten keine Unternehmen mehr erst auf Antrag von diesen Kosten befreit werden! BMWi Rösler kann beim BAFA 50 neue Stellen einsparen.
Die deutsche Wirtschaft einschließlich Mittelstand hätte weiter sehr günstige Strompreise durch die rapide gesunkenen Großhandelspreise und die Frage, ob die EEG- Umlage über die Strompreise unsozial ist, hätte sich auch erledigt. Auch Hartz-IV- Empfänger werden nicht mehr über ihre Stromrechnung mit diesen Kosten belastet!
Da die entstehenden, staatlich veranlassten Kosten ohnehin gedeckt werden müssen, werden sie künftig aus Haushaltsmitteln gedeckt, so dass auch die Haushaltshoheit und -kontrolle des Parlaments hinsichtlich der Milliardenkosten des gesamtgesellschaftlichen Großprojekts gewahrt bzw. gewährleistet werden.
Spricht aus Sicht der FDP etwas dagegen, die Unternehmen und die Bürger bei den Strompreisen deutlich zu entlasten und die staatlich veranlassten Kosten künftig ausschließlich aus dem Bundeshaushalt zu decken, so dass im Ergebnis die Leistungsfähigeren stärker daran beteiligt werden als die wirtschaftlich weniger Leistungsfähigen?
Vielen Dank !
--- Ende Zitat ---
Ich meine, alle Mitglieder des Deutschen Bundestages und alle Kandidaten zur Wahl zum neuen Deutschen Bundestag sollten gerade jetzt mit dieser Frage konfrontiert werden, warum die Kosten, welche durch die staatlich garantierte Abnahmepflicht und die staatlich festgesetzten und auf lange Dauer staatlich garantierten Einspeisevergütungen verursacht werden und sich derzeit auf jährlich über 20 Mrd. EUR belaufen, nicht aus staatlichen Haushaltsmitteln gedeckt werden.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 12. Juli 2013, 23:24:04 ---Ich habe mich jetzt an verschiedene Bundestagsabgeordnete gewandt, unter anderem auch an MdB Patrick Kurth (FDP)...
--- Ende Zitat ---
Ja, es ist bald Wahl und die Zeit kann und sollte genutzt werden um Verbraucherinteressen bei den Politikern, die ja gewählt werden wollen, deutlich zu machen. @RR-E-ft, Sie machen das richtig!
Es geht nicht um die Energiewende, die ist nicht in Frage gestellt, sie ist gewollt und grundsätzlich richtig. Es geht um die Geschwindigkeit, um das WIE und es geht an erster Stelle um die Finanzierung. Es ist offensichtlich, dass hier gewaltige Fehler gemacht wurden und Schieflagen entstanden sind. Es ist Zeit für eine Korrektur bevor das ganze Vorhaben kippt. Man kann nicht alle Folgen der gemachten Fehler den nicht privilegierten Verbrauchern, die daran überhaupt nicht beteiligt sind, auch noch in Rechnung stellen. So geht das nicht weiter!
Staaten finanzieren viel und übernehmen Risiken, wenn es um Gemeinwohlaufgaben wie die Energieversorgung und die Zukunftssicherung geht.
Wenn man sich unseren Nachbarn Frankreich ansieht, der auf Atom setzt, kann man das aus der nachstehenden Zusammenfassung eines Berichts des französischen Rechnungshofs entnehmen.
Eine sichere Energieversorgung mit den gesetzten Zielen ist eine staatliche Gemeinwohlaufgabe. Deutschland hat sich bei der Stromversorgung mit dem Ausstieg aus der Kernenergie anders als Frankreich entschieden. Man will die Versorgung mit sogenannten erneuerbaren Energien sicherstellen. Das rücksichtslos und schnell und überwiegend zu Lasten der nicht privilegierten Verbraucher. Ob das so gelingen kann ist doch stark zu bezweifeln. Es ist doch schon offensichtlich, dass das so nichts wird. Bei den Umweltlasten und Treibhausgasen ist man weit weg davon. Wie sieht wohl die Zukunft aus. Landschaften, Böden, Grundwasser etc. werden mit "BIO"-"ÖKO"-"PV"- und "WIND" nicht gerade geschont.
Warum gerade Deutschland die Gemeinwohlaufgabe "Energiewende" nicht aus den gebotenen Haushaltsmitteln finanziert, ist nicht nachvollziehbar, wenn man von der allgegenwärtigen einnehmenden Rechtfertigung des ausufernden Steuer- und Ausgabestaates mal absieht. Diese Finanzierung ist grundsätzlich falsch und wohl ebenfalls wie beim Kohlepfennig verfassungswidrig. Die mit Absicht abweichende Konstruktion hat erkennbar das Ziel, die vom Verfassungsgericht gesetzten Hürden zu umgehen. Ich denke das Verfassungsgericht wird das zur gegebenen Zeit schon erkennen. Es ist Zeit für eine Korrektur. Man muss nicht nach Karlsruhe, man kann auch vorher aus Einsicht die Sache korrigieren und ändern.
Der Französische Rechnungshof zur Finanzierung der dortigen Stromerzeugung:
--- Zitat ---Mit Schreiben vom 17. Mai 2011 beauftragte der Premierminister den Cour des Comptes im Rahmen seiner Arbeit zur Unterstützung der Regierung (Verfahren, das jetzt von Art. L.132-4-1 Finanzgerichtsgesetz geregelt ist) mit der „Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Kernenergie”, wobei er präzisierte, dass ihm dieser Bericht „bis zum 31. Januar 2012 vorliegen soll”.
In Erfüllung dieses Auftrags hat der Cour des Comptes die wichtigsten Fakten und Elemente zusammengetragen, die derzeit über die vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Kosten der Produktion von Atomstrom in Frankreich vorhanden sind. Dieser Bericht umfasst weder eine Stellungnahme über den wünschenswerten Umfang dieserProduktion, noch über die Modalitäten ihrer Finanzierung. Er ist vielmehr eine „Datenbank”, die allen Bürgern zwecks Transparenz und als Information zur Verfügung steht.
Die Studie befasst sich im Wesentlichen mit den Produktionskosten der Betreiber des derzeitigen Kraftwerksparks, unabhängig davon, ob es sich um (bereits geleistete) Investitionen, laufende (Betriebs-)Kosten oder zukünftige Kosten (Rückbau und Entsorgung der Brennelemente und Abfälle) handelt.
Ein Anliegen des Cour des Comptes war es, die Kosten „für die Gesellschaft” und nicht nur für den Betreiber zu ermitteln. Er hat demzufolge ebenfalls versucht, die Ausgaben zu ermitteln, die durch Kredite der öffentlichen Hand finanziert wurden und die sich im Allgemeinen nicht im Energiepreis widerspiegeln, da man sie nicht genau kennt.
Damit wurde erstmalig versucht, alle französischen Forschungsaufwendungen auf dem Gebiet der Stromerzeugung aus Kernenergie seit 1957 zu ermitteln. Darüber hinaus hat der Cour des Comptes die Ausgaben für Sicherheit und Sicherung abgeschätzt, die 2010 mit öffentlichen Krediten finanziert wurden.
Folglich wurden Nuklearausgaben für militärische Zwecke und die Kosten für den Transport und die Verteilung des Stroms nicht vom Cour des Comptes betrachtet, sondern nur die Kosten für die Erzeugung von Atomstrom, die nur ca. 40 % des von den Verbrauchern bezahlten Preises ausmachen.
....
--- Ende Zitat ---
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