Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Dem EEG den Kampf ansagen
tangocharly:
--- Zitat ---Textilfirmen rebellieren Branche strebt Verfassungsklage gegen Erneuerbare-Energien-Umlage an
Uhingen/Berlin ,
Freitag, 13. April 2012
von HELMUT SCHNEIDER
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Grundlage seines Optimismus ist ein Gutachten von Staatsrechtler Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. Das kommt zu dem Schluss, dass die EEG-Umlage heute genau das ist, was der Kohlepfennig früher war: eine unzulässige Sonderabgabe. Über den Kohlepfennig hatten Deutschlands Stromverbraucher jahrelang die deutsche Steinkohleförderung subventioniert. 1994 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Form der Unterstützung als verfassungswidrig. Im Kern läuft die juristische Begründung aus Karlsruhe darauf hinaus, dass eine Subvention nicht dem Verbraucher aufgebürdet und am Bundeshaushalt vorbei den Begünstigten zugeleitet werden dürfe. Die Energieversorgung sei eine Gemeinwohlaufgabe und müsse deshalb aus Steuermitteln finanziert werden. Was für den Kohlepfennig galt, gelte jetzt genauso für die EEG-Umlage, stellt der Gutachter fest.
....
--- Ende Zitat ---
Quelle Südwestpresse/ZAK
superhaase:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Für seine Spinnweberei Uhingen macht Dieter Dörrmann grob diese Rechnung auf. Von den jährlichen Stromkosten von 1,5 Mio. EUR entfallen 500 000 EUR auf die EEG-Umlage. Sollte diese wie in der Vergangenheit weiter steigen oder die Befreiung gekippt werden, wären es 800 000 EUR.
--- Ende Zitat ---
Was zahlt der Betrieb denn für den Strom?
Nach diesen Zahlen offenbar ohne EEG-Umlage nur 4,5 cent/kWh?
Erstaunlich!
PLUS:
@tangocharly, dazu der Kommentar aus der Südwestpresse:
Die neuen StromrebellenZugegeben, der Schreiber hinterlässt einen verwirrten Eindruck. Ist es die Sorge um die eigenen PV-Einspeisevergütungen, ist es die komplexe Materie oder gar pure Lust und Absicht? Man wird es nicht erfahren:
--- Zitat ---Das Signal, welches die neuen Stromrebellen der Textilbranche hier setzen, ist politisch ernst zu nehmen. Wer es als Interessensarbeit für die Wirtschaft abtut, gleichzeitig aber jede Klage von Gaskunden gegen ihre Stromrechnung als verbrieftes Recht des kleinen Mannes gegen die Energiekonzerne beklatscht, misst mit zweierlei Maß.
--- Ende Zitat ---
Er hat dann auch noch übersehen, dass gerade der Endverbraucher als \"kleiner Mann\" die Zeche bezahlt und keine Privilegien genießt. Der \"kleine Manne\" bezahlt in der Zwischenzeit die höchsten Strompreise in Europa und die Preise steigen weiter. Der \"kleine Mann\", sprich seine Vertreter, unternehmen bis jetzt leider nichts gegen diese unsoziale und rechtswidrige Umlage. Da gibt es bis jetzt nichts zu beklatschen, trotz zweierlei Maß.
PS: Das BVerfG entschied 1994, dass der sogenannte Kohlepfennig rechtswidrig sei, da er Stromkunden belastet, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für die Steinkohleförderung hätten. Seither wurde die Steinkohle aus dem Staatshaushalt subventioniert. Das müsste logischerweise auch für die EEG-Umlage gelten, die ja mit dem Klima- und Umweltschutz, der Sicherstellung der Energieversorgung der Zukunft und jetzt dazu mit dem Atomausstieg (Energiewende) begründet wird. Das ist alles mindestens ebenso eine allgemeine Aufgaben wie die Förderung des Steinkohleabbaus in Deutschland! Gerade die weit mehr belasteten nicht privilegierten Haushaltsstromverbraucher hätten zuerst Grund genug, die Zahlung der Umlage zu verweigern. Sie werden immer mehr mit der EE-Förderung und den Folgekosten belastet. Andere beteiligen sich nicht an der Finanzierung oder verabschieden sich zunehmend davon. Verbrauchervertreter sollten eine Beteiligung prüfen.
Die Umlage als eine solche unzulässige Sonderabgabe, analog dem Kohlepfennig, war bisher wohl noch nicht Gegenstand einer Klage oder Entscheidung des BVerfG:
1 BvQ 28/10 - 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3076/08 2 BvR 443/02 2 BvR 1827/01
superhaase:
Warten wir einfach ab, ob und wie das BVG entscheidet.
Bisher wurde meines Wissens das EEG als solches als verfassungskonform eingestuft und eben nicht mit dem Kohlepfennig gleichgesetzt.
Inwieweit es zu einer Entscheidung über die Ausgestaltung der EEG-Umlage kommt, und ob diese mit den ganzen Ausnahmeregelungen noch verfassungskonform ist, oder aber von anderen Gerichten (läuft da nicht eine Beschwerde auf EU-Ebene?) als unerlaubte Beihilfe eingestuft wird, steht auch offen.
Jedenfalls ist zu hoffen, dass es bald zu Entscheidungen kommt. Es geht schließlich jeden weiteren Monat um viel Geld für viele Leute.
ciao,
sh
tangocharly:
--- Zitat ---Original von PLUS
[...] Die Umlage als eine solche unzulässige Sonderabgabe, analog dem Kohlepfennig, war bisher wohl noch nicht Gegenstand einer Klage oder Entscheidung des BVerfG:
1 BvQ 28/10 - 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3076/08 2 BvR 443/02 2 BvR 1827/01
--- Ende Zitat ---
Die zitierten BVG-Entscheidungen lassen die Kernfrage, welche den Textil-Verband beschäftigt, unberührt. Die Genannten haben überwiegend den § 19 EEG im Auge, d.h. Zugangsfragen. Die Entscheidung Az.: 2 BvR 443/02 ist im Übrigen auch grundsätzlich sachlich nicht einschlägig.
Der Vergleich mit dem Kohlepfennig erscheint von vorneherein sicher nicht fernliegend. Allerdings war beim Kohlepfennig niemand verpflichtet, das Subventionsobjekt anzukaufen, z.B. um Strom zu erzeugen.
Bei der EEG-Umlage kannte man (die Damen und Herren in Berlin) ja wohl schon die \"Kohlepfennig\"-Entscheidung des BVG in Karlsruhe (wenn nicht, dann war\'s wohl reine Dummheit - aber das kennen wir von den Damen und Herren in Berlin ja auch schon länger).
Und wenn man das erkannte Problem umgehen möchte (insbesondere so, dass der Subventionscharakter ausgeschaltet werden soll), dann mussten findige Geister einen anderen Weg wählen. Schließlich ging es den Damen und Herren in Berlin augenscheinlich darum, den Steuerfiskus zu verschonen (sil.: das Land hat andere Probleme, als die Verschonung der Geknechteten und Geknebelten im Bereich der Daseinsvorsorge).
Die \"Sheriffs von Nottingham\" haben sich sodann zu einem Weg entschlossen, auf welchem man dann Leistungen beaufschlagen kann, um sodann den Aufschlag \"1:1\" auf die (letztendlich) Dummen weiter berechnen zu lassen (und wenn dann noch die gesetzliche MWSt oben drauf kommt ....).
Das Schweigen der Lämmer - und alles in Butter - wat isses doch juut !?!
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