Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Dem EEG den Kampf ansagen
Black:
--- Zitat von: PLUS am 15. Februar 2013, 17:00:12 ---
Ach ja, "kaum Kenntnisse", das mag ja ihre Meinung sein, es gibt dazu andere, untermauert mit fundierten Kenntnissen.
Nicht nur was das EEG angeht. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Gerrit Manssen ist nicht alleine der Auffassung, dass das EEG verfassungswidrig ist und das EEG in seiner heutigen Ausprägung hat ja mehrere Bruchstellen. Es gibt dazu genügend bekannte Argumente. Die von Prof. Dr. Manssen reihen sich jetzt dazu.
--- Ende Zitat ---
Er verstieg sich vor dem Fachpublikum in mehrere Behauptungen welche Aussagen angeblich im EEG zu finden seien und war dann nicht in der Lage diese angeblich Stellen zu benennen bzw. im Gesetz zu finden (weil es sie nicht gab). Manssen hält auch nicht "das EEG" für verfassungswidrig, sondern nur die Kostenwälzung zu Lasten der Industrieunternehmen, für die er das Gutachten geschrieben hat.
Es gibt IMMER irgendwo einen Staatsrechtler, der alles für verfassungswidrig hält. Die Tatsache allein beeindruckt also nicht. Und selbst wenn es so wäre, gäbe es keine rückwirkende Nichtigkeit des EEG. Für die (teuren) Bestandsanlagen würde dann Bestandschutz gelten.
PLUS:
--- Zitat von: Black am 15. Februar 2013, 18:46:38 ---Er verstieg sich vor dem Fachpublikum in mehrere Behauptungen welche Aussagen angeblich im EEG zu finden seien und war dann nicht in der Lage diese angeblich Stellen zu benennen bzw. im Gesetz zu finden (weil es sie nicht gab). Manssen hält auch nicht "das EEG" für verfassungswidrig, sondern nur die Kostenwälzung zu Lasten der Industrieunternehmen, für die er das Gutachten geschrieben hat.
--- Ende Zitat ---
Sorry, das ist billig und trifft nicht zu. Ich glaube Ihnen kein Wort! "Hochmut kommt vor dem Fall" sagt ein Bibelspruch; Sie kennen sich doch damit offensichtlich aus.
--- Zitat ---Aus dem Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage und der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011, BGBl. I, S. 1634 ff. Erstattet von: Prof. Dr. Gerrit Manssen Fakultät für Rechtswissenschaft Universität Regensburg zitiert:
Zulässigkeit der EEG-Umlage als Sonderabgabe
Prüft man die EEG-Umlage an den Voraussetzungen für Sonderabgaben, ist ihre finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit aus den gleichen Gründen wie bei der Entscheidung zum Kohlepfennig zu verneinen. Es handelt sich um eine Finanzierungssonderabgabe. Es fehlt an Gruppenhomogenität und Gruppenverantwortung für den verfolgten Zweck.
Die EEG-Umlage betrifft die Allgemeinheit von Stromverbrauchern, sie werden durch die Abgabe materiell belastet (wurde bereits mehrfach ausgeführt, siehe BVerfGE 91, 186/203). Bei den Stromversorgern und Netzbetreibern ist die EEG-Umlage ein durchlaufender Posten (BVerfGE 91, 186/205).
Die Stromverbraucher bilden eine den Trägern von Verbrauchssteuern ähnliche Allgemeinheit von Betroffenen, die als solche keine besondere Finanzierungsverantwortung für die Förderung erneuerbarer Energien trifft (BVerfGE 91, 186/205).
Die Sicherung einer umweltfreundlichen Stromerzeugung ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlamentes, das Finanzierungsinstrument hierfür die Steuer (BVerfGE 91, 186/206). Das Finanzverfassungsrecht zwingt deshalb dazu, dass der Haushaltsgesetzgeber die finanziellen Wirkungen der Förderung erneuerbarer Energien verantworten muss. Der vom EEG gewählte Weg über eine Sonderabgabe ist verfassungswidrig.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: Black am 15. Februar 2013, 18:46:38 ---Es gibt IMMER irgendwo einen Staatsrechtler, der alles für verfassungswidrig hält. Die Tatsache allein beeindruckt also nicht. Und selbst wenn es so wäre, gäbe es keine rückwirkende Nichtigkeit des EEG. Für die (teuren) Bestandsanlagen würde dann Bestandschutz gelten.
--- Ende Zitat ---
Ich erspare mir die Aufzählung von Beispielen, wo sich der "Bestandschutz" sofort oder per Saldo in Luft aufgelöst hat. Aber seis drumm, das ist nicht die entscheidende Frage wie Sie oben lesen können. Die Antwort wird auch dann spannend, wenn es nur darum geht, wer die Zeche der garantierten Abnahme und der fixen Preise dann mindestens noch in den nächsten zwanzig Jahren bezahlt. Das sowieso auch ohne Richterspruch, wenn sich jetzt bald die gesamte Mittelschicht und alle Reihenausbesitzer mit Sonnenstrom selbst versorgen. ;) .... und die EU nicht vergessen (s.o).
Black:
--- Zitat von: PLUS am 15. Februar 2013, 19:43:31 ---
--- Zitat von: Black am 15. Februar 2013, 18:46:38 ---Er verstieg sich vor dem Fachpublikum in mehrere Behauptungen welche Aussagen angeblich im EEG zu finden seien und war dann nicht in der Lage diese angeblich Stellen zu benennen bzw. im Gesetz zu finden (weil es sie nicht gab). Manssen hält auch nicht "das EEG" für verfassungswidrig, sondern nur die Kostenwälzung zu Lasten der Industrieunternehmen, für die er das Gutachten geschrieben hat.
--- Ende Zitat ---
Sorry, das ist billig und trifft nicht zu. Ich glaube Ihnen kein Wort!
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: PLUS am 15. Februar 2013, 19:43:31 ---Ich erspare mir die Aufzählung von Beispielen, wo sich der "Bestandschutz" sofort oder per Saldo in Luft aufgelöst hat.
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Sie kennen kein Beispiel.
PLUS:
--- Zitat von: Black am 18. Februar 2013, 10:39:49 ---Sie kennen kein Beispiel.
--- Ende Zitat ---
Na, dann sehen Sie sich mal die deutsche Steuer- und Abgabenpolitik an. Bestandsschutz Fehlanzeige: Heute so, morgen so. Es herrscht das Chaos und die Willkür:
Nur ein Beispiel, das hunderttausende Bürger dieses Landes betrifft. Von bestehenden Verträgen aus dem Bereich der Altersvorsorge wird ein Drittel und mehr durch Gesetzesänderung abkassiert.
Z.B. Die nachträgliche Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalleistungen betrieblich geschlossener Lebensversicherungsverträge ist nur in bestimmten Fällen verfassungswidrig:
Nur eine der zahlreichen Meinungen dazu
Selbst wenn die Beiträge aus sozialversicherungsfreiem Einkommen bedient wurden, spielt das keine Rolle. Wären diese Bedingungen beim Abschluss bekannt gewesen, wären diese Altersvorsorgeverträge nicht abgeschlossen worden. Bestandschutz?
@Black, Sie müssen nicht den Provokateur spielen und ich lasse mich von Ihnen nicht provozieren. Beispiele gibt es gerade aus dem genannten Steuer- und Abgabenbereich genügend. Die Internetsuchmaschinen dürften auch ihren Rechner füttern. Wenn so etwas in unserem Staate möglich ist, warum sollte das gerade bei Solaristen ausgeschlossen sein?
Damit kein Missverständnis aufkommt, ich halte rückwirkende Änderungen für grundrechtswidrig. Das sehen viele Juristen so. Das Recht eines Solaristen, seine vom Staat zwanzig Jahre lang garantierte extreme Einspeisevergütung zu kassieren, kann aber nicht zur Folge haben, dass daraus das Unrecht entsteht, dass Dritte (die Stromverbraucher) diese Zeche grenzenlos bezahlen müssen.
superhaase:
@PLUS:
So schlimm steht es um uns und unser Deutschland?
An Ihrer Stelle würde ich Auswandern.
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