Energiepreis-Protest > medl - Mülheim an der Ruhr
Gutachten: Wirksame Preisanpassungsklausel notwendig
Koch:
Link auf die entsprechende Seite der VZ-NRW
http://www.vz-nrw.de/UNIQ113086593328835/link200119A.html
Dort wird das Gutachten für 25 Euro angeboten.
Viele Grüße
Koch
RR-E-ft:
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gutachten in Kurzform alsbald in der Fachpresse publiziert wird, damit es einem größerem Leserkreis zugänglich wird.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Kampfzwerg:
@alle
http://www.energienetz.de/pre_cat_41-id_83-subid_1521__content_news_detail=4362&back_cont_id=1130.html
Ich habe aufgrund der \"Hammer-Klausel\" in meinem Vertrag noch einmal genaueres zum Thema recherchiert. Nach folgendem BGH-Urteil ist diese Klausel Makulatur.
25 Euro der VZ finde ich, ehrlich gesagt, etwas happig.
Das Urteil des BGH VIII ZR 38/05 vom 21.09.05 (Leitsatzentscheidung) dürfte übertragbar sein.
Nachzulesen unter http://www.bundesgerichtshof.de/
Zitat aus der Urteilsbegründung:
--- Zitat ---Der Kläger (Anm.: BdEV).....nimmt die Beklagte (Anm.:Flüssiggasunternehmen) auf Unterlassung einer in deren AGB enthaltenen Preisanpassungsklausel in Anspruch.(....)
Die von der Beklagten verwendete, nach §307 Abs.3 BGB kontrollfähige Preisanpassungsklausel benachteilige deren Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessenen und sei deshalb nach §307 Abs.1 BGB unwirksam.(....)
Denn Sie räume der Beklagten das Recht ein, den vereinbarten Gaspreis unter nicht voraussehbaren und nicht nachvollziehbaren Voraussetzungen zu ändern.
--- Ende Zitat ---
Meine Schlußfolgerung lautet:
Wenn die Klauseln in den AGB weder der erforderlichen Transparenz/ Anforderung entsprechen und daher unwirksam und in Folge nichtig sind, müssten doch eigentlich alle darauf basierenden Preiserhöhungen, unabhängig von §315 BGB, rechtswidrig sein?
Tun sich da noch ungeahnte Möglichkeiten auf?
(z.B. im Hinblick auf anstehende Nachforderungen)
Wie seht Ihr das?
RR-E-ft:
@Kampfzwerg
Die Möglichkeiten sind keinesfalls ungeahnt.
Lesen Sie dazu nur die allerersten Beiträge hier im Forum.
Schreiben von RA Fricke an Erdgas Schwaben vom 11.10.2004
Schreiben RA Fricke an Eon Westf. W. wg. Einzugsermächtigung
Schreiben RA Fricke an ThüringenGas Erfurt
Die beginnen alle damit, dass zunächst nur nach einer wirksamen Preisanpassungsklausel zu fragen ist, wo es eine solche nicht gibt, unabhängig von § 315 BGB keine Preiserhöhung in dieser Form in Frage kommt.
Deshalb beginnt auch der Musterbrief mit einem entsprechenden Eingangssatz.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Kampfzwerg:
@Herrn Fricke
Das Problem ist nur, dass kein Versorger auf diese Frage/Forderung lt. Musterbrief antwortet. Wo sie doch sonst so wortgewandt sind.
Offensichtlich wissen die auch warum.
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