Energiepreis-Protest > medl - Mülheim an der Ruhr
Gutachten: Wirksame Preisanpassungsklausel notwendig
Kampfzwerg:
@Herrn Fricke
ich hoffe es ist mir gestattet, mit Verlaub: Sie sind ein Schatz!
Obwohl ich Kaute... noch nicht einmal ausprechen kann, ist Ihre Argumentation , natürlich wieder einmal :-), absolut schlüssig und trifft den Nagel auf den Kopf!!
Ein schlüssiges Argument reicht, alle anderen folgenden sind nur noch schmückendes Beiwerk.
Der Laie denkt sich das zwar so ungefähr, kann es aber nicht in diese entsprechenden Worte fassen.
Wieder einmal: Merci vielmals :-)
RR-E-ft:
@Kampfzwerg
Das sollte man auch noch wissen:
Wenn eine Klage des Versorgers aus o. g. Gründen abgewiesen wird, sind die Kosten, die man in das Gutachten investiert hat (25 EUR) ggf. auch noch vom klagenden EVU zu ersetzen.....
Es hat wohl seine guten Gründe, dass die Versorger so wenig klagen.
Angst vor Imageverlust und Personalmangel sind nur einige.
Die Lektüre eines solchen Gutachtens bereitet dem geneigten Leser zudem viel Freude:
Ob man nun einen Stromsondervertrag hat, der Kabelnetzbetreiber die Preise erhöhen will, die Versicherung höhere Prämien verlangt, die Bank höhere Zinsen und Bankgebühren verlangt.....
Man schenkt sich zu Weihnachten oft soviel Unnützes, warum nicht einfach mal solch ein Gutachten, das im Leben ggf. noch gute Dienste leisten kann, wenn man zudem die vage Aussicht darauf hat, die Kosten vielleicht noch einmal erstattet zu bekommen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Pelikan:
moin,
wenn auch das Reiserecht betreffend...
http//juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4a4bbb21f557236b0ff4567015df8cba&client=3&nr=24478&linked=pm&Blank=1
Da geht es auch um eine Preisanpassungsangabe.
Mit Gruß vom
Pelikan
Kampfzwerg:
Für Interessierte, auch diese Lektüre kann Freude bereiten.
Apropos Verbraucherrechte BGH:
und Sparverträge mit Zinsanpassungsklauseln: Dieser link ist bares Geld wert, ich kann` s beweisen!
http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/meldung/1160824/1160824.html
und Rückkaufswert bei Kapitallebensversicherungen:
http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/meldung/1305825/1305825.html
Ob ich das beweisen kann, weiß ich noch nicht, grins
Ich sach ja immer: lesen bildet!
energienetz:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine unzulässige Preisanpassungsformel in einem Gasliefervertrag der DREWAG abgemahnt. Der Bund der Energieverbraucher bereitet ähnliches vor. Die Unwirksamkeit einer Klausel kann nicht nur aus der Klausel selbst folgen, sondern auch aus der Art, wie diese Formel dem Vertrag untergejubelt wurde.
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