Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
buck-r:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Es ist einfach: Fragt euren Netzbetreiber, mit welcher Lieferantenkennung die Netzanmeldung erfolgte. Diese ist eindeutig. Hat EnerGenSüd mit 9904902000004 beim VNB angemeldet, sind sie selbst als Lieferant aufgetreten! Haben sie mit 9906520000002 angemeldet, ist die EGNW der Lieferant, und EnerGenSüd hat nur als Dienstleister gearbeitet. Unabhängig vom Dienstleister, Bilanzkreisverantwortlichen oder Sonstigem.
--- Ende Zitat ---
so, diesem hinweis bin ich nun mal gefolgt und welch wunder, fuer die lieferung von gas war laut avacon bis 30.09.2011 und fuer strom bis 31.12.2011 die energen sued eingetragen.
eigenen aussagen nach hatte die EGNW in 2011 schon ueber 2000 mitglieder, die beliefert worden sind, alle, wie wir ja nun schlussfolgern koennen, durch die energen sued. ich spekuliere mal, dass von den 2000 genossen nur ein bruchteil dieses forum liest und sich daher darueber im klaren sind, dass sie von der EGNW in der vergangenheit verschaukelt worden sind und ihre abschlaege nun bei einer insolventen genossenschaft liegen. um hier, genug masse vorausgesetzt, forderungen gegen die EGS geltend zu machen muss aber an den insolvenzverwalter diese forderung angetragen werden.
warum kommt die EGNW nicht jetzt, endlich, mal ihrer schuldigkeit nach, die genossen zumindest ueber die \"krummen\" geschaefte der vergangenheit zu informieren, dass die genossen die moeglichkeit haben hier evtl. noch etwas geld zurueck zu bekommen?
man hatte doch zum jahreswechsel durchaus mal den mut zur offenheit (stichwort: lage der EGNW und unterstuetzungsmassnahmen - hier hatte aber kurzeitig der aufsichtsrat das sagen...). ist der neue vorstandsvorsitzende auch nur wieder so ein \"geheimniskraemer\"?
schade, die entwicklung nimmt wieder negative zuege an....
userD0003:
@Neu-Genosse und @ uwes
Ihre Ausführungen sind für mich nicht schlüssig und daher unverändert nicht nachvollziehbar. Mal hypothetisch unterstellt, dass wirksame Vertragsverhältnisse zwischen den EGNW-Mitgliedern und der EnerGen Süd zustande gekommen waren, dann haben wohl beide Genossenschaften jetzt Probleme:
EGNW hat ...
1. ... dann die eigenen Mitglieder über die Vertragssituation zumindest getäuscht (m.E. vorsätzlich) durch ...
... die Präsentation auf der Internetseite als Lieferant mit eigenem Angebot und eigenen Preisen \"Strom liefert die EGNW zu sehr günstigen Konditionen an seine Mitglieder.\" (siehe Beitrag @PLUS);
... eine Mail-Bestätigung des ehem. Vorstandsvorsitzenden - Zitat „die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant.“ (siehe Beitrag @buck-r);
... ein Schreiben des ehem. Vorstandsvorsitzenden - der konkrete Text lautet „Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGenSüd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch-Hall abwickelt.“ (siehe Beitrag @Christian Guhl).
Da die Mitglieder davon ausgehen mussten, dass (wie gewollt) die eigene Genossenschaft der Vertragspartner ist, wird das möglicherweise Schadensersatzverpflichtungen für die EGNW zur Folge haben, wenn EnerGen Süd überfällige Guthaben aus Endabrechnungen nicht vollumfänglich erstattet.
2. ... dann die Daten der Mitglieder unautorisiert - ohne Vollmacht oder Vermittlungsauftrag bzw. Geschäftsbesorgungsvereinbarung - an EnerGen Süd weitergegeben. Das ist m.E. ein eklatanter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.
3. ... die Belieferung der Mitglieder, die bereits vor dem 01.10.2011 Gas und vor dem 01.01.2012 Strom über die EnerGen Süd bezogen haben, ohne wirksam einbezogene AGB aufgenommen - insofern gibt es m.E. für die ab 01.12.2011 erfolgte Gaspreiserhöhung sowie für die ab 01.06.2012 vorgesehene Gaspreisänderung keine Rechtsgrundlage.
EnerGen Süd hat ...
1. ... Strom und Gas ohne wirksam einbezogene AGB geliefert - insofern fehlt es auch an einer Vereinbarung für monatliche Abschlagszahlungen.
2. ... daher ohne Rechtsgrundlage und ohne vorhandene Einzugsermächtigung (mit dem ursprünglichen Auftrag wurde nur EGNW eine solche erteilt!) Abschläge eingezogen. Unautorisierten Lastschriften kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten widersprochen werden (vgl. §§ 675u, 676b Abs. 2 BGB).
Von dieser Rückbuchungsmöglichkeit sollten alle Betroffenen, die Überzahlungen an EnerGen Süd geleistet haben, baldmöglichst Gebrauch machen !
Zudem stellt sich wohl für alle Mitglieder die Frage, von wem, wann und wie die angeblich mit EnerGen Süd bestehenden Verträge beendet/gekündigt worden sind? Und wie ist der Versorgerwechsel von EnerGen Süd zur EGNW ohne Mitwirkung der Verbraucher zustande gekommen? Sollen die Alt-Aufträge an EGNW, die ja nie mit Leben erfüllt wurden, das jetzt mit „Verzögerung“ hergeben? Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten!
edit: Ist EGNW tatsächlich der Stromlieferant seit 01.01.2012? - oder womöglich FirstCon?
uwes:
--- Zitat ---Original von buck-r
so, diesem hinweis bin ich nun mal gefolgt und welch wunder, fuer die lieferung von gas war laut avacon bis 30.09.2011 und fuer strom bis 31.12.2011 die energen sued eingetragen.
--- Ende Zitat ---
Das wundert mich nicht. Schließlich hat auch die EWE Netz GmbH diesen Lieferanten für Ihr Netzgebiet ausdrücklich bestätigt.
buck-r:
--- Zitat ---Original von h\'berger
edit: Ist EGNW tatsächlich der Stromlieferant seit 01.01.2012? - oder womöglich FirstCon?
--- Ende Zitat ---
laut aussage avacon ist die EGNW jetzt eingetragen, keine firstcon. zumindest jetzt tritt die genossenschaft wohl endlich mal eigenverantwortlich auf.
buck-r:
--- Zitat ---Original von uwes
Das wundert mich nicht. Schließlich hat auch die EWE Netz GmbH diesen Lieferanten für Ihr Netzgebiet ausdrücklich bestätigt.
--- Ende Zitat ---
es ist spannend zu sehen, wie hier rechtlich fragwuerdiges handeln einer genossenschaft als rechtmaessig dargestellt werden soll.
logisch hat der grundversorger die EGS als lieferanten eingetragen, weil er ja auch in den glauben versetzt worden ist, dass der endkunde einen liefervertrag mit der EGS abgeschlossen hat. somit ist auch der grundversorger ueber die eigentliche situation getaeuscht worden.
so oder so, die EGNW hat sich hier definitiv bei schadensersatzanspruechen zu verantworten.
die ausfuehrungen von h\'berger bringen es hier genau auf den punkt!
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