Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
userD0003:
--- Zitat ---Original von uwes
Wie funktioniert denn nach Ihrer Auffassung ein Vertragsschluss? Durch einen Vertragsantrag? Oder muss auch eine Annahme erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt eine Vertragsannahme durch die EGNW vor?
--- Ende Zitat ---
Wie soll das gehen, nur durch eine Vertragsannahme? Oder muss auch ein Antrag erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt ein Vertragsantrag der EGNW-Mitglieder an EnerGen Süd vor?
--- Zitat ---Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
--- Ende Zitat ---
Ohne Vermittlungsauftrag/-vollmacht der EGNW-Mitglieder/Kunden bzw. ohne eine Geschäftsbesorgungsvereinbarung? Die EnerGen Süd hat m.E. \"nur\" als Erfüllungsgehilfe/Dienstleister im Auftrag der EGNW gehandelt. Und die Belieferung erfolgte schließlich auch zu den Preisen von EGNW!
Wenn die EGNW von Beginn an der Vertragspartner ihrer Mitglieder/Kunden war, dann ist - bedingt durch die Insolvenz der EnerGen Süd - jetzt die EGNW auch für die noch ausstehenden Gasabrechnungen per 30.09.2011 und Stromabrechnungen per 31.12.2011 allein verantwortlich.
uwes:
--- Zitat ---Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
--- Ende Zitat ---
Siehe hier:
Ich glaube, diese Diskussion bringt uns nicht viel. Sie wissen sicherlich, dass die EGNW gar nicht abrechnen könnte, selbst wenn sie wollte.
Außerdem stellt sich die Frage nach ihrer Theorie, ob die EGNW die Zahlungen jetzt noch einmal fordern kann, weil - Ihrer Lesart zufolge - ja keinerlei Zahlungen auf die EGNW - Lieferungen erfolgt sind.
userD0003:
--- Zitat ---Original von uwes
--- Zitat ---Original von h\'berger
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
?( \"Die EGNW hat offenbar nur vermittelt\" war nicht meine Aussage !
Wenn selbst ein Experte ein wenig verwirrt erscheint ;), dann düfte die Vertragssituation tatsächlich sehr verworren sein (noch eine Hinterlassenschaft des ehem. Vorsitzenden?).
Bedauerlich ist, dass die neuen Verantwortlichen der EGNW sich nach wie vor gegenüber den Mitgliedern bzgl. der überfälligen Verbrauchsabrechnungen für 2011 nicht äußern (wollen ?).
Ignoranz in der derzeitigen Situation ist für eine gute Zukunft der Genossenschaft sicherlich am wenigsten hilfreich! X(
Neu-Genosse:
Ich denke die Antwort auf alle Fragen zur Abrechnung aus EngS-Zeiten kann nur einer beantworten, der Insolvenzverwalter. Solange der sich nicht äussert kann es keine Regelungen geben.
Natürlich wäre eine schnelle und vollständige Abrechnung aus dieser Zeit für alle die befriedigendste Lösung. Aber grade bei Nachforderungen aus der Abrechnung könnte nämlich sonst passieren, dass die EGNW fordert, die Forderung auch beglichen wird und einige Monate später der Insolvenzverwalter die gleiche Nachforderung geltend macht und wohl auch bis in die Zwangsvollstreckung durchsetzen wird. Dann wäre das Chaos vollkommen.
Der Insolvenzverwalter trifft erst einmal die Entscheidung, ob Forderungen oder Verbindlichkeiten aus dem Geschäft mit den ENGW-Mitgliedern zur Masse gehören. Und wenn er mehr Forderungen als Verbindlichkeiten erwartet ist für mich die Entscheidung voraussehbar. Dann können aber auch die Forderungen der EGNW-Mitglieder nur aus der Masse befriedigt werden und sind entsprechend in jedem Einzelfall anzumelden.
Aus meiner Sicht ist erst einmal abzuwarten ob überhaupt das Insolvenzverfahren für die EngS eröffnet wird. Erst dann ist der Vorstand der EGNW gefordert zu überlegen wie er mit der Situation umgeht.
uwes:
--- Zitat ---Original von h\'berger
Bedauerlich ist, dass die neuen Verantwortlichen der EGNW sich nach wie vor gegenüber den Mitgliedern bzgl. der überfälligen Verbrauchsabrechnungen für 2011 nicht äußern (wollen ?).
--- Ende Zitat ---
Also jetzt verstehe ich wirklich nicht mehr. Warum sollten sich die EGNW-Verantwortlichen zu Abrechnungsdingen der Energen Süd äußern?
Wozu soll diese \"Äußerung\" führen? Die von Ihnen beschriebene \"Konfusion\" gibt es nicht. Energen Süd - Kunden bleiben Energen Süd- Kunden jedenfalls so lange sich abrechnungstechnische Fragen auf Zeiten der Belieferung durch die Energen Süd beziehen. Alle Kunden haben vom Netzbetreiber eine schriftliche Benachrichtigung erhalten, bei wem sie Kunden sind und vom wem sie beliefert werden. Es ist nicht die Aufgabe der EGNW die Benachrichtigungspflichten des Netzbetreibers zu übernehmen.
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