Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?

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buck-r:

--- Zitat ---Original von uli07
Hallo!
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. Ich denke mal, der Insollvensverwalter wird sich um eventuelle Nachzahlungen kümmern. Bei Forderungen seitens der Verbraucher sehe ich schwarz.
Es kommt darauf an, wieviel Geld noch im \"Pott\" ist. Von dem bekommt dann jeder ein paar Prozent. So war es jedenfalls bei Teldafax, und das hat ziemlich lange gedauert.

Gruß  Uli07
--- Ende Zitat ---
haben sie einen vetrag mit der energen sued abgeschlossen? ich nicht! die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter). vom ehemaligen vorsitzenden der egnw habe ich die schriftliche aussage, dass die energen sued nur sublieferant der EGNW ist. somit interessiert mich die insolvenz der energen sued direkt gar nicht. ich erwarte eine saubere abrechnung fuer gesamt 2011 von der EGNW.

userD0003:

--- Zitat ---Original von buck-r
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
--- Ende Zitat ---
Nicht nur...... auch die EGNW !

buck-r:

--- Zitat ---Original von h\'berger

--- Zitat ---Original von buck-r
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
--- Ende Zitat ---
Nicht nur...... auch die EGNW !
--- Ende Zitat ---

vor gericht waere diese interpretation sicher zulaessig! zumal ja H.R. seinzeit die liefersituation per mail an die genossen nochmal bestaetigt hatte. zitat \" die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant\"
ja, es kann viel spekuliert und interpretiert werden. ich habe im forum von genossen gelesen, die schon eine abrechnung 2011 erhalten hatten und die falsch war (abschlaege an die EGS nicht enthalten). einzelfaelle? oder wieder diletanttisches vorgehen?

Neu-Genosse:
Die EGS ist bestimmt nicht als Erfüllunggehilfe der ENGW tätig geworden. Hierzu hätte gehört, dass die Zahlungen an die EGNW gehen, die Lieferung aber von der EGS kommen. Sprich die EGS hätte als Gehilfe die sich aus der Zahlung ergebene Verpflichtung zur Lieferung erfüllt.

Meiner Meinung nach hat sehr wohl jeder EGNW-Genosse mit der EGS einen Liefervertrag geschlossen. Nicht schriftlich aber sehr wohl durch schlüssiges handeln. Es wurde die Lieferung durch die EGS angenommen und Abschläge an die EGS unwidersprochen durch Bankabbuchung  gezahlt. Nach meinem Verständnis kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande. Wie auf jedem Wochenmarkt, Übergabe der Ware und Zahlung des Preises. Auch Aussagen von H. R. oder anderen ändern das BGB nicht. Natürlich waren die Aussagen der EGNW zu diesen Themen für jeden, der von den günstigen Preisen profitieren wollte, gern gehört. Nur hätten um das Gewollte auch auf solide Beine zu stellen dann die Zahlungen an die EGNW erfolgen müssen.

Man könnte auch sagen: Wer heute sich auf den Standpunkt stellt, er hätte einen Vertrag mit der EGNW geschlossen, müsste (theoretisch) erst einmal seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der EGNW nachkommen. An die hat er nämlich noch gar nichts gezahlt (allerdings von ihr auch keine Energie erhalten).

Fakt ist: Die EGS hat Energie geliefert und auch Zahlungen dafür erhalten. Damit ist heute der vorläufige Insolvenzverwalter Herr über das weitere Procedere.

Aber nicht, dass ich vollkommen falsch verstanden werde, EGNW ist auf moralischer Ebene ebenfalls mit im Boot. Sie kann aber erst aktiv werden, wenn Entscheidungen im Insolvenzverfahren gefallen sind. Auch dann kann Sie nur agieren, wenn ihr von der EGS oder Nachfolgern Zugriff auf die Abrechnungsdaten eingeräumt werden. Falls das  Insollvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird stellt sich mir hier schon die Frage, wer denn dann den Zugriff auf diese Daten ermöglichen sollte. Wer ist in diesem Fall rechtlicher Vertreter der EGS?

Zum jetzigen Zeitpunkt Aktionen mit Wirkung auf die Kunden von der EGNW zu fordern ist für mich reine Polemik und zeigt nur, dass sich diese Personen nicht mit den Hintergründen auseinandergesetzt haben. Der einzige Erfolg dieser Aktionen kann nur eine Behinderung von Kontakten zu den Vertretern der EGS und eine generelle Schädigung der EGNW sein. Hilfreich für eine Lösung dieser für alle unleidlichen Angelegenheit ist es bestimmt nicht.

userD0003:

--- Zitat ---Original von buck-r
... zumal ja H.R. seinzeit die liefersituation per mail an die genossen nochmal bestaetigt hatte - zitat \"die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant.\"
--- Ende Zitat ---
@Neu-Genosse,
die vorstehend zitierte Aussage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bestätigt, dass keine Lieferverträge zwischen EGNW-Mitglieder und EnerGen Süd bestanden.

Zu einem mit der EGS geschlossenen Liefervertrag hätte gehört, dass von den EGNW-Mitgliedern bzw. von der entsprechend bevollmächtigten EGNW ein solcher angetragen worden wäre. Ein Lieferauftrag an die EGS bzw. eine entsprechende Vermittlungs-Vollmacht für die EGNW wurde jedenfalls von keinem Mitglied erteilt!

Aufgrund der fehlenden Vermittlungs-Vollmacht und der oben zitierten Aussage der vormaligen EGNW-Verantwortlichen sowie deren Stellungnahmen hier im Forum, mussten die Mitglieder in gutem Glauben davon ausgehen, dass die EGS lediglich im Auftrag der EGNW = ausschließlich als Erfüllungsgehilfe handelt.

Aus dem gleichen Grund bestand für die Mitglieder zu keinem Zeitpunkt eine Veranlassung, der Energielieferung und dem Zahlungseinzug durch die EGS zu widersprechen.

Sollten Lieferverträge mit der EGS bestanden haben, wann wurden diese gegenüber den EGNW-Mitgliedern wirksam gekündigt? Auf Basis welcher Verträge erfolgt die Gaslieferung seit 01.10.2011 sowie die Stromlieferung seit 01.01.2012 und welche AGB-Vereinbarung berechtigt die EGNW, wirksam Preisanpassungen vorzunehmen?

Insofern ist die EGNW weitaus mehr als \"auf moralischer Ebene mit im Boot\"!

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