Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
userD0003:
--- Zitat ---Original von bolli
Man muss sich wohl langsam an den Gedanken gewöhnen, dass die Genossenschaften nicht mehr und nicht weniger Versorger sind wie alle anderen \"Raubritter\" auch und mit den selben Methoden arbeiten.
--- Ende Zitat ---
NEIN, daran muss Frau oder Mann sich überhaupt nicht und NIE gewöhnen !!! X( X( X(
Und wenn man es nicht anders kann, dann sollte die GV besser die Auflösung und Abwicklung der Genossenschaft beschließen, bevor das Kind vollständig in den Brunnen gefallen ist!
userD0003:
--- Zitat ---Original von Neu-Genosse
... ich habe den neuen AGB widersprochen. Grund: 2.4 widerspricht den Beschlüssen der GV zur Selbstbeschaffung. ...
Daneben habe ich auch 8.2, letzter Punkt widersprochen. So unbestimmt, dass Willkür möglich ist. ...
--- Ende Zitat ---
Der § 2.4. geht aus den von @Neu-Genosse genannten Gründen gar nicht. Den § 8.2, letzter Punkt sehe ich nicht so problematisch.
Allerdings gibt es m.E. einige weitere §§, die (auch aufgrund der Zusammenlegung der Strom- und Gas-AGB) so unakzeptabel sind - Beispiele:
1. Für Bestandkunden, da z.B. Preis- und Zahlungsänderungen möglich werden
- der § 5.1.(2), für jede zusätzliche unterjährige Abrechnung eine Kostenpauschale von 15 € zzgl. Ablesekosten (anstatt bisher 10 €);
- der § 7.1. (und § 4.3. für Neukunden), ggf. ein \"einmaliger Sonderabschlag\" (war bisher in der Gas-AGB nicht enthalten und wer weiß, welche Tarife künftig kommen).
2. Für Bestands- und Neukungen, da die Preisgarantie seit der direkten Lieferung durch die EGNW entfallen ist
- der § 6.1, zweitletzter Satz \"Die jeweilige Preisänderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ...\" (u.U. im Widerspruch zu § 2.2, besser wie in GVVs zu formulieren?);
- der § 8.1., ohne Preisgarantie ist die Mindestlaufzeit/Vertragsverlängerung von/um 12 Monate absolut nicht marktgerecht;
- der § 8.2., ohne Preisgarantie muss auch eine ordentliche Kündigung möglich sein (jederzeit mit einer Frist von max. sechs Wochen zum Monatsende).
Zudem fehlt in dem Schreiben Gaspreisänderung auch noch der Hinweis gemäß § 2.2., ab wann die neue AGB in Kraft treten soll (nach den alten AGBs wäre das ab Beginn des sich anschließenden Vertragsjahres, d.h. für Bestandskunden ab 1.10.12 bei Gas bzw. ab 1.1.13 bei Strom).
Insgesamt bleibt m.E. festzustellen, dass auch die neue AGB der EGNW vergleichsweise wenig kundenfreundlich ist (teilweise dürfte sogar eine unangemessene Benachteiligung vorliegen) und daher dringend einer Überarbeitung bedarf.
PS: Für mich steht fest, wenn die AGB nicht kundenfreundlicher verändert wird und ab 1.10.2012 bei Gas nicht zumindest für 6 Monate eine Preisgarantie angeboten werden kann, dann wird gewechselt (das Gemeinschaftsunternehmen der Raiffeisen-Warengenossenschaften in Nds. http://www.rgas.de wird immer interessanter: Keine Mitgliedschaft erforderlich, akzeptable/r AGB und Festpreis für 1 oder 2 Jahre, seriöse Unternehmen mit Ansprechpartner vor Ort) !
angeljustus:
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
Wenn diese jetzt aber so gültig sind, grenzt das wirklich an Raubrittertum.
userD0003:
--- Zitat ---Original von angeljustus
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
--- Ende Zitat ---
Nein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!
herbertj:
--- Zitat ---Original von h\'berger
--- Zitat ---Original von angeljustus
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
--- Ende Zitat ---
Nein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!
--- Ende Zitat ---
Ich muß sagen, dass ich auch der Meinung bin das die AGBs auf der GV beschlossen werden.Steht doch auch als Top. Ich denke man sollte bis zur GV von Spekulationen absehen und dort (GV) als Mitglied einfach vor Ort sein.
@h´berger: Wie können SIe sich sicher sein das dieses nicht der Fall ist?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln