Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Sind die EGNW-Preise konkurrenzfähig
herbertj:
@ h´berger;:
mit unserer schreiben meine ich das schreiben, das die genossen am samstag erhalten haben. entschuldigen sie das ich hier, als normalsterblicher, frei weg schreibe und nicht jedes wort auf die goldwaage legen möchte. und dass das schreiben von der sh kommt, erfährt man, wenn man einfach mal freundlich bei egnw nachfragt. das doppelte versenden eines schreibens ist auch auf den mist der schwäbisch hall gewachsen.
dafür, um den telefonhörer in die hand zu nehmen, muß man kein insider sein
bolli:
--- Zitat ---Original von herbertj
mit unserer schreiben meine ich das schreiben, das die genossen am samstag erhalten haben. entschuldigen sie das ich hier, als normalsterblicher, frei weg schreibe und nicht jedes wort auf die goldwaage legen möchte. und dass das schreiben von der sh kommt, erfährt man, wenn man einfach mal freundlich bei egnw nachfragt. das doppelte versenden eines schreibens ist auch auf den mist der schwäbisch hall gewachsen.
dafür, um den telefonhörer in die hand zu nehmen, muß man kein insider sein
--- Ende Zitat ---
Goldwaage hin oder her und Versender SH oder EGNW. Man kann doch wohl von einem Dienstleister, dem man ordentliches Geld für seine Leistungen überweisen muss, verlangen, dass er ORDENTLICHE Schreiben versendet. Das bedeutet, dass sie INHALTLICH korrekt sind. Einen Schreibfehler lass ich mir ja noch gefallen, obwohl auch der peinlich genug ist, aber mit der neuen Rechtsschreibung hab ich auch schon mal Probleme. ;)
Aber so Sachen wie GAS- und STROM-Kunden verwechseln, falsche Berechnung des Brutto-Preises u.ä. DÜRFEN nicht vorkommen. Und das können Sie auch nicht mit \"na, rufen sie doch mal da an, dann sagen die ihnen die richtigen Inhalte\" vom Tisch wischen. Neben meiner Zeit, die ich in der \"Schleife hänge\" weil mehrere tausend Genossen den richtigen Inhalt wissen wollen, habe ich auch nichts schriftlich korrektes in der Hand. Und was mündliche Aussagen wert sind, kennen wir ja wohl zur Genüge. X(
Energietourist:
@buck-r
wie kommen sie darauf, dass man bei der EGNW mit 4 Wochen Frist seinen Strom/Gaslieferungsvertrag kündigen kann???
herbertj:
@ bolli
da gebe ich ihnen auch zu 100% recht. so etwas darf eigentlich nicht passieren. jetzt ist doch die frage, wer für dieses debakel haftet, heisst (nur persönlich für mich), wer hat schuld? Eine sekretärin, die einfach bei der sh nicht ihren besten tag hatte oder weil die egnw falsche daten bzw. angaben übermittelt hat?
und die warteschleifen nerven, glaub ich, alle. obwohl ich bei der egnw glück hatte und eine (mal freundliche) dame mir kurz auskunft gegeben hat.(ohne langes warten :)
ich möchte noch mal verdeutlichen, das ich einfacher laie bin und das chaos in 2011 bei der egnw und die beiträge nur hier und bei den gv verfolgt habe und natürlich auch nicht begeistert von dem verlauf bin aber mich über andere dinge, die in der welt passieren, mehr ärgere.
dickerwaldbaer:
ist denn jetzt der neue Ap Bruttopreis ein Versehen oder die Ankündigung der Preiserhöhung statt -einer Preissenkung. Oder ist die Einräumung des Sonderkündigungsrecht ein Versehen - kann ich wegen einer Preissenkung kündigen -
gelten die Unterschriften -oder sind die auch ein Versehen oder von der SH oder was ?
Anrufen kann ich erst nächte Woche , da habe ich 2 Tage Urlaub und habe vormittags Zeit , vielleicht bekomme ich auch jemand an die Strippe .
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