Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
gwhuebner:
--- Zitat ---Original von h\'berger
Sie haben jetzt einen Sondervertrag ... bei dem die StromGVV und damit eine Preisänderungsklausel nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde
--- Ende Zitat ---
Ah, jetzt habe ich es endlich verstanden. Da ich einen Sondervertrag habe, kann ich, falls E.ON jetzt die Preise für den Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" erhöht, \"kräftig kürzen\" - wie scheinbar viele hier -, weil die Preisänderungsklausel nicht wirksam einbezogen wurde, wenn aber andererseits E.ON mir daraufhin kündigen will, geht das auch nicht, da es sich ja um einen Grundversorgungsvertrag handelt.. - das finde ich ja fast schon \"bauernschlau\"... (In der \"Kürze\" liegt die Würze)
Irgendwann wird dann - vielleicht - mal entschieden, was es wirklich ist und im schlimmsten Fall zahle ich halt ein paar tausend nach, was solls - bis dahin habe ich wahrscheinlich eh schon den Offenbarungseid geleistet... - nein danke meine Herren, das ist nicht mein Ding.
--- Zitat ---Original von h\'berger
Es geht darum, dass Heizstromverträge nur im jeweiligen Grundversorgungsgebiet angeboten werden (= der Grundversorger hat quasi eine Monopolstellung). Außerhalb des Netzgebietes der E.ON Bayern AG dürfte die E.ON Bayern Vertrieb GmbH aber nicht der Grundversorger sein.
--- Ende Zitat ---
Ja das ist mir auch schon aufgefallen, dass E.ON Bayern AG zu 100,0 % immer die E.ON Vertrieb GmbH als Grundversorger benannt hat... - sieht ein bisschen nach Veternwirtschaft aus (oder vielmehr Töchterwirtschaft) könnte aber evtl. auch daran liegen, das früher beide Firmen eins waren. Interessant wäre mal zu prüfen, ob E.ON Vertrieb GmbH diesen Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" auch im Gebiet eines anderen VNBs (Verteilnetzbetreiber) anbietet oder nur im Gebiet von E.ON Bayern AG...
userD0003:
--- Zitat ---Original von gwhuebner
Ah, jetzt habe ich es endlich verstanden. ... - nein danke meine Herren, das ist nicht mein Ding.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja auch schon etwas ... - und wenn dieses von E.ON fabrizierte Ding nicht Ihr Ding ist, dann beantragen Sie doch den (telefonisch bereits offerierten?) \"echten\" Sondervertrag \"E.ON WärmeStrom\" (NT ist um 1 ct/kWh niedriger!).
--- Zitat ---Original von gwhuebner
Ja das ist mir auch schon aufgefallen, dass E.ON Bayern AG zu 100,0 % immer die E.ON Vertrieb GmbH als Grundversorger benannt hat... - sieht ein bisschen nach Veternwirtschaft aus (oder vielmehr Töchterwirtschaft)
--- Ende Zitat ---
Wer Grundversorger ist, ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, insofern hat das nichts mit \"Töchterwirtschaft\" zu tun.
gwhuebner:
--- Zitat ---Original von h\'berger
...dann beantragen Sie doch den (telefonisch bereits offerierten?) \"echten\" Sondervertrag \"E.ON WärmeStrom\" (NT ist um 1 ct/kWh niedriger!).
--- Ende Zitat ---
Der Tarif Wärmestrom ist nur in bestimmten Verbrauchsparameterbereichen der günstigste Tarif. Ich habe hier mal für die 4 günstigsten Heizstrom-Tarife von E.ON eine Vergleichsgrafik erstellt:
http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=81c91b-1332182050.jpg&size=original
Wie man der Grafik entnehmen kann (falls ich mich nicht verrechnet habe) kommen für praxisrelevante Verbräuche eigentlich nur noch 2 Tarife in Frage.
userD0003:
--- Zitat ---Original von gwhuebner am 11.03. / 07:23
... Bei einer harmlosen telefonischen Nachfrage bzgl. meines aktuellen Tarifs war plötzlich die Rede von \"getrennter Messung\" (von Heiz- und Haushaltsstrom) statt der bereits jahrzehntelang bestehenden und auch rein technisch (nur ein Doppeltarifzähler) auch nicht anders möglichen \"gemeinsamen Messung\". ...
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von gwhuebner von heute / 15:02
Der Tarif Wärmestrom ist nur in bestimmten Verbrauchsparameterbereichen der günstigste Tarif. Ich habe hier mal für die 4 günstigsten Heizstrom-Tarife von E.ON eine Vergleichsgrafik erstellt ... Wie man der Grafik entnehmen kann (falls ich mich nicht verrechnet habe) kommen für praxisrelevante Verbräuche eigentlich nur noch 2 Tarife in Frage.
--- Ende Zitat ---
Wenn Ihre Angaben am 11.03.2012 zutreffend waren, dann sind für Sie nur die 2 Heizstrom-Tarife \"gemeinsame Messung\" möglich. Unter ausschließlich preislichen Aspekten kommt dann nur der Tarif \"E.ON WärmeStrom (gemeinsame Messung)\" in Frage.
Oder haben Sie womöglich gar keine Nachtspeicherheizung und diskutieren hier nur rein hypothetisch (warum auch immer) ? :P
egn:
Wenn man eine getrennte Messung möchte, muss man halt einen weiteren Zähler einbauen lassen. Das kostet zwar, wird sich aber wohl innerhalb kurzer Zeit durch den weit günstigeren Tarif amortisieren.
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