Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
gwhuebner:
Im November 2011 habe ich telefonisch bei E.ON Bayern Vertrieb GmbH einen Stromliefervertrag ab 01.11.11 im Rahmen der Grundversorgung Heizstrom beauftragt. Anlass war ein Hauskauf. Der bestehende Vertrag sollte lediglich umgeschrieben werden auf meinen Namen, der Tarif sollte gleich bleiben. Alle erforderlichen Angaben wurde telefonisch gemacht. Bis heute (nach ca. 4 Monaten!) habe ich jedoch noch keine Vertragsunterlagen erhalten (angekündigtes \"Willkommensschreiben\", etc.), seit Februar laufen Abschlagszahlungen. Auf meine 3 telefonischen Nachfragen bzw. ein Fax erhielt ich nur ausweichende bzw. gar keine Antworten: \".. dauert noch..\", \".. möchten Sie nicht auf den günstigen Tarif E.ON WärmeStrom umstellen...\", etc. - Bei einer harmlosen telefonischen Nachfrage bzgl. meines aktuellen Tarifs war plötzlich die Rede von \"getrennter Messung\" (von Heiz- und Haushaltsstrom) statt der bereits jahrzehntelang bestehenden und auch rein technisch (nur ein Doppeltarifzähler) auch nicht anders möglichen \"gemeinsamen Messung\" und viele weitere Ungereimtheiten (Fehler bei vereinbarten Abschlagsbeträgen, zwei Vertragsnummern, von denen eine wieder storniert wurde, etc.). Dazu kommt, dass der Vorbesitzer bis heute auch noch keine Endabrechnung erhalten hat (er müsste ca. 500,- EUR an zuviel gezahlten Abschlägen zurückerstattet bekommen) obwohl er ebenfalls die Umstellung gemeldet hat.
Meine Frage nun: Welche Schritte kann ich als Nächstes einleiten um mein Recht gemäß StromGVV §2 (wonach telefonische Verträge unverzüglich in Textform zu bestätigen sind) durchzusetzen? Meine Befürchtung ist, dass auf der Mai-Endabrechnung Fehler sind, die so ggf. bereits im Vorfeld vermieden werden könnten.
Zusatzinfo: Auf der Homepage von E.ON fand ich die Aussage: \"Sie beziehen von uns Strom in der Grundversorgung. Dazu ist kein schriftlicher Vertragsabschluss notwendig.\" - War das vielleicht früher mal so (vor 2006)??
Mein abschließender Rat: Relevante Vereinbarungen, Ankündigungen, etc. nur noch per Fax tätigen (unter der angegebenen Servicenummer 0180 - 2 19 20 23) keinesfalls telefonisch, denn erstens hat man keine Möglichkeit sich jemals auf ein früheres Telefonat zu beziehen, fängt also immer wieder von vorne an, und zweitens ist es kostenmäßig wesentlich günstiger.
gwhuebner:
Mittlerweile bin ich draufgekommen, dass man seine Vertragsdaten auch online einsehen kann. Der Registrierungsprozess ist zwar ein bisschen umständlich, aber man kann dann sogar (falls das nicht momentan gesperrt ist wie bei mir) 3 mal jährlich seinen Abschlagsbetrag auf Grund aktuell einzugebender Zählerstände ändern.
Dort konnte ich jetzt Tarifdetails, Zählerstände, etc. kontrollieren und auf den ersten Blick sieht alles gut aus.
Damit das ging brauchte ich meine Vertragskontonummer, die ich aber glücklicherweise auf Grund der schriftlichen Bestätigung meiner Einzugsermächtigung zur Verfügung hatte...
Christian Guhl:
Eine Grundversorgung beim Heizstrom gibt es nicht. Siehe hier Pkt.2.4.5 Seite 9/10. Die AVB gelten somit nicht automatisch und wenn Sie nichts unterschrieben haben,gibt es auch kein vereinbartes einseitiges Preisänderungsrecht. Der Vorbesitzer sollte sich wegen der Endabrechnung nach Fristsetzung an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Netznutzer:
--- Zitat --- Eine Grundversorgung beim Heizstrom gibt es nicht.
--- Ende Zitat ---
Wer eine Stromspeicherheizung hat, und nichts unternimmt, bekommt mit Glück einen Heizstromllieferungsvertrag, sonst gibt es Schwachlast-HH-Strom der Grundversorgung.
Grß
NN
Christian Guhl:
Unser Grundversorger (Eon-Avacon) stuft die Kunden in die sog. \"Heizstromgrundversorgung\" ein, wenn kein anderer Heizstromvertrag unterschrieben wird. Was ist \"Schwachlast-HH-Strom\" ? Die ganz normale Grundversorgung ? Ein Preis rund um die Uhr ? Ohne Unterbrechnungsmöglichkeit ? Oder auch ein von der Grundversorgung abweichender Sondervertrag ?
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