Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom

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userD0003:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
1. In der \"Grundversorgung Heizstrom\" ist überhaupt nichts vereinbart ! Trotzdem wird diese \"Grundversorgung Heizstrom\" jeden Tag  von 7.00 bis 21.59 Uhr unterbrochen.
2. Geliefert wird während dieser Zeit der Grundversorgungstarif Alpha. Streng genommen wäre damit auch dieser kein Grundversorgungstarif.
3. Eon-Avacon schrieb einmal dazu, dass die Lieferzeiten für den Heizstrom zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber vereinbart wurden, nicht mit dem Kunden.
--- Ende Zitat ---
zu 1.) So ist es ... und da von einem Sondervertrag auszugehen ist, wurde nicht einmal die StromGVV wirksam gem. § 305 BGB einbezogen (übrigens ist die NT-Zeit von 22 - 6 Uhr, oder gibt es für die Region Lüneburg eine andere Regelung?).
zu 2.) Wird in der E.ON-Tarifbeschreibung nicht als Grundversorgung Alpha sondern als \"Arbeitspreis in der Hochtarifzeit\" bezeichnet (nur der AP ist identisch), also auch Sondervertrag (eine \"Splittung\" innerhalb eines Vertrages ist wohl auch kaum vorstellbar).
zu 3.) So in etwa steht es auch auf der E.ON-Internetseite sowie im \"offiziellen\" Sondervertrag \"E.ON Wärmestrom\", mit den Kunden \"Grundversorgung Heizstrom\" ist nicht einmals das wirksam vereinbart.

@ gwhuebner
Wenn Sie als Neukunde für Heizstrom an meinen angebotenen Tip\'s nicht interessiert sind, dann löschen Sie bitte meine Ihnen per PN mitgeteilte Tel.-Nummer. Danke.

edit:
Und nochmal: Nicht alles glauben, was E.ON so schreibt !!!

gwhuebner:

--- Zitat ---Original von h\'berger
@ gwhuebner
Wenn Sie als Neukunde für Heizstrom an meinen angebotenen Tip\'s nicht interessiert sind, dann löschen Sie bitte meine Ihnen per PN mitgeteilte Tel.-Nummer. Danke.
edit:
Und nochmal: Nicht alles glauben, was E.ON so schreibt !!!
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank für Ihr Angebot bgzl. der Tips, aber mir reicht schon Ihr letzter Tip. Für mich ist das Ganze keine \"Glaubenssache\". Ich glaube vielmehr an die Rechtswirksamkeit von Verträgen, die Rechtsgültigkeit der darin enthaltenen Formulierungen und die rechtlichen Möglichkeiten bei offensichtlichen Vertragsverletzungen. - Mit einer Aussage der Art: \"... im Vertrag steht zwar dies und jenes, aber man darf nicht alles glauben...\" kann ich leider nicht viel anfangen.
Was mir noch nicht ganz klar ist: Was hätte das nochmal für Konsequenzen, wenn der Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" in der Tat als \"Sondervertrag\" von wem auch immer eingestuft wird? Wären dann alle vertraglichen Vereinbarungen nichtig? Keine Kündigung mehr innerhalb 4 Wochen, etc.? Was würde stattdessen gelten? \"Nichts ist vereinbart\" - wie Herr Guhl schreibt? Oder hätte ich dann plötzlich kein Anrecht mehr auf billigen Strom (NT-Tarif) rund um die Uhr, der sowieso nicht vertraglich vereinbart war??? - irgendeinen Vorteil muss es doch geben, oder?

--- Zitat ---Original von h\'berger
zu 1.) So ist es ... und da von einem Sondervertrag auszugehen ist, wurde nicht einmal die StromGVV wirksam gem. § 305 BGB einbezogen
--- Ende Zitat ---
Hier kann ich nicht ganz folgen. Bei der StromGVV handelt es sich doch nicht um \"Allgemeine Geschäftsbedingungen\" gemäß § 305 BGB. Wenn Ihre Argumentation zutreffen würde, könnte ich ein paar Paragraphen aus dem BGB an meine Verträge anhängen, die dann evtl. aus irgendeinem Grund nicht \"wirksam mit einbezogen\" wären bzw. nicht gelten würden...

userD0003:

--- Zitat ---Original von gwhuebner
Vielen Dank für Ihr Angebot bgzl. der Tips, aber mir reicht schon Ihr letzter Tip.
--- Ende Zitat ---
@gwhuebner

Der von Ihnen so bezeichnete \"letzte Tip\" bezieht sich nicht auf die Verträge. Im Übrigen habe ich meine Gründe, dass ich nicht alle Tips hier im Forum ausbreiten möchte. Ansonsten dürfen Sie selbstverständlich sehr gerne Ihre eigenen Erfahrungen mit E.ON machen.

Zu Ihrer Frage: Vertragliche Vereinbarungen / AGB (das kann auch bei einem Sondervertrag die StromGVV sein), die Ihnen bei einem Sondervertrag erst mit der Vertragsbestätigung zugehen, sind nicht wirksam einbezogen (siehe § 305 BGB und hier im Forum mit Hilfe der Suchfunktion nachlesen).

Freundliche Grüße

gwhuebner:

--- Zitat ---Original von h\'berger
Zu Ihrer Frage: Vertragliche Vereinbarungen / AGB (das kann auch bei einem Sondervertrag die StromGVV sein), die Ihnen bei einem Sondervertrag erst mit der Vertragsbestätigung zugehen, sind nicht wirksam einbezogen (siehe § 305 BGB und hier im Forum mit Hilfe der Suchfunktion nachlesen).
Freundliche Grüße
--- Ende Zitat ---
Ja, das mag sein, aber die StromGVV ist mittlerweile bereits an die Antragsformulare mit angehängt (geht also nicht erst bei Vertragsbestätigung zu) siehe z. B.: https://www.eon.de/resources/base/docs/pdf/Auftragsformulare/EBYV/ebyv_heizstrom_auftrag_grundversorgung_gemeinsame_messung.pdf

userD0003:

--- Zitat ---Original von gwhuebner
Im November 2011 habe ich telefonisch bei E.ON Bayern Vertrieb GmbH einen Stromliefervertrag ab 01.11.11 im Rahmen der Grundversorgung Heizstrom beauftragt.
Alle erforderlichen Angaben wurde telefonisch gemacht. Bis heute (nach ca. 4 Monaten!) habe ich jedoch noch keine Vertragsunterlagen erhalten ... seit Februar laufen Abschlagszahlungen.
--- Ende Zitat ---

@gwhuebner

Im November 2011 hat Ihnen demnach kein Antragsformular mit angehängter StromGVV vorgelegen.

edit:
Für mich ist neu, dass es jetzt (Druck 11.2011 ?) bei E.ON für die \"Grundversorgung Heizstrom\" ein Auftragsformular gibt. Das spricht dafür, dass selbst E.ON nunmehr von einem Sondervertrag ausgeht.

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